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Advent, Advent – wer zahlt, wenn’s wegen mir beim Nachbarn brennt?

Advent, Advent – wer zahlt, wenn’s wegen mir beim Nachbarn brennt?

 14.12.2018  BdV hilft!  0 Kommentare  Benjamin Grossmann

Eine rechtliche Änderung zum 31.12.2017 birgt hier große finanzielle Gefahren und erhöht die Notwendigkeit für einen entsprechenden Versicherungsschutz.

© Николай Начев / Pixabay

Mit dem Thema Feuer zum Advent hat sich Bianca Boss erst vor ein paar Tagen befasst und den Verbraucher*innen nützliche Hinweise gegeben.

Doch was passiert, wenn es mal brennt und das Feuer auf das Haus Ihrer Nachbarn übergreift?

Sie denken, dafür müssen Sie nicht einstehen? Bis zum 31.12.2017 haben Sie mit dieser Einschätzung Recht gehabt. Bis zu diesem Datum gab es das Feuerregressverzichtsabkommen. Dieses Abkommen zwischen den Feuerversicherern wurde zum 31.12.2017 aufgehoben. Das Abkommen hat bisher verhindert, dass der Feuerversicherer des Nachbarhauses einen Anspruch nutzt, um gegenüber dem Eigentümer des Ausgangsgrundstücks Schadensersatz geltend zu machen.

Kommt es bei Ihnen zu einem Feuer und weitet sich dieses auf das Gebäude der Nachbarn aus, greift die Gefährdungshaftung zwischen Nachbarn. Konkret geht es um den „Nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch“ aus § 906 Abs. 2 S. 2 BGB. Bei diesem Ausgleichsanspruch handelt es sich um eine Norm, die kein Verschulden voraussetzt. Der Anspruch besteht also, auch wenn nicht fahrlässig gehandelt wurde.

Ein solcher Gefährdungshaftungstatbestand ist eine Besonderheit, da ein Ausgleichsanspruch im Normalfall ein Verschulden erfordert.

Für Hausbesitzer*innen, die das Risiko nicht über eine private Haftpflichtversicherung absichern können, sollte daher zwingend eine passende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.


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