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BdV hilft!

Versicherungsschutz über Kreditkarten

Versicherungsschutz über Kreditkarten

 15.02.2018  BdV hilft!  0 Kommentare  Frank Modrow

Am Beginn eines Jahres steht auch für die meisten unserer Mitglieder die Urlaubsplanung an. Viele denken dabei auch an den vielleicht notwendigen Versicherungsschutz. So auch eines unserer Mitglieder, welches über seine Kreditkarte ein umfangreiches Versicherungspaket als Nebenleistung mit eingeschlossen hatte.

© Kalahari / Pixabay und BdV

Unserem Mitglied war bewusst, dass vor allem ein guter Reisekrankenschutz bei einem Urlaub im Ausland wichtig ist. Es ging davon aus, dass es über seine Kreditkarte in diesem Bereich ausreichend abgesichert sei und fragte beim BdV an, ob in seiner Versicherung Lücken in Bezug auf die bevorstehenden Urlaubsreisen zu entdecken wären.

Unsere Beraterinnen und Berater prüften daraufhin die Versicherungsbedingungen der Kreditkarte. Dabei fiel auf, dass der in der Kreditkarte inkludierte Versicherungsschutz deutlich hinter den Leistungen einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung zurückbleibt. Folgende Punkte boten Anlass zur Kritik:

  • Ein Rücktransport aus dem Ausland wird nur übernommen, wenn dieser medizinisch notwendig ist.
  • Die "Allgemeinen Ausschlüsse" sind sehr vielfältig und zum Teil äußerst offen formuliert.
  • Rettungs- und Bergungskosten sind nicht versichert.
  • Privatärztliche Behandlungen sind nur versichert, wenn die Versicherung diesen zustimmt.
  • Die Teilnahme an Extremsportarten ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Die Versicherung behält sich vor, den Versicherten im Ausland in ein anderes Krankenhaus zu verlegen.
  • Provisorischer Zahnersatz ist nicht mitversichert.

Diese Prüfung bestätigt die ganz allgemeine Einschätzung des BdV, dass Versicherungsschutz über Kreditkarten häufig nicht ausreichend und eine gesonderte Auslandsreisekrankenversicherung daher in jedem Fall zu empfehlen ist. Auch bei Konkurrenzprodukten (über andere Kreditkarten) sowie bei weiteren mit eingeschlossenen Absicherungen (Reiserücktritt- und Abbruch, Mietwagenversicherung) ist der Versicherungsschutz vielfach begrenzt.

Unser Tipp:
Auch selbständige Reiseversicherungen weisen zum Teil erhebliche Mängel auf. Daher sollten sich Mitglieder des BdV immer an den guten und günstigen Tarifen aus dem Infoblatt „Reisen“ orientieren. 


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