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BdV hilft!

Neues aus dem Versicherungsdschungel

Neues aus dem Versicherungsdschungel

 25.09.2018  BdV hilft!  0 Kommentare  Marco Piotraschke

Am 23.02.2018 trat das Umsetzungsgesetz zur Insurance-Distribution-Directive (IDD) in Deutschland in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde das von der EU-Richtlinie vorgegebene, einheitliche Regelwerk für den Versicherungsvertrieb auch hierzulande umgesetzt.

© Dean Moriarty / Pixabay

Ein wesentlicher Punkt innerhalb der IDD ist die Klarstellung zur Vertriebstätigkeit des Versicherers.
In Paragraph 1a VVG heißt es nun: „Der Versicherer muss bei seiner Vertriebstätigkeit gegenüber Versicherungsnehmern stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse handeln“. Hieraus ergeben sich folgende Schwierigkeiten:

  • Versicherer zahlen ihren Vertriebseinheiten für Neu- oder Bestandsgeschäft Provisionen. Daher steht das bestmögliche Interesse laut VVG dem finanziellen Interesse der Vertriebseinheiten konträr gegenüber. In der Folge kann hieraus ein Interessenskonflikt bzw. ein monetärer Anreiz für eine Produktempfehlung entstehen.
  • Versicherer nutzen häufig Beratungstools, die eine individuelle oder ganzheitliche Betrachtung des Kunden oder der Kundin ermöglichen sollen. Diese Tools sind reine „Datenkraken“, die Informationen sammeln und am Ende eine Produktempfehlung aussprechen. Diese Produktempfehlung muss aber dem tatsächlichen Bedarf des Kunden bzw. der Kundin nicht immer entsprechen. Daher ist eine umfassende Analyse des Versicherungsbedarfs im Hinblick auf die persönliche Situation der Kund*innen unerlässlich. Hieraus ist somit abzuleiten, dass eine professionelle Beratung nur dann stattfinden kann, wenn der Beratende sich Zeit für seine Kund*innen nimmt, ohne finanzielles Interesse an einem Abschluss berät und den Kund*innen gegenüber ehrlich und aufrichtig seine Empfehlung begründet nachdem er den genauen Bedarf identifiziert hat.
  • Zeitliche Dimension: Versicherer, mit Ihren Vermittlern, nehmen sich oft kaum Zeit für die Kund*innen. Der Grundsatz „Time is Money“ ist leider eine vorherrschende Meinung, die zu einer fairen, kompetenten und professionellen Beratung nicht passt. Die Bedarfsermittlung ist ein wesentlicher Bestandteil einer Beratung und wird leider oft vernachlässigt.

Die verschiedenen Anreizsysteme im Versicherungsvertrieb lassen sich daher mit den Vorgaben des §1a VVG nur schwer vereinbaren.
Auf die Problematik der Vergütung hat der BdV im Zuge der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD auch in verschiedenen Stellungnahmen und Pressemitteilungen hingewiesen:

„Zwar konnte sich ein Provisionsverbot nicht durchsetzen, aber bei jedem Verkaufsgespräch oder jeder Beratung ist eine umfangreiche Bedarfsermittlung gefordert“, erläutert Kleinlein. Zudem gilt es zu verhindern, dass hohe Provisionen Fehlanreize in der Vermittlung geben. „Für den Vertrieb werden es ehrlichere Zeiten“, prognostiziert Kleinlein. 

BdV beklagt klaren Etikettenschwindel im neuen Vermittlergesetz

BdV comment on EIOPA Online Survey in preparation on possible delegated acts under IDD

BdV comment on  EIOPA proposal for Guidelines on product oversight and governance arrangements (POG).

 

Die BdV Verwaltungs GmbH berät als Versicherungsberater und Tochterunternehmen des Bund der Versicherten e. V. dessen Mitglieder anbieterunabhängig und provisionsunabhängig zu allen Fragen rund um private Versicherungen. Eine qualitativ hochwertige Beratung braucht grundsätzlich ausreichend Zeit, damit die Mitglieder wirklich auf der sicheren Seite sind.

 

 


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