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Leere Garantien – Warum private Garantien in der Altersvorsorge bei näherer Betrachtung keinen Wert haben

Leere Garantien – Warum private Garantien in der Altersvorsorge bei näherer Betrachtung keinen Wert haben

 22.05.2015  Gastbeiträge  1 Kommentar  Niels Nauhauser

Die Altersvorsorge soll sicher sein, richtig? Bloß kein Risiko! Schließlich brauchen Sie das Geld im Rentenalter zum Leben. Das soll auch ein großer Vorteil bei der Riester Rente sein, denn hier hat der Gesetzgeber extra Vorschriften für eine hohe Sicherheit erlassen.

© Republica / Pixabay

Solche Garantien überzeugen allerdings nur auf den ersten Blick

Die Anbieter von Riester Verträgen müssen garantieren, dass die geförderten Beiträge und die Zulagen ohne Verluste für eine Rente zur Verfügung stehen. Wenn ein privater Versicherer auch noch garantiert, Ihnen sicher mindestens 1,25% Zinsen zu zahlen, umso besser. Solche Garantien überzeugen allerdings nur auf den ersten Blick. Sie sind bei näherer Betrachtung für die Altersvorsorge weder notwendig noch entscheidungsrelevant. Entscheidend ist nicht, dass der eine Euro, den Sie heute einzahlen, in 40 Jahren noch da ist. Stattdessen kommt es darauf an, was Sie sich für eine spätere Rente aus der privaten Altersvorsorge kaufen können. Eine Kapitalerhaltsgarantie blendet den Kaufkraftverlust Ihrer Sparbeiträge aufgrund von Preissteigerungen komplett aus. Eine solche Garantie erweckt den Anschein einer Sicherheit, die sie allerdings nicht bieten kann. So führt beispielsweise bereits eine Inflationsrate von 1,75 Prozent dazu, dass die nominale Kapitalerhaltsgarantie eines Anlagebetrages nach 40 Jahren faktisch einer Halbierung der Kaufkraft des Anlagebetrages gleichkommt. Der Sparer kann sich also 40 Jahre später nur die Hälfte von seinem Ersparten kaufen. Eine sichere Anlage ist das gewiss nicht. Selbst die Garantie eines bestimmten Zinssatzes (Garantiezins) ist bei näherer Betrachtung nicht unbedingt verlässlich. Denn die Höhe der Erträge der Kapitalmärkte ist gerade auf lange Sicht ohnehin eine ungewisse Größe.

Garantien und die Folgen

Was passiert, wenn private Anbieter Garantien geben, die sie später nicht einhalten können oder wollen, erleben wir seit einigen Jahren in unserer Beratungspraxis. Bausparkassen, die Bausparverträge mit hohen Guthabenzinsen und attraktiven Bonuszinsen vor langer Zeit verkauft haben, wollen diese Verträge nun mit allen Mitteln loswerden. Da werden Vertreter losgeschickt, um die Verträge umzustellen und geltende Geschäftsbedingungen werden plötzlich besonders kreativ zu Gunsten der Bausparkasse ausgelegt, damit keine Bonuszinsen gezahlt werden müssen. Sogar das Gesetz wird nun zitiert, um Kündigungsansprüche zu begründen, von denen vertraglich nie die Rede war. Im vergangenen Jahr musste eigens ein neues Gesetz erlassen werden zur Stabilisierung der Lebensversicherer. Ergebnis: Altkunden bekommen weniger ausgezahlt, das Geld wird gebraucht, um Garantien in den nächsten Jahren noch bezahlen zu können. Schon fordert die Branche die nächste Gesetzesänderung.

Diese Fälle zeichnen den Anfang einer Entwicklung vor, die darauf zurückzuführen ist, dass Zinsgarantien von privaten Anbietern bei langfristigen Sparverträgen nicht erfüllt werden können, wenn die Kapitalmärkte die Erträge nicht hergeben. Ein solcher Garantiezins wäre für den Sparer nur dann wirklich wertvoll, wenn das tatsächliche Zinsniveau im Durchschnitt des Anlagezeitraums deutlich unterhalb des garantierten Zinssatzes liegt. In einem solchen Szenario aber, in dem etwa Versicherer einen Zins garantieren, den sie am Markt nicht erwirtschaften können, ist die Garantie aber nicht sehr lange werthaltig, weil die Unternehmen nicht endlos für diese Verluste geradestehen können. Damit ist ein Garantiezins nicht so entscheidungsrelevant wie viele das heute meinen. Er ist auch längst nicht so verlässlich, wie es seitens der Branche suggeriert wird.

Streuung ist der Schlüssel zur Sicherheit

Klar ist: die tatsächlichen Erträge aus jeder Kapitalanlage hängen grundsätzlich und vor allem von dem Risiko ab, das der Anleger mit seiner Kapitalanlage trägt. Je mehr Risiko der Anleger trägt desto höher sollte er dafür entlohnt werden. Das sagen nicht nur Theoretiker aus der Finanzmarktforschung, das haben sie auch in vielen Studien belegt. Ist das Risiko also schlecht? Falsche Frage, es ist grundsätzlich in der Kapitalanlage unvermeidlich. Es gibt keine Kapitalanlage ohne Risiko. Durch die Streuung der Risiken auf verschiedene Anlageklassen und auf noch mehr verschiedene Herausgeber von Anlageinstrumenten können Ausfall- oder Verlustrisiken auf Wertschwankungsrisiken reduziert werden. Nur eine sehr breite Streuung schließt langfristig auch real Wertverluste aus. So war das zumindest in den letzten 200 Jahren. Die Streuung ist der Schlüssel zur Sicherheit, nicht die Garantie eines Anbieters auf dem Papier.


Kommentare
Kommentar von frank  am  26.05.2015 09:01
ist es rechtens wenn die priv. rentenversicherung mtl gekürzt wird, es gibt ja keine ausschüttung mehr, doch nun diese dreistigkeit der swiss versich. schlägt hohe wellen
Antwort von BdV am  26.05.2015 10:06

Hallo frank, nicht garantierte Überschüsse können tatsächlich gekürzt werden. Ob der Umfang berechtigt ist, kann man bei der BaFin überprüfen lassen. Wir können in diesem Forum keine Einzelberatung machen, man kann sich aber an eine Verbraucherzentrale oder auch als Mitglied an den BdV wenden.


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