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Versicherungen verstehen

Die 9 überflüssigsten Versicherungen

Die 9 überflüssigsten Versicherungen

 31.08.2015  Versicherungen verstehen  12 Kommentare  Claudia Frenz

427 Millionen Versicherungsverträge gibt es laut GdV in Deutschland – im Schnitt hat damit jeder Deutsche fünf Versicherungsverträge abgeschlossen. Nicht schlecht. Die Deutschen dürften sich damit gut versichert fühlen. Aber sind sie auch richtig versichert?

Natürlich muss das immer individuell nach der jeweiligen persönlichen Lebenssituation beurteilt werden. Aber es gibt einige Versicherungen, die man nun wirklich nicht braucht. Hier sind sie:

  • Die 9 überflüssigsten Versicherungen

    © Hebi B. / Pixabay

  • Platz 9

    Glasbruchversicherung

    © kalhh / Pixabay

    Die finanzielle Belastung für die Reparatur einer kaputten Scheibe dürfte niemanden in den Ruin stürzen. Deshalb braucht wohl kaum jemand eine Glasbruchversicherung. Deren Beiträge wären im Verhältnis zu möglichen Schadenshöhen einfach zu teuer. Lohnen kann sie sich allenfalls, wenn Sie einen Wintergarten oder eine sehr teure Spezialverglasung an Ihrem Haus haben.

  • Platz 8

    Brillenversicherung

    Sie glauben, diese Versicherung ersetzt Ihnen bei Bruch oder Beschädigung Ihrer Brille das gute Stück vollständig? Von wegen: Ein neues Brillengestell gibt es allenfalls, wenn Ihre Brille gebrochen oder beschädigt oder mindestens zwei Jahre alt ist. Einfache Gläser bekommen Sie lediglich bei Beschädigung oder einer deutlichen Sehstärkenveränderung (mindestens 0,5 Dioptrien). Und: Wollen Sie eine besondere Fassung oder höherwertige Gläser, kommen Sie um eine kräftige Zuzahlung nicht herum.

  • Platz 7

    Krankenhaustagegeldversicherung

    © Cor Gaasbeek / Pixabay

    Ob die Krankenhaustagegeldversicherung die finanzielle Grundlage fürs tägliche Obst oder für das Fernsehgerät im Krankenhaus sein muss, ist mehr als fraglich. Mit diesem Argument bieten jedenfalls Versicherer solche Policen an. Für solche Fälle sollten Sie besser Geld zurücklegen - zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto.

  • Platz 6

    Reisegepäckversicherung

    © Engin Akyurt / Pixabay

    Haben Sie Ihren Koffer im Flughafen oder im Bahnhof immer in der Hand oder zwischen die Beine geklemmt? Das müssten Sie, wenn Sie Leistungen aus der Reisegepäckversicherung haben wollen. Denn die Reisegepäckversicherer zahlen oft nur anteilig oder gar nicht, weil sie Ihnen grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit Ihrem Gepäck vorwerfen. Zudem sind Wertsachen wie Schmuck, aber auch wertvolle Sachen beispielsweise Film- und Fotoapparate nur unzureichend mitversichert. Hinzu kommt, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Gepäck ohnehin in der Hausratversicherung versichert ist.

  • Platz 5

    Handyversicherung

    Wenn Ihr Handy kaputt geht oder Sie es verlieren, wird Sie das nicht in den finanziellen Ruin treiben. Dagegen eine Versicherung abzuschließen, dürfte sich nicht rechnen, denn entschädigt wird nur der Zeitwert Ihres Handys. Obendrein müssen Sie eine Selbstbeteiligung zahlen. Und Neugeräte lassen sich meist auch nur innerhalb von einigen Monaten ab Kaufdatum versichern.

  • Platz 4

    Versicherung gegen "häusliche Notfälle"

    Sie haben sich ausgesperrt? Ihre Heizung ist ausgefallen? In solchen und anderen Fällen werden Sie vermutlich einen Notdienst rufen. Zwar kostet das mehr als der Handwerker üblicherweise, aber in finanzielle Not geraten Sie damit sicherlich nicht. Deshalb wird sich eine Versicherung gegen „häusliche Notfälle“ kaum für Sie auszahlen. Denn die träte auch nur begrenzt ein. Mieter müssen ohnehin nicht für Schäden an Mietsachen aufkommen, die sie nicht selbst verursacht haben.

  • Platz 3

    Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

    Diese Police ist eine „Milchmädchen-Rechnung“: Denn sie zahlt sich keineswegs aus: Den Betrag, den Sie nachher zurückbekommen, haben Sie vorher zusätzlich einbezahlt. Obendrein wird die Erstattungssumme nur mäßig verzinst. Wenn Sie genau hinschauen, sind auch die Versicherungsleistungen meistens nicht ausreichend.

  • Platz 2

    Insassenunfallversicherung

    © mondberg / Pixabay

    Verursachen Sie einen Unfall und werden Ihre Fahrgäste verletzt, tritt Ihre eigene Kfz-Haftpflicht ein. Trägt ein anderer Verkehrsteilnehmer die Schuld, zahlt dessen Versicherung. Auf eine zusätzliche Insassenunfallversicherung können Sie also verzichten.                                                                                                                                                                           

  • Platz 1

    Sterbegeldversicherung

    © Neil Chappell / Pixabay

    Die Sterbegeldversicherung ist eine geldzehrende Kapitallebensversicherung. Wer sie abschließt, zahlt bei langer Laufzeit am Ende häufig mehr ein als die
    Hinterbliebenen herausbekommen. Wenn Sie Ihre Angehörigen entlasten wollen, ist eine rechtzeitige Geldanlage die bessere Alternative.

 

Na, haben Sie sich dabei ertappt, dass Sie doch eine der genannten Versicherungen abgeschlossen haben?

Dann hier ein paar Tipps:

  • Wichtig ist, vor allem anderen die existenziellen Risiken abzusichern, das heißt solche, die zum Beispiel den Ausfall des Haushaltseinkommens abdecken, etwa wenn der Hauptverdiener im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit berufsunfähig wird.

  • Ermitteln Sie den persönlichen Versicherungsbedarf. Der ist in jungen Jahren sicherlich ein anderer als mit Familie oder im Alter. Hier hilft zum Beispiel der BdV-Bedarfscheck.
  • Lesen Sie sich die Versicherungskonditionen genau durch. Es gibt oft versteckte Fallstricke und Bedingungspunkte, bei denen die Versicherungsgesellschaften nicht leisten. Nicht alles, was drin steht, muss auch für Sie relevant sein. Oft sind auch Selbstbeteiligungen vereinbart, mit denen der Verbraucher nicht rechnet; und es wird zum Beispiel nicht zum Neuwert entschädigt, sondern zum viel geringeren Zeitwert. 

  • Prüfen Sie, ob bestimmte Risiken nicht doppelt versichert sind (z.B. nach einer Heirat)

  • Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen oder wenn sich der Familienstand ändert, ob ihr Versicherungsumfang noch aktuell ist.


Und was ist mit dem Handy? Prüfen Sie, wenn Sie es denn unbedingt versichern wollen, ob der Abschluss einer separaten Handyversicherung wirklich sinnvoll ist. Es ist nämlich gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und gegen Einbruchdiebstahl sowie Raub in der Hausratversicherung versichert. Oder noch besser - legen Sie pro Monat ein paar Euro für ein neues Handy beiseite.


Kommentare
Kommentar von Dr. Peter Schwark  am  05.12.2017 17:33
Liebes GDV-Team, erlauben Sie mir einen Kommentar zu Ihrem Kommentar vom 4.12.2017:

Die Ansicht, eine Sterbegeldversicherung lohnt sich nur dann, wenn die ausgezahlte Leistung in jedem individuellen Fall größer als die eingezahlten Beiträge ist, verkennt den Charakter einer Risikoversicherung. Keine Risikoversicherung kann das leisten, wie am Beispiel einer Feuerversicherung offensichtlich ist. Einige Kunden bekommen eine hohe Versicherungsleistung auch dann, wenn sie nur wenige Beiträge eingezahlt haben. Andere Kunden bekommen nie eine Leistung. Letzteres ist allerdings bei der Sterbegeldversicherung ausgeschlossen, da jeder einmal stirbt.

Mit dem Begriff "Renditegrab" stellen Sie den Sinn einer Risikoversicherung auf den Kopf. Die Bewertung einer Risikoversicherung muss - angesichts des unbekannten Todeszeitpunktes - anhand von Erwartungswerten und der Sterbewahrscheinlichkeiten erfolgen, nicht unter der Annahme, ein Kunde erlebt die maximale Einzahlungszeit. D.h. es muss analysiert werden, in welchem Alter wieviel Prozent der Kunden sterben, wieviel Geld dann gezahlt wird, und wie das Ganze im Durchschnitt ist.

Schon nach der Sterbetafel des statistischen Bundesamtes versterben 9% der Männer, die zum Beispiel mit 65 einen Vertrag abschließen, vor dem 70. Lebensjahr. Bei 22% der entsprechenden Männer würde die Versicherungsleistung in den ersten 10 Jahren fällig. Und nur 40% der 65jährigen Männer erreichen das 85. Lebensjahr. Sie stellen letztgenannte Gruppe wider die Fakten ins Zentrum der Überlegungen.

Dieser Effekt wird dadurch verstärkt, dass wer eine Sterbegeldversicherung nachfragt, im Schnitt eine deutlich kürzere Lebenserwartung hat als der Bevölkerungsdurchschnitt. Denn wie Sie selber richtig schreiben: Sterbegeldversicherungen werden verstärkt dann nachgefragt, wenn die Möglichkeit des eigenen Todes in das Bewusstsein tritt. Häufig steht das in Zusammenhang mit einem sich verschlechternden Gesundheitszustand. Gerade Ältere können den eigenen Gesundheitszustand gut einschätzen.

Dazu kommt, dass die Versicherer bei Sterbegeldversicherungen – anders als bei sonstigen Risikolebensversicherungen – meist auf eine Gesundheitsprüfung verzichten. Die Kritik an der Sterbegeldversicherung zielt also auf die Menschen, die bewusst eine Sterbegeldversicherung abschließen und dann ein hohes Lebensalter erreichen, also eine Minderheit der Kunden einer Sterbegeldversicherung.


Ich meine, der Appell gegen die Sterbegeldversicherung stellt deshalb zu wenig auf die Bedürfnisse einer Vielzahl älterer Menschen ab. Gar nicht wenige ältere Menschen haben keine 5.000 Euro für eine würdevolle Bestattung auf der hohen Kante. Viele schaffen es wegen ihrer Einkommenssituation und der vielfältigen Wechselfälle des Lebens auch nicht, im Alter in kurzer Zeit 5.000 € anzusparen und bis zum Tod unangetastet zu lassen. Diese Menschen würden mit ihrer Sorge um eine würdevolle Bestattung allein gelassen, wenn die Versicherer hier keine Angebote gegen kleine Beiträge machen würden.

Entscheidend bei einer Sterbegeldversicherung ist, dass für das Risiko, dass der Tod eintritt bevor die Kosten der Bestattung angespart wurden, Vorsorge getroffen wurde. Die Frage einer würdevollen Bestattung will man in der Regel nicht dem Zufall überlassen.
Kommentar von Rafal  am  22.11.2017 23:36
Liebes BdV Team,
Ihr wollt auf der Seite der Versicherten stehen und diese aufklären, tut dies in diesem Artikel aber leider nur sehr oberflächlich und pauschal.
Nehmen wir mal euren ersten Platz, die Sterbegeldversicherung.
Im Gegensatz zu „einer Geldanlage“ ist eine Sterbegeldversicherung Pfändungssicher, wird nicht bei Hartz4 angerechnet, wird im Pflegefall nicht angezapft und ist seit 2004 auf jeden Fall sinnvoll, wenn keine andere Versicherung bei Tod leistet.
Schon öfter habe ich von Betroffenen Angehörigen gehört, dass sie sich in dieser schweren Zeit zumindest keine Sorgen um das finanzielle machen mussten, was sehr entlastend war.
Antwort von  am  04.12.2017 12:13

Genau das kann man bei einer Sterbegeldversicherung so pauschal nicht sagen.

Die Pfändungssicherheit z.B. ist davon abhängig, wie hoch der Todesfallwert (und nicht der Rückkaufswert!) der Versicherung ist. Grundsätzlich ist eine Sterbegeldversicherung nur bis zu einem Betrag von 3579 Euro „pfändungssicher“ (so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs) – das bedeutet, nur solche Ansprüche, die auf der Versicherungssumme bis 3.579,00 € beruhen, sind unpfändbar. Hier wird in jedem konkreten Einzelfall dann anteilig auf den entsprechenden Teil des Rückkaufswertes abgerechnet.

Beim Bezug von Grundsicherung sagen die Rechtsvorschriften (§ 33 Absatz 2 SGB XII), dass lediglich ein „angemessenes Sterbegeld“ als Bedarf anzuerkennen ist. Die „Angemessenheit“ wird dann auch im konkreten Einzelfall geprüft. Die Beträge für eine „angemessene“ Bestattung und eine „angemessene“ Grabpflege können innerhalb Deutschlands regional große Unterschiede haben.

Besonders problematisch wird es dann, wenn die Versicherungsleistung nicht zweckgebunden ist (was oft nur dann sichergestellt ist, wenn ein Bestatter als Bezugsberechtigter eingesetzt wird) und neben der Sterbegeldversicherung noch andere Vermögenswerte vorhanden sind. Wenn dann die Freibeträge für das „Schonvermögen“ 

Ähnliches gilt dann auch, wenn z.B. die bezugsberechtigte Person Sozialleistungen bezieht. Dann wird bei den Erben die Versicherungsleistung ebenfalls auf „Hartz 4“-Leistungen angerechnet.

Ähnlich kompliziert kann es bei Pflegebedürftigkeit aussehen.

Wer sich darauf verlässt, dass eine Sterbegeldversicherung „in jedem Fall“ unpfändbar sowie beim Bezug von Grundsicherung oder bei Pflegebedürftigkeit anrechnungsfrei ist, sollte sich unbedingt von einem Spezialisten beraten lassen, um keine böse Überraschung zu erleben.

 

Und zu Ihrer Aussage, der Artikel wäre nur sehr oberflächlich und pauschal, möchten wir gerne noch folgende Informationen mit auf den Weg geben:

Trotz Ihrer aufgezählten vermeintlichen Vorteile, die eine Sterbegeldversicherung Ihres Erachtens bietet, stehen dem unseres Erachtens zahlreiche Nachteile entgegen, die eindeutig gegen einen solchen Vertrages sprechen.

Gerne möchten wir etwas deutlicher werden:

Das gute Gefühl, vorgesorgt zu haben, ist teuer erkauft und in den meisten Fällen ein sicheres Renditegrab. Denn üblicherweise beschäftigen sich Verbraucher in etwas höherem Alter erst mit dem Thema Sterben und der Sterbegeldversicherung. Wer dann also eine Sterbegeldversicherung abschließt, zahlt meist deutlich mehr ein, als die Hinterbliebenen einmal rausbekommen. Das wissen aber nur der Vermittler und der Versicherer, transparent wird das dem Verbraucher zumindest nicht dagelegt. Sicherlich mit guten Grund, denn wenn das doch der Fall wäre, würden viele sich wohl eher gegen eine Sterbegeldversicherung entscheiden.

Und was viele Verbraucher auch nicht wissen: es handelt sich bei der Sterbegeldversicherung nicht um einen simplen Sparplan, sondern um eine Kapitallebensversicherung. Gespickt mit teuren Abschluss- und Verwaltungskosten und einem hohen Anteil zur Absicherung des Todesfallrisikos. Das bedeutet: Nur der Rest, der nach Abzug dieser gesamten Kosten abgezogen wird, spart sich an. Wer weiß das schon?

Wenn man dann noch einem Kunden einmal eine Rechnung aufzeigt, was würde der wohl sagen?

65-Jähriger

Sterbegeld 5000 Euro

Monatlicher Beitrag ca. 30 Euro

Macht bis zum 85. Lebensjahr allein 7.200 Euro an Beiträgen

Wenn man das alles bei einem Beratungsgespräch offen auf den Tisch legen würde, wer würde sich dann noch für eine Sterbegeldversicherung entscheiden?

Unser Rat daher: Rechtzeitig eine Risikolebensversicherung bis zum 65. Lebensjahr abschließen – zumeist zu sehr günstigen Beiträgen bei einer Summe von 5.000 Euro -und separate dazu die Differenz zu einer Sterbegeldversicherung anlegen.

Das BdV-Team.

Kommentar von Mario Arend  am  13.02.2017 15:24
Der Artikel gefällt mir sehr gut. Gerade die jungen Menschen in unserer Bevölkerung sollten viel mehr - am besten bereits verpflichtend in der weiterführenden Schule - auf essentielle Versicherungen hingewiesen werden. Immer mehr muss ich es in meiner täglichen Versicherungspraxis - www.lindlar.versicherung - mitansehen, dass Vollkaskoversicherungen für die Fahrzeuge von jungen Menschen, aber keine Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit abgeschlossen werden. Das löst bei mir komplettes Unverständnis aus.
Antwort von  am  16.02.2017 14:21

Lieber Herr Arend, da haben Sie Recht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die man abgeschlossen haben sollte, wenn man berufstätig ist. Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden ist größer als oft angenommen wird. Jeder 4. Deutsche wird vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Da das Risiko mit zunehmendem Alter steigt, steigen auch die zu zahlenden Beiträge mit dem Einstiegsalter. Daher ist unser Rat: Die BU so früh wie möglich abschließen. Außerdem ist man in jungen Jahren meist noch gesünder und erhöht so die Chance zum Abschluss ohne Risikoausschlüsse oder Einschluss nur mit Beitragserhöhung.

Ihr BdV-Team

Kommentar von Wolfgang H. aus Hannover  am  28.09.2016 13:13
Einige der genannten Versicherungen sind ohne Zweifel verzichtbar bis unnötig.
Meine "Notfallversicherung" als add-on zur Hausratversicherung hat sich nach 2 Wespenbekämpfungen schon auf die nächsten 10 Jahre bezahlt gemacht.
Meine Sterbegeldversicherung bei der Sterbekasse xx VVaG habe ich so früh abgeschlossen, dass ich innerhalb der Beitragspflicht nicht über die Versicherungssumme einzahle, von der Gewinnbeteiligung, über die ich in der Mitgliederversammlung mitbeschliesse, ganz abgesehen. Wer mit 55+ erst eine Sterbegeldversicherung abschliesst, wettet im Grunde gegen die Versicherung, dass sie/er nicht bis zum 90. Lebensjahr zahlen wird, ist aber sofort versichert. Dieses Risiko kostet nun mal und kann bei einem langen Leben zur "Überzahlung" führen.
Wenn ich jeden Schaden, der mich wirtschaftlich nicht in Not bringt, nicht versichere, dann benötige ich auch keine Sterbegeldversicherung. Mein Tod bringt mich nicht mehr wirtschaftlich in die Bredouille, möglicherweise aber meine Angehörigen.
Kommentar von Mario  am  14.04.2016 12:32
Insgesamt gebe ich der Autorin recht. Eine Brillen- oder Gepäckversicherung beispielsweise sind echter Humbug. Der Rest auch. Bis auf die Glasversicherung; hier kann ich auch ohne Wintergarten und ohne teure Spezialverglasung aus eigener Erfahrung sagen, dass diese sich (zumindest bei mir) lohnt.
Antwort von  am  14.04.2016 12:42

Lieber Mario,

danke für Ihr Feedback. Der BdV spricht sich dafür aus, dass man in erster Linie solche Risiken absichert, die existenzbedrohend sind. Dazu gehören Glasschäden jedoch nicht. Wir bleiben also bei unserer Meinung :-)

Das BdV-Team.

Kommentar von Alain  am  26.11.2015 13:44
Platz 9 Glasbruchversicherung
Habe ich, weil es in der Wohnung viele bodentiefe Fenster gibt, z.T. mit Schallschutz. Die 30 Euro im Jahr sind es mir wert.
Platz 1 Sterbegeldversicherung
Wie hoch wird wohl das Kapital sein, wenn jemand selber spart und frühzeitig stirbt? Das ist halt eine Risikoversicherung. Aufgrund des begrenzten finanziellen Schadens nicht wirklich wichtig, aber in dieser Liste auf Platz 1?
Antwort von  am  27.11.2015 11:35

Hallo Herr Oberdörfer,

dann haben Sie doch alles richtig gemacht bei der Glasbruchversicherung. Unser Hinweis lautet doch auch: "Lohnen kann sie sich allenfalls, wenn Sie einen Wintergarten oder eine sehr teure Spezialverglasung an Ihrem Haus haben."

Der Platz 1 für die Sterbegeldversicherung ist unseres Earchtens berechtigt: Hierbei handelt es sich um eine geldzehrende Kapitallebensversicherung! Da seigene Ansparen ist eine Variante. Kann evtl. beim frühen Tod schwirig werden - da haben Sie recht. Daher ist unser Rat: Zusätzlich eine Risikolebensversicherung abschließen, die den Todefsall bis zum Vertragsablauf absichert. Stirbt man danach, können Hinterbliebene auf das Selbstgesparte zurückgreifen.

 

Gruß, Ihr BdV

Kommentar von Heribert Fläsenberg  am  17.11.2015 14:21
Was für eine intellektuelle Glanzleistungen. Welch raffiniertes Wortspiel
Kommentar von Justine Michelle  am  17.11.2015 10:19
ALLES SCHEIßE
Kommentar von marko  am  11.11.2015 14:14
Sehr guter Beitrag . Ich persönlich wechsel lieber zur Privaten kranken versicherung , die ist viel günstiger und man bekommt einen besseren service. Vergleiche die Preise übers Internet bei http://www.abchecken24 oder unter http://www.verivox.de
Antwort von  am  12.11.2015 10:57

Hallo Marko,

es steht Ihnen ja unter gewissen Bedingungen frei, in die PKV zu wechseln. Der Weg dorthin sollte aber immer gut überlegt sein. Unseres Erachtens lohnt er sich meist nur für Beamte, da sie durch den Beihilfeanspruch wenig Beitrag zahlen. Denn wer kann schon einen sehr gut bezahlten und dauerhaft garantierten Arbeitsplatz voraussagen, um die Beiträge in der PKV aucvh in der Zukunft bezahlen zu können? Und wer eine Familie gründen möchte, ist auch meist besser in der GKV aufgehoben.

Wenn Sie sich für einen Wechsel entscheiden, sollten Sie sich immer unabhängig beraten lassen! Die ist z. B. durch Versicherungsberater, Verbraucherzentralen oder als Mitglied des BdV möglich. Durch o.g Portale wie Verivox ist eine solche Beratung keineswegs gewährleistet- also Vorsicht!

 

Kommentar von ich  am  01.09.2015 13:33
kljlllj
Kommentar von Edmund  am  01.09.2015 00:54
@Ulf: Auf die kleinen Winkel rechts oder links im Bild klicken. :-)
Kommentar von Ulf  am  31.08.2015 18:42
Ja wo sind sie denn ???
ICH KANN NICHTS SEEEHN !!!

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