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BdV in Europa

Neue Kundeninformationen für Lebens- und Rentenversicherungen: Ein erster konkreter Entwurf

Neue Kundeninformationen für Lebens- und Rentenversicherungen: Ein erster konkreter Entwurf

 19.02.2016  BdV in Europa  0 Kommentare  Christian Gülich

Ab 2017 werden EU-weit neue Produktinformationsblätter eingeführt, die Kunden vor Vertragsabschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung erhalten sollen (bzw. vor dem Kauf eines Investmentfonds oder anderer „gepackter“ Kleinanlegerprodukte, den sog. PRIIPs). Die Vorbereitungen hierfür laufen auf Hochtouren seitens der Europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA.

© Giulia May / Unsplash

Bis Ende Januar 2016 konnte der erste konkrete Entwurf zu Gestalt und Inhalt des neuen Produktinformationsblattes (KID – Key Information Document) durch Experten kommentiert werden, woran auch der BdV sich beteiligte.

Möglichst nur auf zwei DIN-A4-Seiten zusammengefasst, soll der Kunde als erstes den „Typus und Zweck“ des Produktes erfahren (z.B. einer Lebensversicherung mit Todesfallschutz oder mit Kapitalauszahlung im „Erlebensfall“ oder einer Rentenversicherung mit lebenslangen Auszahlungen). Neu ist die Bestimmung eines „Zielmarktes“, d.h. die Festlegung von Kundengruppen, für die das Produkt überhaupt bedarfsgerecht ist. Die Versicherer werden das zukünftig den Vermittlern und Vertrieben mitteilen müssen, was eine echte Innovation darstellt.

Der nächste Abschnitt betrifft das Verhältnis von Risiko und Ertragschancen. Bei reinen Wertpapieren kann es dabei sogar um die Möglichkeit des Totalverlustes gehen. Bei Lebens- und Rentenversicherungen hat der BdV dagegen auf das hohe Verlustrisiko durch eine vorzeitige Vertragskündigung hingewiesen, das für Kunden wegen der starken Gebührenbelastungen vor allem in den ersten Jahren des Vertrages besteht. Risiko muss hier anders verstanden werden, was auch im Abschnitt zur „empfohlenen Haltefrist“ wichtig ist.

Bei den Renditechancen (sog. „Performance Scenarios“) wird es wohl zu einer graphischen Darstellung einer ungünstigen, einer mittleren und günstigen Wertentwicklung kommen. Der BdV hatte sich zusätzlich für die Angabe der Wahrscheinlichkeit möglicher Renditeentwicklungen ausgesprochen. Bei Rentenversicherungen sollte dem Kunden auch die Lebenserwartung mitgeteilt werden, mit der die Mindestrente im Vertrag tatsächlich kalkuliert wurde, und ob der Versicherer sich das Recht einräumt, diese vor Rentenbeginn nochmals zu ändern. Die im Versicherungsfall auszuzahlende Versicherungssumme wird gesondert aufgeführt werden.

Ein weiterer wesentlicher Abschnitt des KID betrifft die Kosten, wobei sowohl die Kosten während der Laufzeit („costs over time“) als auch ihre Zusammensetzung („composition of costs“) offengelegt werden sollen. In absoluten Zahlen angegeben werden sollen laufende Kosten (z.B. für Vertragsverwaltung), einmalige Kosten (wie Ausgabeaufschläge bei Investmentfonds oder Abschlusskosten bei Lebensversicherungen, auch wenn letztere z.B. über fünf Jahre verteilt werden) sowie mögliche sonstige Kosten (z.B. leistungsabhängige „Performance Fees“ bei Fonds).

Kritisch sieht der BdV die Verwendung der aus Großbritannien kommenden Kennziffer „Reduction in Yield“ als Gesamtkostenangabe in Prozent, da hier die Kosten nur als „Renditeminderung“ angegeben werden. Die Kosten werden also nur von der prognostizierten Rendite abgezogen, anstatt z. B. die tatsächlich vom Kunden geleisteten Prämien als Bezugsgröße zu nehmen. Denn die Kosten reduzieren – logischerweise - entscheidend den Sparanteil der Prämien.

Bei der Zusammensetzung der Kosten sollen die einzelnen Kostenarten stichwortartig erklärt und jeweils in Prozent angegeben werden. Hier wird besonders darauf zu achten sein, dass nach der Verabschiedung der neuen EU-Vertriebsrichtlinie IDD auf die für die Kunden mögliche Provisionsoffenlegung bei Lebens- und Rentenversicherungen auch tatsächlich hingewiesen wird (allerdings nur auf Nachfrage des Kunden, deshalb keine Pflichtangabe im KID).

Darüber hinaus soll das KID noch Hinweise zur Insolvenzsicherung, zu Beschwerdemöglichkeiten und sonstigen Informationsquellen enthalten. Trotz mancher Lücken im Detail ist beim neuen KID für Lebens- und Rentenversicherungen vor allem die klare und fest vorgegebene Gliederung zu begrüßen. Was die zu verwendenden Kennziffern anbetrifft, gibt es Parallelen zu den hierzulande kommenden Produktinformationsblättern für die staatlich geförderte Altersvorsorge, denn zumindest Riester-Verträge fallen nicht unter die EU-PRIIPs.


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