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BdV hilft!

Ein Leben ohne Krankenversicherung?

Ein Leben ohne Krankenversicherung?

 19.11.2018  BdV hilft!  0 Kommentare  Marco Piotraschke

Jede/r Bürger*in ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. In Deutschland existiert seit dem 1. April 2007 für gesetzlich Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und seit 2009 für Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine allgemeine Versicherungspflicht. Leider haben dennoch viele Bürger*innen keine Absicherung für den Krankheitsfall.

© Miguel Á. Padriñán / Pixabay

Wie kann das sein?

Wie kann es möglich sein, dass diese Menschen durch unser Sozialsystem gerutscht sind? Ein wesentlicher Punkt ist bei der Vielzahl von Selbständigen zu suchen. Aus meiner Beratungspraxis glauben einige von ihnen, dass ihr Krankheitsrisiko kalkulierbar ist und sie die Krankenversicherungsbeiträge sparen können. Sie schlossen somit seit dem Inkrafttreten der Versicherungspflicht keine Krankenversicherung ab. Dass diese Kalkulation bei unvorhersehbaren Krankheitsereignissen fehlschlagen kann, ist inzwischen vielen Betroffenen klargeworden.
Ein weiterer wichtiger Grund ist, dass viele Menschen, die in den 1960iger Jahren oder früher jung gewesen sind, sich mit dem Thema Gesundheit und Krankenversicherung nie richtig befassen mochten und daher einen solchen Versicherungsschutz gar nicht in Betracht gezogen haben.

Aus meiner Erfahrung spielt die Beitragsersparnis des Einzelnen bei dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine große Rolle. Dabei lassen viele außer Acht, dass sie in diesem Fall keine Beiträge in das Sozialversicherungssystem einzahlen und damit nicht an dieser Solidargemeinschaft teilnehmen. Im Alter, wenn die Beträge in die Höhe schnellen, wird diese Solidargemeinschaft auf einmal jedoch wieder enorm wichtig. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann aber kaum möglich.

Was ist nun zu tun?

Egal, wie die Nichtversicherung zustande gekommen ist: Betroffenen raten wir dringend, nicht zu warten, bis das Krankheitsrisiko sie einholt. Sie sollten sich vielmehr aktiv auf die Suche nach einem privaten Krankenversicherer begeben, der sie rückwirkend krankenversichert. Wenn sie nicht wissen, ob sie in die gesetzliche oder private Krankenversicherung gehören, können sich Betroffene z. B. zunächst an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. Diese wird ihnen ihren Versicherungsstatus mitteilen.

Prämienzuschläge aufgrund der Nichtversicherung könnten allerdings auf diese Personengruppen zukommen. Sie sollten zunächst prüfen, ob diese überhaupt berechtigt sind. In diesem Fall kann - je nach Krankenversicherungssystem - eine Stundung oder Ratenzahlung der Beiträge beantragt werden. Letztlich ist der Prämienzuschlag geringer, als das hohe Kostenrisiko einer unvorhersehbaren Erkrankung.
Zur Berechnung der Zuschläge wird der § 193 Absatz 4 VVG herangezogen. Dort wird die Berechnungsgrundlage für die fälligen Prämienzuschläge näher erläutert und welche Optionen die Versicherungsnehmer*innen haben, um die Beiträge im angemessenen Rahmen an das Versicherungsunternehmen zu zahlen.

Rücktritt des Versicherers?

Wenn Ihr Versicherer von dem Vertrag zurücktritt, weil er Ihnen beispielsweise eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwirft, haben Sie auch keinen Versicherungsschutz mehr.
Wenn dies der Fall sein sollte, können sich Betroffene an ihren vorherigen Versicherer wenden und um eine Fortführung des Versicherungsverhältnisses bitten. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Dem Versicherungsunternehmen steht es nun frei, ob es die Privatversicherten im „Basistarif“ versichert oder zu normalen Konditionen im „Vollkostentarif“ fortführt. Klar ist, dass das Versicherungsunternehmen Betroffene im Basistarif versichern muss - aufgrund der Versicherungspflicht nach § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Voraussichtlich wird der Privatversicherte in den Basistarif überführt. Auch in diesem Fall sind die Prämienzuschläge für das „nichtversichert sein“ zu leisten.

Egal in welchen Tarif das Versicherungsunternehmen Versicherte überführt: Besser diesen Schutz, als gar keinen! Lediglich die Berechnung der Prämienzuschläge könnte vom gewählten Tarif abhängen, da der Basistarif sich am Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert.

Daher sollten Betroffene die Gesundheitsangaben, die im Vorfelde bei einem Abschluss der privaten Krankenversicherung getätigt werden, genau prüfen. Alle Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Andernfalls kann der Versicherer ihnen eine so genannte Anzeigepflichtverletzung vorwerfen, die ihn zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Hilft der Notlagentarif?

Ende 2016 verzeichnete der Notlagentarif* 103.200 Menschen, die nach aktuellen Angaben des PKV-Verbandes, ihre monatlichen Prämien nicht entrichteten. Betrachtet man die Zahl der Privatversicherten, die sich im Basistarif (30.300) befinden, so gelangt man zu einer Gesamtzahl von 133.500 Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre private Krankenversicherung zu bezahlen. Bei diesen Zahlen hilft es auch wenig, dass bei 17.500 Menschen im Basistarif ein Zuschuss vom Sozialträger bezahlt wird. Nach Schätzungen der Organisation Praxis ohne Grenzen e. V. leben in Deutschland ca. 800.000 Menschen, die gar nicht krankenversichert sind.

Bevor es dazu kommt, dass gar kein Versicherungsschutz mehr besteht, bzw. Betroffene im Notlagentarif landen, raten wir, sich mit den Möglichkeiten eines Tarifwechsels zu befassen, eine individuelle neutrale Beratung in Anspruch zu nehmen oder sich direkt an eine örtliche Krankenversicherung zu wenden.

Sollten Sie, liebe Leser*innen, weitergehende Fragen oder Anregungen haben, freue ich mich auf konstruktive Beiträge.

*= Vom Notlagentarif wird immer dann gesprochen, wenn Privatversicherte ihre Beiträge nicht bezahlen können und hierdurch in einen Beitragsrückstand geraten.


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