Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört mit zu den wichtigsten Versicherungen. Jeder sollte sie haben, denn sie sichert ein existenzielles Risiko ab. Stellt man sich nur vor was wäre, wenn man keinen Beruf mehr ausüben könnte.
Man wäre ein Fall für die Sozialhilfe und das will keiner. Doch viele scheuen den Abschluss nicht nur, weil die zu zahlenden Beiträge recht hoch sind, sondern weil auch immer wieder Informationen darüber hochkochen, dass im Leistungsfall doch sowieso nicht gezahlt wird. Ja, solche Fälle gibt es – und dann ist es hilfreich, wenn man sich an jemanden wendet, der sich mit solchen Fällen auskennt. Unser Mitglied wandte sich an uns und wir konnten helfen. Doch was war los?
Unser Mitglied, eine Akademikerin, hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Hannoverschen Leben abgeschlossen und war großer Hoffnung, dass der Versicherer im Leistungsfall anstandslos bezahlt. Doch sie irrte sich. Von Mitte 2014 bis Mitte 2016 litt sie unter einer schweren Erkrankung und meldete ihren Anspruch auf Zahlung der vereinbarten monatlichen Rente an. Erstmal allein – bzw. zusammen mit ihrem Partner - versuchte sie, den Antrag auf Berufsunfähigkeit durchzusetzen. Dabei wurden ihr viele Steine in den Weg gelegt. Der Versicherer wollte nicht die volle vertragliche Leistung erbringen und bot stattdessen eine Sondervereinbarung an, die weit hinter den vertraglichen Verpflichtungen zurückblieb. Und das trotz eines Gutachtens der Versicherung, in dem die Berufsunfähigkeit bestätigt wurde. Verzweifelt wandte sie sich im Mai dieses Jahres an den BdV. Mit Erfolg!
Nachdem wir klargestellt haben, dass die Sondervereinbarung unwirksam war, weil der Versicherer nicht ausreichend darüber aufgeklärt hatte, dass die Unterzeichnung der Sondervereinbarung dazu führt, dass unser Mitglied auf Teile seiner Rechte verzichtet, zahlte die Versicherung in voller Höhe.
Wir freuen uns für das Mitglied. Auch wenn der Kampf über zwei Jahre gedauert hat, so haben wir der Frau zu ihrem vertraglich vereinbarten Recht auf Leistung verholfen.
Der BdV unterstützt seine Mitglieder gerne und berät sie auch in schwierigen Fällen.