Menu
BdV hilft!

Der Brexit und die Folgen für die Standard Life – die Spitze eines Eisberges

Der Brexit und die Folgen für die Standard Life – die Spitze eines Eisberges

 12.11.2018  BdV hilft!  2 Kommentare  Benjamin Grossmann

Der Begriff Brexit, also der geplante Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, wird inzwischen fast schon ein wenig mit Resignation gestraft und hat viel von seinem medialen Gewicht verloren - die weitere Entwicklung verfolgen viele eher passiv. Nicht viele sahen sich hier in Deutschland bisher auch mit den Folgen konfrontiert.

© Ann Carter / Pixabay

Die Versicherungsnehmer*innen des Versicherungsunternehmens Standard Life Assurance Limited werden jedoch seit Oktober ziemlich unsanft und vermutlich unerwartet hier in Deutschland mit diesem Thema konfrontiert - konkret mit ihren in Deutschland und Österreich abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Nach eigenen Angaben sind von der Übertragung rund 600.000 Lebensversicherungskund*innen der Standard Life in Deutschland, Österreich und Irland betroffen. Und damit sind sie die Vorreiter eines Problems, welches auch noch weitere Unternehmen und Versicherungsnehmer*innen betreffen wird.

Schreiben an die Versicherten

In dem Schreiben informiert die Standard Life ihre Versicherungsnehmer*innen über die Folgen durch den Brexit für das Unternehmen. Zitat:

„Wir erwarten, dass britische Finanzdienstleistungsunternehmen nach dem Brexit die Zulassungsrechte für die EU („EU-Pass-Rechte“) verlieren werden. Wenn wir nichts unternehmen, ist es wahrscheinlich, dass Standard Life Assurance nicht länger in der Lage sein wird, die von uns bereits abgeschlossenen Verträge in der EU weiterzuführen oder neue Verträge in der EU abzuschließen. Dies hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Inhaber von Versicherungsverträgen unseres bestehenden Euro-Geschäfts.“

Um dies zu verhindern, wird das Versicherungsunternehmen aktiv und will sein Geschäft auf eine irische Tochtergesellschaft, die Standard Life International, übertragen. So zumindest ist der Plan. Erst im Februar 2019 erfolgt eine abschließende Gerichtsverhandlung, die über die Zulässigkeit dieses Übertragungsprozesses entscheidet.

In dem Brief, der auch einige unserer Mitglieder erreicht hat, informiert der Versicherer sehr offen und transparent über die Übertragung, und vielleicht gerade deshalb wirft dies bei unseren Mitgliedern und gewiss auch vielen anderen Versicherungsnehmer*innen Fragen auf.

Der Brexit und die Folgen für die Versicherungsnehmer*innen

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat sich umfangreich mit den Folgen für die Versicherungsnehmer*innen befasst.

Nach unserer Einschätzung sollten betroffene Kund*innen aufgrund der beabsichtigten Übertragung der Verträge nicht voreilig handeln, auch wenn insbesondere der Wegfall des Insolvenzschutzes durch den britischen gesetzlichen Entschädigungsfonds FSCS (Financial Services Compensation Scheme) nicht positiv zu bewerten ist.

Kund*innen sollten allerdings diese Ankündigung von Standard Life hinsichtlich der Vertragsübertragung zum Anlass nehmen, ihren Vertrag auf den Prüfstand zu stellen.

Insofern sollten Sie sich die Frage stellen, ob

  • eine unveränderte Fortführung des Vertrags,
  • eine Kündigung,
  • eine Beitragsfreistellung,
  • eine Laufzeitverkürzung oder
  • ein Verkauf

für Sie sinnvoll ist.

Tipps und Infos

Weitere kostenfreie Informationen und Tipps erhalten Sie durch unser Infoblatt „Ausstieg aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen“. Den Link dazu finden Sie am Ende des Beitrages.

Das Ansinnen von Standard Life, die Versicherungsverträge im EU-Binnenmarkt zu halten, bewerten wir generell als positiv. Auch die Informationspolitik von Standard Life halten wir für sehr transparent.
Die an die betroffenen Kund*innen von Standard Life versandten Informationen entsprechen den Vorgaben der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) vom Juni 2018 hinsichtlich der Informationspflichten der Versicherer bezüglich des Brexits.

Eine weitergehende unabhängige Beratung zum Umgang mit Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung (oder auch zu allen sonstigen Fragestellungen rund um private Versicherungen) erhalten die Mitglieder des BdV von meinen Kolleg*innen und mir – den Berater*innen der BdV Verwaltungs GmbH. Kommen Sie gerne auf uns zu!

Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Versicherungsunternehmen mit Sitz in Großbritannien diesem Vorgehen folgen werden und ihre Bestände übertragen. Schlussendlich muss die Übertragung rechtlich jedoch erst noch abgesegnet werden.

Dies wird natürlich auch von uns verfolgt und wie immer gilt: wir halten Sie informiert!

Hier die entsprechenden Links zu:

dem Infoblatt „Ausstieg aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen“.

Mehr zum Brexit lesen Sie hier: Der Brexittermin rückt näher.

Hinweis + Aktualisierung: Am 29.03.2019 hat das schottische Gericht den Plänen für die Übertragung der auf Euro lautenden Versicherungsverträge der Standard Life Assurance Limited in Schottland auf die Standard Life International in Irland genehmigt.

Die Übertragung wird am 29.03.2019 stattfinden.


Kommentare
Kommentar von Benjamin Grossmann  am  19.11.2018 08:49
Guten Morgen,

vielen Dank für Ihr Feedback zum Text!

Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen haben kommen Sie gerne auf uns zu, wir beraten Sie gern.

Viele Grüße
Benjamin Grossmann
Kommentar von Mhbraun  am  17.11.2018 08:59
Seriöse Vorgehensweise der Versicherung in einer komplexen Situation. Bravo.
Gratuliere dem Verfasser für die klar leserliche Darstellung des Textes schwarz auf weiss. Nicht mehr selbstverständlich...

Eigenen Kommentar abgeben
Name (Sie dürfen auch ein Pseudonym angeben)
E-Mail* (wird nicht veröffentlicht)
Ihr Kommentar*
 

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Mit Absenden eines Kommentars erklären Sie sich mit den rechtlichen Hinweisen und den Kommentarrichtlinien einverstanden.