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BdV hilft!

Erfahrungen mit Widersprüchen von Lebensversicherungsverträgen… die Zweite

Erfahrungen mit Widersprüchen von Lebensversicherungsverträgen… die Zweite

 21.01.2016  BdV hilft!  1 Kommentar  Maria Capdepon

Noch immer erhalten wir zahlreiche Anfragen zu der Frage, ob ein Widerspruch von Lebens- oder Rentenversicherungen möglich ist. Die Reaktionen der Versicherer auf einen ausgeübten Widerspruch sind hierbei sehr unterschiedlich. Leider sind die Versicherer, die einen Widerspruch überhaupt anerkennen und dann auch eine faire Auszahlung anbieten, in der Minderheit.

© Reimund Bertrams / Pixabay

 Hintergrund

Ausgangspunkt war ein richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Dezember 2013. Daraufhin eröffnete der Bundesgerichtshof (BGH) mit mehreren spektakulären Urteilen in den Jahren 2014 und 2015 Millionen von Versicherungskunden die Möglichkeit, ihren Lebensversicherungsverträgen rückwirkend zu widersprechen. Dies ist möglich, wenn in Verträgen, die im Zeitraum von 1994 bis 2007 nach dem Policenmodell geschlossen wurden, die Widerspruchsbelehrung fehlte oder fehlerhaft war. Kunden können dann alle gezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen von den Versicherungsunternehmen einfordern. Eine erste Stichprobe, mit der der Bund der Versicherten e. V. (BdV) geprüft hatte, wie viele der Verträge aus dem Zeitraum 1994 bis 2007 betroffen waren, ergab, dass bei über 60 Prozent  aller Verträge die Widerspruchsbelehrung falsch war. 

Die Nürnberger Versicherung hat ihre Versicherungsnehmer von sich aus angeschrieben und diese „nachbelehrt“, das heißt, sie hat nun eine korrekte Belehrung zum Widerspruch versandt und den Versicherungsnehmern 14 Tage Zeit gegeben, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Ich habe daraufhin diverse Anfragen von Mitgliedern erhalten, die gefragt haben, ob sie dem Vertrag jetzt widersprechen sollen. Den Mitgliedern einen Rat hierzu zu geben, ist nicht leicht, da unklar ist, welchen Betrag die Nürnberger im Falle eines Widerspruches auszahlen würde. Ist dieser Betrag eventuell sogar niedriger als der Rückkaufswert bei einer regulären Kündigung? Diese Werte sind daher für eine Entscheidung, ob dem Vertrag widersprochen werden soll oder nicht, von herausragender Bedeutung.

Die Nürnberger Lebensversicherung verhindert in den uns vorliegenden Fällen eine klare Antwort. Auf Anfragen unserer Mitglieder bei dem Versicherer, wie hoch der Auszahlungsbetrag wäre, haben unsere Mitglieder folgende Mitteilung erhalten:

„…Eine Rechtsberatung darüber, ob der Rückabwicklungsanspruch nach Erklärung eines Widerspruches höher wäre als der vertragliche Rückkaufswertanspruch, müssen wir Ihnen nicht zuteilwerden lassen. Ein Widerspruch nach § 5a VVG hat zur Folge, dass kein Versicherungsvertrag mehr besteht und damit auch keine hiermit verbundene Beratungspflicht…“

Widerspruch als Glücksspiel

Wenn der Versicherer den auszuzahlenden Betrag vorab nicht mitteilt, ist es ein Glücksspiel, ob einem Vertrag widersprochen werden sollte oder nicht.

Zudem gibt es Versicherer, die Widersprüche von Verbrauchern unterschiedlich behandeln.

So geschehen bei der Heidelberger Lebensversicherung.
Für unsere Mitglieder prüfen wir, ob bei Vertragsabschluss richtig belehrt wurde oder ob ein Widerspruch des Vertrages möglich ist.
Exemplarisch habe ich ein Mitglied unterstützt und den Versicherer im Namen des Mitgliedes direkt angeschrieben. Ziel war es, zu sehen wie die Versicherer mit Widersprüchen von Verbrauchern umgehen.

Die Heidelberger Lebensversicherung hat uns daraufhin ein Auszahlungsangebot für unser Mitglied unterbreitet, welches dieses auch angenommen hat.

Interessanterweise wurden alle anderen Widersprüche, die unsere Mitglieder eigenständig, anhand unserer Musterschreiben zum Widerspruch durchgeführt haben, von der Heidelberger Lebensversicherung abgelehnt. (Unsere Musterschreiben zum Widerspruch gibt es hier.)

An diesen Fällen sieht man die offenbar willkürliche Verfahrensweise der Versicherungsunternehmen und wie wichtig ein aktiver Verbraucherschutz ist.

 


Kommentare
Kommentar von Kristina Kojic Letonja  am  20.02.2016 13:58
Hallo Lieber Experten,
ich habe eine Kapitallebensversicherung bei der Allianz, dienach 12 Jahren jetzt am 01.06.2016 zur Ausszahlung kommt. Seit 2013 habe ich keine Aufstellungen bzw. Entwicklungen meine Lebensversicherung mehr bekommen, wie sich nun jährlich die Werte entwickelt habe. Nach mehrmalliger von mir schriftliche Bitten wurde mir mitgeteilt, dass 3 Jahre vor Ablauf keine Mitteilungen mehr zugeschickt werden? Ich zahle aber bis zum Ablauf meine Lebensversicherung die Beiträge deshalb bin ich sehr skeptisch geworden, ob es sich hier um irgendwelcher verschwiegenheit der Versicherung handelt. Was können Sie für mich tun, leider habe ich heute aus der Sendung Radio Berlin erfahren, dass von Ihnen Experten auch den Versicherten helfen. Was können Sie für mich tun, da ich keine Mitgliedschaft bei Ihnen habe?. Ich würde mich für eine Antwort freuen , da ich mir auch nicht sicher bin, ob die Auszahlung Korrekt vollzogen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Kristina Kojic Letonja
Antwort von  am  22.02.2016 10:06

Liebe Frau Letonia,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Im Rahmen des Blogs können wir jedoch keine Beratung vornehmen. Im Falle einer Mitgliedschaft können Ihnen unsere Experten aber sicherlich weiterhelfen. Ansonsten ist euch eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe ein guter Ansprechpartner. 

Das BdV-Team.


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