Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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EIOPA, IDD, KID, PRIIP, PEPP, POG - Häh? Sie verstehen nur Bahnhof? Nicht mehr lange. Ab sofort klären wir auf. Unser Kollege Christian Gülich erläutert die Prozesse, Abläufe und Entwicklungen in Europa und schaut für Sie hinter die Kulissen. Denn die wichtigen Entscheidungen über die Zukunft der Versicherungswirtschaft werden in Brüssel getroffen. Und wir sind dabei. Mit seiner Präsenz in Brüssel wird sich der BdV bei neuen Richtlinien und Regularien rund um das Thema Finanzdienstleistungen einbringen und die Prozesse begleiten.
18.12.2017
Die private Altersvorsorge steckt Europa-weit in einem Dilemma: zwar wird (fast) überall fleißig gespart, aber dennoch gibt es zunehmend Zweifel, ob es im Alter ein Auskommen mit dem verfügbaren Einkommen gibt? Eine neue Studie von Better Finance belegt das umfassend. Wäre deshalb das neue, von der EU-Kommission vorgeschlagene pan-europäische Rentenprodukt PEPP ein Ausweg? Der BdV hat sich hierzu erneut öffentlich eingebracht und nennt klare Voraussetzungen.
Mehr lesen24.10.2017
BdV-Kollege Christian Gülich im Gespräch mit Dr. Manuela Zweimüller, Head of the Policy Department, und Katja Würtz, Head of Consumer Protection Department of EIOPA - European Insurance and Occupational Pensions Authority.
25.08.2017
Beim pan-europäischen Produkt für die private Altersvorsorge rückt die Realisierung näher. Die EU-Kommission hat Ende Juni einen umfassenden Vorschlag der Öffentlichkeit vorgelegt, mit dem eine zusätzliche Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge für alle EU-Bürger geschaffen werden soll.
Mehr lesen07.07.2017
Eine begrüßenswerte Änderung im Vertrieb von kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen durch die EU-Richtlinie IDD droht durch intransparente Zusatzbestimmungen ausgehebelt zu werden. Die so genannte Geeignetheitsprüfung könnte bei vielen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen doch nicht zur Anwendung kommen, was dem Ziel von gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Versicherungs- und Anlageprodukten krass entgegenstünde. Der BdV hatte hierauf bereits im April 2017 in seiner Stellungnahme an die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA deutlich hingewiesen. Weiterhin herrscht aber Unklarheit.
Mehr lesen23.02.2017
Ein bisher weniger im Rampenlicht stehender Aspekt der neuen EU-Vertriebsrichtlinie IDD besteht darin, dass ein einheitliches Produktinformationsblatt (PIB) auch für alle Nicht-Leben-Versicherungssparten eingeführt werden soll. Die offizielle englische Bezeichnung dafür lautet IPID („Insurance Product Information Document“), zu Deutsch „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“.
Mehr lesen06.02.2017
Im Dezember 2016 hat die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA mit Sitz in Frankfurt am Main ihren mittlerweile fünften Bericht über „Verbrauchertrends“ („Consumer Trends Report“) in der EU veröffentlicht.
Mehr lesen11.10.2016
Am 23. September hatte die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA nach Frankfurt am Main zu einer öffentlichen Anhörung über die neue Vertriebsrichtlinie IDD eingeladen. Genau genommen ging es um Delegierte Rechtsakte, die als Verordnungen der EU-Kommission zu einigen Artikeln der Vertriebsrichtlinie zusätzlich erlassen werden sollen und zu denen EIOPA die Entwürfe vorgelegt hat. Hierbei wurde erneut deutlich, dass Verbände und Unternehmen der Versicherer mit ihrer Kritik an EIOPA weit über das Ziel hinausschossen.
Mehr lesen08.08.2016
Obwohl der Termin für die praktische Umsetzung und Anwendung der neuen Basisinformationsblätter für Versicherungsanlageprodukte immer näher rückt (ab dem 31.12.2016), tauchen noch immer widersprüchliche Hinweise darüber auf, was hierunter fallen soll und was angeblich nicht.
Mehr lesen24.06.2016
In Teil 1 wurde gezeigt, dass es sich bei dem „besten“ oder „bestmöglichen“ Kundeninteresse nach IDD zwar um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt. Dennoch wäre es möglich, in der Beratungspraxis zu eindeutigen Vorgaben für die Bedarfsermittlung des Kunden zu kommen. Es ist geradezu spannend nachzuvollziehen, was noch an Argumenten vorgetragen wird, um angebliche „Zumutungen“ für den Versicherungsvertrieb durch IDD nachzuweisen.
Mehr lesen17.06.2016
Einer der vielen Einzelaspekte, die für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) eine zentrale Bedeutung besitzen, ist die klare Definition des besten oder bestmöglichen Interesses des Kunden. Der Vertrieb muss dieses zwingend berücksichtigen, denn in IDD Artikel 17 wird unter dem Kapitel „Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln“ deren „Allgemeiner Grundsatz“ festgelegt: Versicherungsvertreiber müssen „gegenüber ihren Kunden stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse handeln“ und alle Informationen müssen „redlich, eindeutig und nicht irreführend“ sein.
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