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BdV hilft!

Am Anliegen vorbei geantwortet

Am Anliegen vorbei geantwortet

 25.09.2017  BdV hilft!  0 Kommentare  Timo Voß

Ein PKV-Tarifwechsel erfordert Zeit und kostet mitunter Nerven. Erst recht, wenn der Versicherer nicht bei der Sache ist. Wie im folgenden Fall:

© PublicDomainPictures / Pixabay

Unser Mitglied, eine Frau, hatte sich vorbildlich auf den PKV-Tarifwechsel vorbereitet. Sie hatte sich den BdV-Leitfaden zum PKV-Tarifwechsel durchgelesen, hatte sich von ihrer Versicherung verschiedene Tarife zusammenstellen lassen, sie in Ruhe geprüft und verglichen und sich dann für einen passenden entschieden.Sie beantwortete die Gesundheitsfragen für den Umstellungsantrag und hatte alle Hürden auf dem Weg zum neuen Tarif erfolgreich genommen. Dachte sie.

Denn nach erfolgter Gesundheitsprüfung verlangte der Krankenversicherer, die Continentale Krankenversicherung, einen zeitlich befristeten Leistungsausschluss für die Mehrleistung im Zahnbereich von 5 Jahren. Der Versicherer führte zusätzlich aus, dass der gewählte neue Tarif für das Neugeschäft eine Leistungsstaffel (Zahnstaffel) sowie eine feste Selbstbeteiligung vorsieht. Eine echte Schlechterstellung! Dieser Satz verwirrte daher unser (gut informiertes und vorbereitetes) Mitglied. Denn aufgrund der Vorversicherungszeit – die Frau ist seit mehr als 30 Jahren bei der Continentale krankenversichert – kann es für sie eigentlich keine Zahnstaffel in den ersten Versicherungsjahren geben.

Auf Nachfrage unseres Mitglieds lehnte der Versicherer eine Reduzierung der Zahnstaffel trotzdem ab. Wenn sich dann der Versicherer im selben Schreiben noch für das mit ihrer langen Versicherungszeit entgegengebrachte Vertrauen der Frau bedankt, ist es sehr verständlich, dass sie dies als zynisch empfand. Entnervt und enttäuscht gab sie auf und wandte sich an den BdV.

Wir fragten beim Versicherer nach, was er konkret mit dem zeitlich befristeten Mehrleistungsausschluss und / oder einer Leistungs- bzw. Zahnstaffel in den ersten Versicherungsjahren, analog zum Neugeschäft meint?

Die Antwort, die keine ist, spricht Bände: „Aufgrund der langjährigen Vorversicherungszeit kommt eine Leistungsstaffel bei einer Umtarifierung in den Tarif Comfort nicht zum Tragen. Die Vorversicherungszeit wird hier angerechnet.“ Also Kehrtwende, der Versicherer nimmt die Schlechterstellung zurück.

Aber kein Wort der Entschuldigung oder des Bedauerns der Umstände, die der Frau gemacht wurden.

Liebe Versicherer, das geht wirklich besser! Dem Kunden zuzuhören ist eines der obersten Gebote. Eine gute Kundenbeziehung beginnt mit der Kommunikation.

Unser Mitglied war froh, dass wir ihr auf der Zielgeraden zum neuen Tarif helfen konnten. Sie hat ihn sich hart erarbeitet.


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