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BdV hilft!

Private Krankenzusatzversicherungen und ihre Tücken …

Private Krankenzusatzversicherungen und ihre Tücken …

 09.08.2016  BdV hilft!  0 Kommentare  Timo Voß

Wenn die üblichen Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht ausreichen, dann können Sie dafür eine spezielle, private Zusatzversicherung abschließen. Leider erlebe ich in der täglichen Beratung immer wieder, dass es bei der Leistungsabrechnung zu Erstattungsproblemen kommt.

© Oberholster Venita / Pixabay

Ein Mitglied wandte sich kürzlich an mich, weil die Central Krankenversicherung eine Leistungszusage für eine Brille verwehrt hatte. Die Begründung der Versicherung lag darin, dass die Kosten für Arbeitsbrillen leider nicht erstattungsfähig sind. Zudem verwies man das Mitglied darauf, die Kosten dem Arbeitgeber aufzubürden. Mit dem Wortlaut, dass dieser zur Übernahme der Kosten „verpflichtet ist“.

Die Voraussetzungen für eine Bildschirmbrille sind in der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) geregelt. Laut dieser Verordnung ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, sich an einer Bildschirmbrille zu beteiligen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 12 (3) BildscharbV erfüllt sind. Das Ablehnungsschreiben der Central, war inhaltlich nicht korrekt, denn der Arbeitgeber ist eben nicht grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet.

Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt, entbindet den Versicherer zudem nicht seiner vertraglichen Leistungspflicht. Denn laut dem uns vorgelegten Tarif GZE1, eine Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte, sind Aufwendungen für medizinisch notwendige Sehhilfen erstattungsfähig. Leistungsausschlüsse diesbezüglich sind nicht benannt.

Daraufhin haben wir dem Mitglied eine Argumentationshilfe für eine Vorstandsbeschwerde bei der Central an die Hand gegeben. Die Versicherung, wenn auch erst nach einigen Wochen, lenkte dann doch ein und nahm sich ihrer Pflicht an und erteilte dem Mitglied die bedingungsgemäße Kostenübernahme.

Fazit: Ist es bei Ihnen in der Vergangenheit mit Ihrer Privaten Krankenzusatzversicherung ebenfalls zu Erstattungsproblemen gekommen oder haben Sie erst vor kurzem eine Rechnung eingereicht? Dann geben Sie sich nicht einfach damit zufrieden, wenn Ihnen der Versicherer die Leistung abweist! Seien Sie stets skeptisch und lassen sich die Ablehnungsgründe von Ihrer Versicherung genauestens erläutern.

Werfen Sie zudem einen Blick in die Versicherungsbedingungen und holen Sie sich eine fachkundige Zweitmeinung ein. Für unsere Mitglieder übernehme ich gern die Prüfung.


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