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Verbrauchertrends bei Finanzprodukten in Europa - Kritische Anmerkungen

Verbrauchertrends bei Finanzprodukten in Europa - Kritische Anmerkungen

 05.02.2019  BdV in Europa  0 Kommentare  Christian Gülich

Im vergangenen Dezember hat die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA in Frankfurt/Main die aktuelle Ausgabe ihres jährlichen Berichts zu „Verbrauchertrends“ vorgestellt. Digitalisierung und Beschwerdegründe sind zwei der Schwerpunkte dieses Berichts, dessen Datenbasis im Wesentlichen dieselbe geblieben ist wie vor zwei Jahren.

© V Baeva / Pixabay

Getrennt nach den beiden Hauptbereichen Versicherungen und Renten werden jeweils Marktübersicht, Finanzinnovationen, Verbraucherbeschwerden und aufsichtsbehördliche Aktivitäten vorgestellt. Abschließend gibt es Interviews mit drei „Stakeholders“ von Verbraucherschutz, Unternehmen und Gewerkschaften.

Fazit
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass EIOPAs Bericht zu den Verbrauchertrends im Detail zwar viele interessante Informationen zu einzelnen Sparten oder Staaten enthält. Gleichzeitig muss kritisiert werden, dass vieles nur angedeutet wird. Bei möglichen positiven Trends insbesondere in der Digitalisierung bleibt unklar, was sich davon schon realisiert hat (etwa niedrigere Prämien oder „individualisierte“ Produkte). Auch vorhandene Kritik am Marktverhalten von Versicherern wird häufig nur in Watte gepackt. Deutlichere Worte bleiben so Guillaume Prache von Better Finance vorbehalten, der in seinem „Stakeholder Interview“ u. a. auf die verbesserten Produktinterventionsbefugnisse der Aufsichtsbehörden verweist (vgl. Bericht, S. 44).

Im Detail gibt es je nach Sparte im Bericht folgende Auffälligkeiten:

Lebensversicherungen

Lebensversicherungen stellen nach Bruttoprämieneinnahmen weiterhin die bei weitem größte Einzelsparte dar, allerdings ist das Wachstum zwischen den EU-Staaten deutlich unterschiedlich verteilt (stark positiv in Großbritannien, aber sogar negativ in Spanien). Bestätigt wird der langfristige Trend hin zu Fonds- bzw. Index-Policen (+42%), während Policen mit Überschussbeteiligung stark abnehmen (-9% im Durchschnitt; vgl. Bericht, S. 11).

Das alles ist nichts Neues. Wenn EIOPA aber feststellt, dass es zwar nicht nach Prämien, aber hinsichtlich der Anzahl der abgeschlossenen Verträge ein deutliches Wachstum bei „anderen“ Lebensversicherungen gegeben habe, so hätte der geneigte Leser schon gern gewusst, um welche Sparten genau es sich dabei handelt. EIOPA ist nicht vorzuwerfen, dass sie sich an die Definitionen von Solvency II hält (vgl. Annex IV des Berichts), bloß besagen diese ohne weitere Erläuterungen fast nichts. Darin wird nur gesagt, was nicht dazu gehört, etwa Fonds- oder „With Profit“-Policen, aber es werden keine weiteren konkreten Beispiele genannt (mit Ausnahme einer engen Verknüpfung zu Immobilienkrediten - „mortgage markets“; vgl. Bericht, S. 12). So dürften Risikolebensversicherungen zu den „anderen“ LV-Sparten gehören, aber auch Restschuldversicherungen? Wer nicht Versicherungsprofi ist, stößt hier schnell - und unverschuldet – an seine Grenzen…

Provisionsquoten

Dieses Manko an Präzision in dem Bericht wird noch gravierender, wenn EIOPA etwa feststellt, dass die Provisionsquote („commission rate“) bei den „anderen“ Lebensversicherungssparten am höchsten sei, aber erneut keine Beispiele genannt werden (vgl. Bericht, S. 13). Zwar wird von „mortgage life insurance“ gesprochen, an anderer Stelle im Bericht werden aber Restschuldpolicen explizit den Nicht-Leben-Sparten zugeordnet (vgl. Bericht, S. 7, 34)…

Es wäre darüber hinaus sehr wünschenswert gewesen, wenn EIOPA ein klares Wort dazu gesagt hätte, ob die festgestellten hohen Provisionsquoten auch mit den aufsichtsbehördlichen Aktivitäten auf nationaler Ebene in Verbindung stehen, wie etwa in Deutschland durch die BaFin. Diese hatte sogar eine Marktuntersuchung zu Restschuldversicherungen durchgeführt (veröffentlicht im Juni 2017), als deren Konsequenz ein möglicher Provisionsdeckel für diese Sparte hierzulande eingeführt werden könnte. Auch in Belgien und in Irland wurden zusätzliche Schutzmaßnahmen für Verbraucher bei sog. „Querverkäufen“ (z. B. durch die Verknüpfung von Kreditverkauf und Versicherungsabschluss) eingeführt (erweiterte Offenlegungspflichten bei Prämien und Kosten; vgl. Bericht, S. 15, 35).

Für Polen und die Slowakei wird dagegen explizit auf „aggressive Marketing- und Verkaufstaktiken“ bei Restschuldpolicen hingewiesen – einschließlich der Gefahr von „Verbraucherschädigung durch Falschberatung“. Dennoch werden diese Aussagen stark relativiert, indem ausgeführt wird, dass es „keine direkte Korrelation zwischen hohen Provisionsquoten, niedrigen Schadensquoten und spezifischen Vertriebskanälen“ gäbe (vgl. Bericht, S. 18/19).

Produktinnovationen

Bezüglich Produktinnovationen bei Krankenversicherungen hebt EIOPA hervor, dass die zunehmende Digitalisierung für Verbraucher nicht nur zu besserer Gesundheits-vorsorge, sondern sogar zu niedrigeren Prämien und zu bedürfnisadäquateren Produkten führen können (vgl. S. 21). EIOPA bleibt aber bei dieser reinen Kann-Aussage, ohne weiter zu belegen, ob es bereits konkrete Beispiele oder gar statistisch belegbare Trends dafür gibt. Von einer Aufsichtsbehörde müssen an dieser Stelle aber klarere Aussagen erwartet werden. So hatte der BdV in seiner Stellungnahme zu Big Data für EIOPA im September 2018 auf eindeutige Beispiele für mögliche verbraucherschädliche Produktinnovationen hingewiesen.

Immerhin weist EIOPA auf andere mögliche Gefahren durch die Digitalisierung hin: je mehr Verbraucher dazu animiert werden, so genannte Kurzzeit- oder situative Policen abzuschließen (etwa zum Skifahren oder für Extremsportarten per Smartphone-Apps), desto mehr müssen sie darauf aufmerksam gemacht werden, dass solche Policen nicht den grundsätzlich notwendigen Schutz für bestimmte Risiken ersetzen können (wie Haftpflicht oder Unfälle; vgl. Bericht, S. 23f). Außerdem nennt der Bericht Gefahren wie die übermäßige Segmentierung von Zielmärkten, die zu diskriminierenden Ausschlüssen oder nicht ausreichend großen Risikopools führen können (vgl. Bericht, S. 21, sowie die BdV-Stellungnahme zu Big Data).

Verbraucherbeschwerden

Bei Reiseversicherungen wird über einen signifikanten Anstieg von Beschwerden bezüglich der Bearbeitung von Schadenfällen (Verzögerung, Verweigerung o. a.) berichtet, dennoch sollen diese statistisch belegten Fehlentwicklungen nicht zu irgendwelchen Schlussfolgerungen führen, sondern lediglich einen Überblick geben (vgl. Infographic 4, S. 30). Eine solche Aussage ist von Seiten einer Aufsichtsbehörde einfach zu schwach, die doch klar Position beziehen soll, wie das konkrete Marktverhalten von Versicherern zu bewerten ist. Der BdV hatte in seiner Stellungnahme für EIOPA vom Sept. 2018 mehrere eindeutige Beispiele von verbraucherschädigendem Verhalten von Reiseversicherern dargestellt.

Was die Gesamtzahl der Verbraucherbeschwerden anbetrifft, so ist zu begrüßen, dass in dem Bericht nach Sparten oder Gründen (Falschberatung, Leistungsfälle o. a.) unterschieden wird. Allerdings wird keine Erklärung gegeben, warum bei Restschuldversicherungen ausgerechnet die Zahlen von Beschwerden aus Großbritannien nicht berücksichtigt werden, wo doch gerade in diesem Land die Auswirkungen von Falschberatung besonders gravierend waren (vgl. Bericht, S. 27).

Darüber hinaus fließen in die Verbraucherbeschwerden nur Statistiken von den nationalen Aufsichtsbehörden ein, nicht aber die von Versicherungsombudsleuten, die es in vielen EU-Staaten gibt. Dort, wo es sie nicht gibt, könnten die Zahlen von außergerichtlichen Schiedsstellen genommen werden, die dank entsprechender EU-Richtlinien in allen Mitgliedsstaaten eingerichtet sein müssen.

Renten

Ausdrücklich muss festgestellt werden, dass in dem Bericht damit sowohl private als auch betriebliche Renten gemeint sind (z. B. auch die deutsche Riester-Rente; vgl. S. 37, 41). Dennoch wird eher von Mitgliedern oder Leistungsempfängern als von Versicherungsnehmern gesprochen, was verwirrend ist, da das die Terminologie der Einrichtungen betrieblicher Altersvorsorge ist.

Bei Betriebsrenten gibt es einen leichten Zuwachs von 3% an „Mitgliedern“ über 24 Staaten hinweg. Dieser fällt am stärksten in Großbritannien aus wegen der vorgeschriebenen automatischen Einbeziehung von Arbeitnehmern in das jeweilige System der betrieblichen Altersvorsorge des Arbeitgebers („auto-enrolement“), vorausgesetzt der Arbeitnehmer widerspricht dem nicht (vgl. Bericht, S. 37). Dagegen nehmen diese Zahlen etwa für Polen (-6%) und Finnland (-9%) deutlich ab, in Polen gab es sogar einen Fall der Liquidierung eines Pensionsfonds (vgl. Bericht, S. 38).

Bestätigt wird der allgemeine Trend von leistungs- zu beitragsbezogenen Zusagen in der bAv. Aus Island wird der interessante Fall berichtet, dass es neue gesetzliche Regelungen gibt, nach denen Beitragszahler während der Ansparphase ihre Ersparnisse beleihen dürfen (insbesondere für Immobiliendarlehen). Das führte zu einem deutlichen Anstieg der Beitragszahlenden (4%), gleichzeitig bestehen aber Zweifel daran, ob diese über die negativen Auswirkungen einer Beleihung ihrer Ersparnisse in einem Pensionsfonds wirklich ausreichend aufgeklärt wurden. Der Bericht bleibt leider auch hier unpräzise, von wem diese Zweifel geäußert wurden und ob sie zu aufsichtsbehördlichen Aktivitäten führten (vgl. Bericht, S. 38).

Der Bericht gibt ansonsten weitere Beispiele für Aktivitäten von Aufsichtsbehörden in einzelnen Staaten (Offenlegung von Kosten, Informationspflichten beim Wechsel von Anlagezielen, Wahlmöglichkeiten bei Rentenbeginn o. a.; vgl. Bericht, S. 42/43). Völlig unverständlich ist allerdings, warum weder bei Verbraucherbeschwerden noch bei den Aufsichtsaktivitäten auf vorhandene oder drohende Fälle des Bestandsverkaufs oder der Abwicklung („Run-Offs“) von Rentenansprüchen eingegangen wird. So hat der Präsident der deutschen Finanzaufsicht erst vor kurzem explizit auf die bestehenden Schwierigkeiten bei einigen hiesigen Pensionskassen hingewiesen, nämlich die „Gefahr, dass diese Kassen bei anhaltender Niedrigzinsphase nicht ihre vollen Leistungen erbringen können“.

Wer sich für den Vorgängerbericht interessiert, der findet hier noch weitere Informationen.


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