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BdV hilft!

Wenn es mal länger dauert

Wenn es mal länger dauert

 21.09.2015  BdV hilft!  3 Kommentare  Timo Voß

Privatversicherte haben es manchmal nicht einfach. Insbesondere dann, wenn sie einen Tarifwechsel durchführen möchten und hierbei auf die Unterstützung ihres Versicherers angewiesen sind. Worum geht’s genau?

© PublicDomainArchive / Pixabay

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind so kalkuliert, dass sie den für die gesamte Vertragsdauer zu erwartenden Versicherungsleistungen entsprechen. Der altersbedingte Anstieg der Ausgaben wird durch die Alterungsrückstellung berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden dagegen in der Beitragskalkulation die durch Kostenänderungen im Gesundheitswesen oder durch eine erhöhte "Schadenshäufigkeit" im Kollektiv hervorgerufenen Steigerungen der Ausgaben. Diese Veränderungen sind im Voraus nicht zu übersehen und infolgedessen kalkulatorisch auch nicht zu erfassen. Heißt im Klartext: Regelmäßige Beitragsanpassung!

Regelmäßige Beitragsanpassungen

So ist es nicht selten, dass die Beiträge über die Jahre oder auch Jahrzehnte stetig anwachsen. Viele Versicherte nutzen daraufhin das gesetzlich eingeräumte Tarifwechselrecht. Demnach dürfen Verbraucher jederzeit in einen anderen Tarif desselben Versicherers wechseln, um eine Beitragsersparnis zu erzielen. Nur kommt es hierbei leider immer und immer wieder zu heftigen Problemen. Exemplarisch hierfür möchte ich Euch den nachstehenden Fall darstellen.

Eines unserer Mitglieder rief mich an, um sich über das Thema Tarifwechsel beraten zu lassen. Ich erläuterte den Ablauf und die notwendigen Schritte eines solchen Wechsels. Hierfür stellte ich neben der telefonischen Beratung auch einen Leitfaden zur Verfügung, mit dem wir Euch in die Lage versetzen, den Tarifwechsel selbstständig durchzuführen. Gesagt getan:

Hürden beim Tarifwechsel

Unser Mitglied recherchierte innerhalb der Gesellschaft Tarife und fragte diese an. Nach etwa drei Wochen erinnerte unser Mitglied die Gesellschaft noch einmal an die Anfrage, da die geforderten Umstellungsangebote noch nicht vorlagen. Nach einer weiteren Woche trafen sie endlich ein. Unser Mitglied staunte nicht schlecht, da die Angebote für zwei Tarife fehlten. Also eine erneute Anfrage beim Versicherer, um die fehlenden Angebote zu erhalten. Der Versicherer reagierte prompt und sendete zwei Angebote zu, nur leider die Falschen … Als Begründung führte er an, dass die angefragten Tarife geschlossen seien und ein Wechsel dadurch in diese nicht möglich sei. Diese Ausrede ist im Übrigen eine Falsche, aber durch die Versicherer oft genutzte.

Selbstverständlich können Verbraucher in alle vorhandenen Tarife des Versicherers wechseln.

Nächster Schritt: Beschwerde beim Vorstand

Naja, nächster Schritt war dann die Beschwerde bei den Herren vom Vorstand der Gesellschaft. Offensichtlich hatten sich die Abteilung und der Vorstand nicht abgesprochen, denn dieser kam mit einer anderen Ausrede um die Ecke: Hinderlich war nicht, dass die angefragten Tarife geschlossen seien, sondern die fehlenden Tarifangebote begründeten sich daraus, dass die weiteren Tarife ja leistungsstärker und leider auch teurer seien - zwar nur einen Euro teurer, aber immerhin. Ziel unseres Mitgliedes wäre ja aber eine Reduzierung des Beitrags und keine Erhöhung. Daher fehlten die Tarife bei den Angeboten zum Tarifwahlrecht.

Erst als ich mich einschaltete, kam Bewegung in die Sache. Die dann von mir angeforderten Umstellungsangebote trafen endlich ein, sodass unser Mitglied eine richtige Basis hatte, um eine Entscheidung treffen zu können. Nun haben wir Ende August und unser Mitglied ist immer noch im alten Tarif versichert, da erst eine dreimonatige Korrespondenz mit dem Versicherer geführt werden musste .

Es hätte so einfach sein können

Es hätte so einfach und zeitsparend sein können, wenn der Versicherer sich hier an die geltenden Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes gehalten hätte. Schade…


Kommentare
Kommentar von Werner  am  21.09.2015 17:12
o.k. Danke Herr Voss für Ihre Rückantwort.
Kommentar von Timo Voss  am  21.09.2015 12:21
Nein, der Artikel beschreibt Probleme in der privaten Krankenvollversicherung. Zusatzversicherungen sind für gewöhnlich nicht betroffen.
Kommentar von Werner  am  21.09.2015 10:54
Wir sind gesetzlich Kranken versichert, haben allerdings ein Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalt im Zwei Bett Zimmer, Chefarztbehandlung und Zahnzusatzversicherung. Gilt das von Ihnen geschilderte auch für Private Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenkasse. Ich denke dass sich viele Lese des Artikels die gesetzlich Krankenversichert sind, aber private Zusatzversicherung dazu abgeschlossen haben, auch diese Frage stellen.

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