Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Noch immer erhalten wir zahlreiche Anfragen zu der Frage, ob ein Widerspruch von Lebens- oder Rentenversicherungen möglich ist. Die Reaktionen der Versicherer auf einen ausgeübten Widerspruch sind hierbei sehr unterschiedlich. Leider sind die Versicherer, die einen Widerspruch überhaupt anerkennen und dann auch eine faire Auszahlung anbieten, in der Minderheit.
Die Nürnberger Versicherung hat ihre Versicherungsnehmer von sich aus angeschrieben und diese „nachbelehrt“, das heißt, sie hat nun eine korrekte Belehrung zum Widerspruch versandt und den Versicherungsnehmern 14 Tage Zeit gegeben, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
Ich habe daraufhin diverse Anfragen von Mitgliedern erhalten, die gefragt haben, ob sie dem Vertrag jetzt widersprechen sollen. Den Mitgliedern einen Rat hierzu zu geben, ist nicht leicht, da unklar ist, welchen Betrag die Nürnberger im Falle eines Widerspruches auszahlen würde. Ist dieser Betrag eventuell sogar niedriger als der Rückkaufswert bei einer regulären Kündigung? Diese Werte sind daher für eine Entscheidung, ob dem Vertrag widersprochen werden soll oder nicht, von herausragender Bedeutung.
Die Nürnberger Lebensversicherung verhindert in den uns vorliegenden Fällen eine klare Antwort. Auf Anfragen unserer Mitglieder bei dem Versicherer, wie hoch der Auszahlungsbetrag wäre, haben unsere Mitglieder folgende Mitteilung erhalten:
„…Eine Rechtsberatung darüber, ob der Rückabwicklungsanspruch nach Erklärung eines Widerspruches höher wäre als der vertragliche Rückkaufswertanspruch, müssen wir Ihnen nicht zuteilwerden lassen. Ein Widerspruch nach § 5a VVG hat zur Folge, dass kein Versicherungsvertrag mehr besteht und damit auch keine hiermit verbundene Beratungspflicht…“
Wenn der Versicherer den auszuzahlenden Betrag vorab nicht mitteilt, ist es ein Glücksspiel, ob einem Vertrag widersprochen werden sollte oder nicht.
Zudem gibt es Versicherer, die Widersprüche von Verbrauchern unterschiedlich behandeln.
So geschehen bei der Heidelberger Lebensversicherung.
Für unsere Mitglieder prüfen wir, ob bei Vertragsabschluss richtig belehrt wurde oder ob ein Widerspruch des Vertrages möglich ist.
Exemplarisch habe ich ein Mitglied unterstützt und den Versicherer im Namen des Mitgliedes direkt angeschrieben. Ziel war es, zu sehen wie die Versicherer mit Widersprüchen von Verbrauchern umgehen.
Die Heidelberger Lebensversicherung hat uns daraufhin ein Auszahlungsangebot für unser Mitglied unterbreitet, welches dieses auch angenommen hat.
Interessanterweise wurden alle anderen Widersprüche, die unsere Mitglieder eigenständig, anhand unserer Musterschreiben zum Widerspruch durchgeführt haben, von der Heidelberger Lebensversicherung abgelehnt. (Unsere Musterschreiben zum Widerspruch gibt es hier.)
An diesen Fällen sieht man die offenbar willkürliche Verfahrensweise der Versicherungsunternehmen und wie wichtig ein aktiver Verbraucherschutz ist.
Liebe Frau Letonia,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Im Rahmen des Blogs können wir jedoch keine Beratung vornehmen. Im Falle einer Mitgliedschaft können Ihnen unsere Experten aber sicherlich weiterhelfen. Ansonsten ist euch eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe ein guter Ansprechpartner.
Das BdV-Team.