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Unfallversicherung mal anders?

Unfallversicherung mal anders?

 24.05.2016  BdV hilft!  0 Kommentare  Timo Voß

In meinem täglichen Tiefflug über unseren Pressespiegel bin ich neulich auf eine neue Art der Unfallversicherung gestoßen. 

© Clker-Free-Vector-Images / Pixabay

Sie hört auf den Namen „Unfall-Police INDIVIDUAL“, der Namensgeber ist „die Bayerische“ Versicherung. Super, dachte ich, endlich mal wieder etwas Neues aus den Produktschmieden der Versicherungswirtschaft. Neugierig und voller Erwartungen habe ich die Internetseite der „Bayerischen“ besucht, um mir einen ersten Eindruck zu verschaffen. Nach dem 1. Blick würde ich sagen: Finger weg von diesem Produkt, nach dem 2. Blick sage ich: Unbedingt Finger weg von diesem Produkt!!! Warum, möchte ich nachfolgend erklären.

Fangen wir mit dem 1. Blick an, also mit der Begutachtung des Inhaltes auf der Internetseite, dort steht:

„Ob Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Umbau, Pflegekosten oder Rentenminderung. Die Unfall-Police INDIVIDUAL füllt auf, wenn keine, keine vollen oder strittige Haftpflichtansprüche existieren. Der Unfallschaden wird so reguliert, als wäre die Bayerische der Unfallverursacher. Die Bayerische bekennt sich gewissermaßen “schuldig”. Und das ab 1% Invalidität.“

Hört sich ja zunächst super an. Ich erleide einen Unfall und marschiere mit meiner Verletzung zur „Bayerischen Versicherung“ und fordere die versicherte Leistung ein. Soweit so gut. Aber was heißt auffüllen? Und was sind in diesem Kontext strittige Haftpflichtansprüche? War doch eine Unfallversicherung, oder?

Wäre ich nicht so neugierig, würde ich an dieser an Stelle bereits aussteigen und die Internetseite schließen.

Also Fazit 1. Blick: Finger weg!

Nun bin ich aber neugierig und habe mir die am rechten Bildrand zur Verfügung gestellten Versicherungsbedingungen aufgerufen. Und nun wird’s richtig schwer:

Unter 2. finden wir den Punkt: Welche Leistungen sind versichert?
„Bei unfallbedingter, dauerhafter Invalidität ersetzen wir die finanziellen Folgen des unfallbedingten Personenschadens (z. B. Verdienstausfall, Umbaukosten, Schmerzensgeld) so, als ob wir schadenersatzpflichtig wären. Dabei leisten wir nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen des Privatrechts (Hacks-Schmerzensgeld-Tabelle).“

Ok, es wird also so getan, als wenn die „Bayerische Versicherung“ meine unfallbedingte Invalidität zu verantworten hat. Dann wird Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. Es wird zwar suggeriert, dass es für jeden erdenklichen Umstand eine Leistung gäbe. Die meisten werden jedoch, wie sich nachstehend zeigt, wieder ausgeschlossen. Daher wird es vermutlich immer bei einem Schmerzensgeld bleiben. Wie hoch dieses ist, hängt von einer Hacks-Schmerzensgeld-Tabelle ab. Nur, wo ist diese? Auf der Internetseite der Bayerischen konnte ich sie nicht finden. Gut, dann halt mal Google fragen. Auch blöd, da finde ich nur Angebote für den Kauf dieser Tabelle. 109 Euro bei Beck-Online sind mir dann doch etwas zu teuer. Ergebnis: Ich habe als Verbraucher nicht den geringsten Schimmer davon, was ich im Schadensfall erhalte. Dieses ist meines Erachtens an Intransparenz schwer zu überbieten.

Ist das gewollt? Wenn ja, warum? Warum nicht transparent und nachvollziehbar? Antwort: Ich weiß es nicht.

Na gut, meine Neugier zwingt mich zum Weiterlesen und bringt mich an meine Lieblingsstelle bei schlechten Versicherungsbedingungen: klar, zu den Ausschlüssen. Unter Punkt 8 lesen wir:

„Verhältnis zu Leistungen ersatzpflichtiger Dritter und Leistungen aus anderen Versicherungsverträgen

a. Wir erbringen keine Leistungen, soweit Sie gegenüber Dritten (z. B. Schädiger, Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, gesetzliche Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitgeber) Anspruch auf Deckungsgleiche (kongruente) Leistungen haben.“

Aha, ok. Wenn es also irgendjemanden anderes gibt, der für meine unfallbedingte Invalidität zahlen müsste / könnte, würde ich keine Leistung aus dem Vertrag erhalten. Zwar sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass ich Ansprüche an „die Bayerische“ abtreten kann, was aber gerade bei Sozialversicherungsträgern nicht immer möglich ist.

Im schlimmsten Fall stehe ich also nach einem Versicherungsfall mit leeren Händen da. Streite mich mit Dritten, dem Sozialversicherungsträger und mit der „Bayerischen“ um dringend benötigte Leistungen, und dies am besten vor Gericht.

Und dafür soll ich Beitrag zahlen?

Fazit 2. Blick: Unbedingt Finger weg von diesem Produkt!!!

Neben der „Bayerischen Versicherung“ bietet auch die „Ostangler Brandgilde“ dieses Intransparenzwunder an.

Wenn der Abschluss einer Unfallversicherung gewünscht oder auch notwendig ist, dann bitte einen Normaltarif wählen. Da wissen Sie zumindest wie hoch die Versicherungsleistung nach einer festgestellten Invalidität ist!

Unseren Mitgliedern helfe ich gern bei der Auswahl.


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