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Gastbeiträge

Die Lust an der Vertragsprüfung

Die Lust an der Vertragsprüfung

 25.10.2016  Gastbeiträge  2 Kommentare  Edda Castelló

Rund 90 Mio. Lebens- und Rentenversicherungspolicen schmoren in den Schubladen deutscher Haushalte. Jede Wette: Höchstens 10 % der „Besitzer“ wissen einigermaßen genau, was sie dort lagern. Die überwiegende Zahl der Versicherungsnehmer versteht die Verträge nicht. Sie empfinden allerdings ein großes Unbehagen und möchten wissen, ob sie weiterzahlen sollen oder nicht.

© Manfred Antranias Zimmer / Pixabay

Gegen diese Ratlosigkeit hilft die „Vertragsprüfung“, die bei einigen Verbraucherzentralen und beim BdV vorgenommen wird. Die Policen werden auf Herz und Nieren geprüft. Sind sie wirtschaftlich vernünftig? Passen sie zum Bedarf des Kunden? Welche rechtlichen Möglichkeiten des Ausstiegs gibt es, welcher Weg ist am besten für den Verbraucher oder am wenigsten schädlich?

Viele Verträge sind auch für den geübten Prüfer schwer durchschaubar. Zum Beispiel eine dynamische fondsgebundene Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung… Kaum zu glauben, dass die Autorin dieses Beitrags eine große Lust empfindet, wenn sie einen Vertrag durchdrungen hat und für den Verbraucher eine gute Lösung entwickeln konnte… Doch genau so ist es!

Doch nah bei der Lust liegt die Wut – auf grottenschlechte Verträge und die Chuzpe, mit der Versicherer ihre Schundpolicen verteidigen.

Beispiele gefällig?

Frau L. aus K. war gerade 34 Jahre alt, als die Provinzial Ihr eine Kapitallebensversicherung andrehte. Laufzeit: 66 Jahre. Zum 100. Geburtstag sollte Frau L. sich über € 191.687 freuen können – so die Prognose in 2007. Jetzt werden es nur noch € 92.010. Eine Rendite unter 1 % p.a.! Schon bei Abschluss war klar, dass sie die Leistung entweder gar nicht (regulärer Ablauf) oder nur mit Verlust (Kündigung) bekommen kann. Überlange Laufzeiten blähen die Versicherungssumme auf – und die Provision für den Vertreter wächst. Solch ein offenkundig nicht bedarfsgerechter Vertrag darf nach unserer Meinung überhaupt nicht angeboten werden. Wir raten Frau L., Schadensersatz wegen falscher Beratung zu fordern.

Herr D. aus S. wurde Opfer der Atlanticlux. Über 15 Jahre zahlte er insgesamt € 14.725 in eine Fondspolice ein. Beim regulären Ablauf in 2014 sollte er gerade einmal € 4.849 ausgezahlt bekommen. Vor lauter Schreck und in der Hoffnung, doch noch Geld retten zu können, verlängerte er den Vertrag auf 2019. Doch das Kapital schmolz weiter. Inzwischen hat er die Reißleine gezogen und gekündigt. Auszahlungsbetrag: € 3.774. Die Prüfung ergab: Der Vertrag strotzt vor rechtswidrigen Klauseln. Auch die Widerspruchsbelehrung ist krass falsch. Das hilft Herrn D. Er kann einen höheren Rückkaufswert fordern oder eine Rückabwicklung des Vertrages durchsetzen.

Frau I. aus R. kündigte nach 18 Jahren eine fondsgebundene Rentenversicherung bei der Nürnberger, weil ihr Erspartes nicht wuchs, sondern dahin schmolz. Einzahlungen: € 43.971, Rückkaufswert € 42.324. Verlust nach fast zwei Jahrzehnten des Sparens: € 1.647. Wir haben die Wertentwicklung des Fonds untersucht und festgestellt: Vom Beginn des Vertrages bis zum Zeitpunkt der Kündigung wies der Fonds eine durchschnittliche Wertentwicklung von 5,88 % p.a. auf – also an sich sehr ordentlich. Tausende von Euro sind offenbar von der Nürnberger für Kosten versenkt worden. Hätte Frau I. die Fonds direkt erworben, könnte sie sich jetzt über gut € 77.000 freuen. Doch auch wir freuten uns, als wir entdeckten, dass die Widerspruchsbelehrung der Nürnberger falsch war – was der Versicherer mittelbar eingeräumt hat. Frau I. kann also dem Vertrag auch heute noch widersprechen und hat gute Aussicht, den Fondswert zu bekommen. Gegenüber dem Rückkaufswert ein Plus von rund € 35.000!

Lust am Sezieren von Versicherungsverträgen, Wut über schlechte Policen und arrogante Versicherer, Freude beim Finden von Lösungen zugunsten der Verbraucher - so emotional kann eine Lebensversicherungsprüfung sein!


Kommentare
Kommentar von Wilhelm Ickert  am  02.12.2019 09:14
Ich habe im Jahr 1999 eine Rentenversicherung für meine Frau abgeschlossen.
Am 01.09.2019 ist diese Vertrag fällig geworden.
Meine Frau bekommt 25 % weniger als sie einbezahlt hat
Meine Frage.
Kann ich eine Vertragsprüfung beantragen? Und wo?
Antwort von Bund der Versicherten e. V. am  04.12.2019 14:31

Für eine exakte Berechnung der Ablaufleistung müssten uns die Lebensversicherer ihre Kalkulationsgrundlagen offenlegen. Dies lehnen die Versicherer außergerichtlich regelmäßig mit Verweis auf ihr Geheimhaltungsinteresse an ihren Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ab. Schon aus diesem Grund können wir die Ablaufleistung nicht überprüfen. Sie haben generell einen Anspruch darauf, dass Ihnen bereits garantierte Beträge ausgezahlt werden. Der Versicherer darf grundsätzlich keine Kürzungen der garantierten Ablaufleistung und /oder der bereits garantierten und ihrem Vertrag zugewiesenen Überschüsse vornehmen.

Wenn Sie eine rechnerische Überprüfung der Ablaufleistung vornehmen lassen wollen, sollten Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen (https://www.versicherungsombudsmann.de) wenden. Denn die Versicherungsunternehmen haben sich gegenüber dem Ombudsmann vertraglich verpflichtet, die hierfür erforderlichen Kalkulationsgrundlagen und Daten offen zu legen. Der Ombudsmann prüft die Ablaufleistung zunächst auf Plausibilität. Bei begründeten Zweifeln an der rechnerischen Richtigkeit nimmt er auch eine genauere mathematische Prüfung vor.

Ihr BdV

Kommentar von Wilhelm Ickert  am  02.12.2019 09:14
Ich habe im Jahr 1999 eine Rentenversicherung für meine Frau abgeschlossen.
Am 01.09.2019 ist diese Vertrag fällig geworden.
Meine Frau bekommt 25 % weniger als sie einbezahlt hat
Meine Frage.
Kann ich eine Vertragsprüfung beantragen? Und wo?

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