Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Pünktlich zur Hauptreisezeit mehren sich die Anfragen bei mir zum Thema Versicherungen im Ausland. Neben der unverzichtbaren Auslandskrankenversicherung nimmt die Kfz-Versicherung eine besondere Rolle ein.
Denn sie bietet meistens auch dann Versicherungsschutz, wenn Ihr nicht mit dem eigenen Auto ins Ausland reisen, sondern Euch im Ausland eins mieten wollt. Wir sprechen hier dann von der sogenannten Mallorca Police. Welche Vertragsarten es gibt und wie Ihr Euch optimal absichert, möchte ich in meinem heutigen Blog-Beitrag darstellen.
Wenn Ihr mit dem eigenen Auto ins Ausland reist, ist zunächst der Auslandsschadenschutz sehr wichtig. Denn es kann vorkommen, dass Ihr unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werdet. Wenn die Deckungssummen der dortigen Versicherungen nicht ausreichen und vom Unfallverursacher der Restbetrag nicht zu erlangen ist, müsstet Ihr den verbleibenden Schaden selbst tragen. Dieses Restrisiko deckt dieser zusätzliche Baustein ab. Der Vorteil der Regulierung des Restbetrages über den Auslandsschadenschutz gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung liegt darin, dass bei dem Auslandsschadenschutz keine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse erfolgt und auch keine Selbstbeteiligung zu tragen ist. Euer Versicherer übernimmt dann im Schadenfall die gesamte Korrespondenz mit dem ausländischen Unfallgegner und deren Versicherung. Die Abwicklung erfolgt also so, als wärt Ihr in einen unverschuldeten Unfall in Deutschland verwickelt.
Vorab also unbedingt das Gespräch mit Eurem Versicherer suchen, ob dieser Schutz im Reiseland besteht.
Verreist Ihr außerhalb der EU, benötigt Ihr die „grüne Karte“, welche als Versicherungsnachweis dient. Mit diesem Dokument weist Ihr nach, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Innerhalb der EU genügt heute in der Regel das Auto-Kennzeichen.
Die Karte wird von Eurer Kfz-Versicherung kostenlos ausgestellt. Auf der Rückseite der Karte werden die Länder und die Regulierungsstellen aufgelistet. Auf der Vorderseite sind die mitversicherten Länder aufgelistet. Vorsicht bei Reisen außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs. Oftmals wird beispielsweise der asiatische Teil der Türkei nicht vom Versicherungsschutz erfasst.
Kommen wir jetzt zur "Mallorca-Police", die übrigens nicht nur für das 17. Bundesland gilt. Denn sie bietet im Ausland immer dann wichtigen Versicherungsschutz, wenn Ihr im Ausland ein Auto mietet.
Für einen Mietwagen im Ausland gelten in der Regel nur die Mindestversicherungssummen des Urlaubslandes. Die teils wesentlich geringeren Versicherungssummen im Ausland könnten aber nicht ausreichen, um Schadenersatzansprüche zu erfüllen. Über Eure Kfz-Haftpflicht-Versicherung könntet Ihr auch für ein im Ausland gemietetes Fremdfahrzeug kostenfrei und automatisch Versicherungsschutz (Mallorca-Police/ europäischen Ausland) erhalten.
Wenn Ihr keine eigene Kfz-Versicherung habt, könnt Ihr eine "Mallorca-Police" als Zusatzversicherung abschließen. Eine "Mallorca-Police" bietet eine pauschale Deckung in Höhe von zehn Millionen Euro für Sach- und Personenschäden und kostet ca. 20 Euro für einen Urlaubsmonat im Geltungsbereich der Europäischen Union. Außerhalb Europas hilft die „Traveller-Police“ weiter. Derartige Verträge könnt Ihr zum Beispiel bei einem Automobilclub wie ADAC oder AvD oder deutschen Reiseunternehmen abschließen.
Auch Mietwagenfirmen bieten im Ausland diese Zusatzversicherung an. Es empfiehlt sich, die Bedingungen aufmerksam zu lesen. Beim Abschluss im Ausland solltet Ihr der Sprache mächtig sein, damit Ihr nicht leichtfertig das Kleingedruckte unterschreibt.
Zu guter letzt solltet Ihr einen europäischen Unfallbericht einpacken. Dieser erleichtert die Dokumentation und die Abwicklung des Schadens. Dieses Formular erhaltet Ihr bei Eurem Versicherer.
Weitere Informationen zu diesem Thema findet Ihr auf unserer Internetseite www.bundderversicherten.de
Das gesamte BdV Team wünscht Euch einen unfallfreien und erholsamen Urlaub!