Menu
Gastbeiträge

Die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung

Die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung

 19.08.2016  Gastbeiträge  0 Kommentare  Dr. Annabel Oelmann

In etlichen Haushalten schlummern Versicherungsverträge über Jahre hinweg in den Ordnern, ohne dass die Policen an den Bedarf angepasst werden. Viele Altverträge bieten aber keinen umfassenden Schutz, deshalb prüfen Sie Ihren Vertrag!

© Peter H / Pixabay

Eine Privathaftpflichtversicherung, die lediglich den Grundschutz absichert, kommt für Schäden auf, die der Versicherte einem Dritten zufügt. Wird der Versicherungsnehmer aber selber geschädigt und der Schädiger hat keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen und ist auch nicht in der finanziellen Lage, den Schaden zu begleichen, geht der Geschädigte leer aus.

Zusatzdeckung

Für diese Fälle bieten die Versicherungsunternehmen eine Zusatzdeckung, die sogenannte Forderungsausfalldeckung, an. Die eigene Versicherung springt dann ein und reguliert den Schaden. Eigentlich ist es etwas paradox, dass Versicherungsnehmer eine Zusatzversicherung bezahlen, weil andere sich keine leisten (können). Andererseits gibt es viele verschuldete Haushalte oder Menschen, die von Sozialleistungen leben und Geringverdiener, die über keinen Privathaftpflichtschutz verfügen. Insbesondere bei Personenschäden können Ansprüche in Millionenhöhe entstehen, wenn zum Beispiel für Arzt, Krankenhaus, Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Schmerzensgeld oder gar bei bleibenden Schäden, Rentenzahlungen oder Pflegekosten geltend gemacht werden. 

Zudem sind Policen mit Forderungsausfallschutz nur geringfügig teurer als ohne diese Zusatzdeckung. Wichtig ist, sich die Vereinbarung genau anzusehen, da in der Regel die Versicherung erst ab einer bestimmten Schadenhöhe greift. Hier sollte der Schutz ab 1.000 Euro Schaden greifen. Es gibt auch Angebote, die ab einem Euro bis zur vereinbarten Deckungssumme zahlen.

Hürden

Doch so einfach und umfassend wie diese Zusatzdeckung anmutet, ist sie nicht. Denn bevor die eigene Versicherung den Schaden reguliert, wird geprüft, ob eine andere Stelle zuständig ist. Darüber hinaus muss in der Regel ein Schuldtitel gegen den Schädiger erwirkt werden oder ein notarielles Anerkenntnis der Schuld des Schadenverursachers. Zusätzlich muss eine Zwangsvollstreckung erfolglos bleiben oder völlig aussichtslos sein.

Das alles sind Hürden, die erst einmal überwunden werden müssen, bevor eine Zahlung erfolgt. Einige Versicherungsgesellschaften bieten zur Forderungsausfalldeckung den aktiven Rechtschutz an. Dann werden die Kosten für das Verfahren gegen den Schadenverursacher ersetzt. Dieser Baustein ist wichtig für alle, die keine Privat-Rechtschutzversicherung haben.

Problematisch wird es, wenn ein Schädiger vorsätzlich gehandelt hat. Nicht jeder Vertrag mit Forderungsausfalldeckung sichert auch einen solchen Fall ab. Dies gilt es genau zu prüfen.

Bei Aufenthalten im Ausland kann der Geltungsbereich der Forderungsausfalldeckung eingeschränkt sein, beispielsweise auf die Europäische Union, die EFTA-Staaten, Island, Norwegen, die Schweiz und Lichtenstein.


Eigenen Kommentar abgeben
Name (Sie dürfen auch ein Pseudonym angeben)
E-Mail* (wird nicht veröffentlicht)
Ihr Kommentar*
 

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Mit Absenden eines Kommentars erklären Sie sich mit den rechtlichen Hinweisen und den Kommentarrichtlinien einverstanden.