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BdV in Europa

Verbesserter Verbraucherschutz durch die neue EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD)

Verbesserter Verbraucherschutz durch die neue EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD)

 17.07.2015  BdV in Europa  0 Kommentare  Christian Gülich

Der neue Name dieser EU-Richtlinie ist Programm: aus der bisherigen Versicherungsvermittlerrichtlinie („Insurance Mediation Directive“) aus dem Jahre 2002 wurde jetzt die Versicherungsvertriebsrichtlinie („Insurance Distribution Directive“). Erfasst werden sollen nicht nur Vertreter oder Makler, sondern alle Vertriebskanäle wie Direktversicherer oder Online-Portale, über die Versicherungsverträge verkauft werden.

© Christian Lue / Unsplash

Zwar wird es weiterhin ein Nebeneinander von provisionsgebundenem Produktverkauf und anbieterunabhängiger Beratung geben, denn ein Provisionsverbot konnte nicht durchgesetzt werden. Im Gegensatz dazu darf bei Wertpapieren für eine produktunabhängige Beratung nur ein Honorar genommen werden (entsprechend der Neufassung der Finanzvermittler-Richtlinie MIFID2 von 2014).

Verkauf und Beratung

Ob Verkaufsgespräch oder Beratung, in jedem Fall ist eine Art Bedarfsermittlung gefordert, die bei einer unabhängigen Beratung umfangreicher sein soll (wie auch die Auswahl der vorgeschlagenen Verträge). Makler, die Courtage vom Versicherer erhalten, sollen dieselben hohen Beratungsstandards erfüllen wie Versicherungsberater, die ihr Honorar vom Kunden erhalten. Gebundene Vertreter sollen lediglich ausreichende Produktinformationen zum angebotenen Vertrag geben.

Die schon bestehende Beratungsdokumentation wird durch ein neues Produktinformationsblatt ergänzt, welches für Nicht-Lebensversicherungen gilt. Sämtliche Vertragskosten sollen als Gesamtsumme genannt werden, bei den hierin eingeschlossenen Vertriebskosten muss lediglich die Art der Vergütung (Provision, Courtage, Honorar o. a.), nicht aber deren Höhe ausgewiesen werden. Nur bei Lebens- und Rentenversicherungen soll der Kunde die Offenlegung auch dieser Kostenarten verlangen können. Für diese wird es ein eigenes Produktionsinformationsblatt geben (vgl. EU-PRIIPs-Verordnung vom Dez. 2014).

Wird eine Versicherung im Paket zusammen mit anderen Produkten* oder Dienstleistungen angeboten (z. B. Reiseversicherungen), so muss dem Kunden immer die Möglichkeit gegeben werden, die einzelne Versicherung auch bei einem anderen Anbieter zu kaufen. Sogenannte Koppelungsgeschäfte, etwa der verpflichtende Kauf einer Restschuldversicherung bei Abschluss eines Konsumentenkredites, sind grundsätzlich verboten. Hier greift bereits die EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten, die Ende 2014 verabschiedet wurde.

Ein weiterer bedeutender Schritt in Richtung mehr Verbraucherschutz wird durch die Offenlegung von möglichen Interessenkonflikten im Vertrieb von Lebens- und Rentenversicherungen gemacht, wie etwa durch die Art der Vergütung. Diese sowie laufende Produktüberprüfungen und die verpflichtenden Kundeninformationen sollen im Detail auf dem Verordnungswege geregelt werden, die die EU-Kommission auf Vorschlag der europäischen Aufsichtsbehörde für Versicherungen EIOPA erlassen soll (mittels sogenannter Rechtsakte).

Aus der Gesamtheit dieser verschiedenen Maßnahmen wird deutlich, warum der neue Name der Richtlinie, nämlich Vertriebsrichtlinie (und nicht nur Vermittler-Richtlinie) gerechtfertigt ist. Die gesamte Vertriebskette, vom einzelnen Vertreter oder Makler am „Point of Sale“ bis hinauf zu den Vertriebsvorständen der Versicherer, muss sich den neuen Transparenz- und Verhaltensvorschriften unterwerfen.

Ausblick

Die sogenannten Trilog-Verhandlungen (zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und EU-Ministerrat) wurden am 30.6. abgeschlossen. Nach der Endredaktion des Textes muss die neue Richtlinie zuerst vom Europäischen Parlament und dann vom EU-Ministerrat abschließend gebilligt werden (voraussichtlich im Herbst 2015). Danach kann die Umsetzung durch die nationalen Parlamente erfolgen.


*Geändert nach Vorlage des „Final Compromise Text“ des Vorschlages zur „Insurance Distribution Directive“ durch den Rat der Europäischen Union (Brüssel im Juli 2015).


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