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Gastbeiträge

Nahles-Pläne – viel Tamtam um wenig

Nahles-Pläne – viel Tamtam um wenig

 28.11.2016  Gastbeiträge  5 Kommentare  Holger Balodis

Eins vorab: Wirkliche Verbesserungen bringt das Rentenkonzept von Andrea Nahles nur Wenigen. Und das meist erst nach Jahren, Stückchen für Stückchen. Jedenfalls wenn man bewertet, was in der Koalition sicher beschlossen wurde. Der Rest von Nahles Plänen zeigt einige gute Ansätze, bleibt aber zunächst eine luftige Absichtserklärung. Es ist wie so oft: Viel Tamtam um wenig. Denn es soll ja möglichst wenig kosten.

© Thomas Ulrich / Pixabay

Es gibt zwei Personengruppen, die definitiv durch die neuen Rentenpläne in den nächsten Jahren besser gestellt werden: künftige Erwerbsminderungsrentner und die aktuellen Rentenbezieher in Ostdeutschland. Das heißt aber auch: Der überwiegenden Zahl der aktuellen und künftigen Rentner, wie arm sie auch sein mögen, nutzen die beschlossenen Pläne wenig oder nichts. Altersarmut verhindert man so nicht.
Zu den Erwerbsminderungsrentnern: Diese Gruppe – da bestand in der öffentlichen Diskussion in den vergangenen Wochen Konsens – sind Opfer der bisherigen Rentenreformen. Sie beziehen derzeit im Neuzugang durchschnittliche Renten von 672 Euro. Doch was soll sich verbessern? Für die bestehenden Rentenbezieher gar nichts. Die bekommen jährlich eine Mini-Rentenerhöhung und Ende. Denn die Verbesserungen gelten nur für neue Erwerbsminderungsrentner. Für die ist eine stufenweise Verlängerung der „Zurechnungszeit“ bis zum 65. Lebensjahr geplant. Das heißt, es wird bei der Rentenberechnung so getan, als hätten sie nicht wie bisher unterstellt bis 62 sondern bis 65 gearbeitet. Erreicht wird dies aber erst im Jahr 2024 und dürfte dann künftigen Erwerbsminderungsrentnern abhängig vom früheren Gehalt ein Rentenplus von 50 bis 100 Euro monatlich bringen.
Kritik: Selbst diese Verbesserung rettet die meisten Betroffenen nicht vor der Altersarmut. Bestandsrentner profitieren gar nicht. Und der besonders kritisierte „Strafabschlag“ von 10,8 Prozent für die vorzeitige Verrentung bleibt erhalten. Bezahlt wird die Verbesserung nicht vom Steuerzahler sondern von den anderen Beitragszahlern. Pro Jahr in der Endstufe: 3,7 Mrd. Euro.
Ost-West-Rentenangleichung: Auch diese Reform wird nur langsam umgesetzt, in 7 Stufen bis 2025. Am Ende soll der Rentenwert in Ost und West gleich sein, das heißt: ein Rentenpunkt bringt im Osten wie im Westen gleich viel Rente. Das ist gerecht. Allerdings entfällt dafür auch die Hochwertung der Verdienste für Arbeitnehmer, die im Osten arbeiten. Die bekommen nämlich derzeit bei gleich hohem Gehalt mehr Rentenpunkte als die Beschäftigten in westdeutschen Betrieben. Damit bringt ab 2025 endlich auch jeder Beitragseuro gleich viel Rentenpunkte, egal wo man arbeitet. Fazit: Die Ostrentner werden von der Angleichung profitieren. Ihre Renten werden in den kommenden Jahren stärker steigen als im Westen. Die Ost-Beschäftigten sammeln jedoch im Gegenzug weniger Rentenpunkte. Ihre Renten werden also später etwas niedriger ausfallen als nach bisheriger Rechenweise.
Die Mehrkosten in den nächsten Jahren sollen voll aus Steuermitteln bezahlt werden, sagt Andrea Nahles. Dem wurde aus Unionskreisen inzwischen widersprochen. Möglicherweise sollen also doch die Beitragszahler für die Beseitigung des nach Ost und West gespaltenen Rentensystems blechen. Das wäre eine bittere und 4 Milliarden Euro teure Pille.

Punkte, die scharfe Kritik verdienen

Doch es gibt auch Punkte im GroKo-Kompromiss, die scharfe Kritik verdienen: Die geplanten Reformen bei Betriebsrente und privater Vorsorge (Riester-Rente). Hier geht die Koalition leider den Weg der vergangenen 15 Jahre konsequent weiter und begünstigt die private Altersvorsorge auch weiter in schon fast skandalöser Weise.
Zur Betriebsrente. Hier will die Regierung die Verbreitung massiv fördern und stellt Arbeitgebern und Kleinverdienern Zuschüsse in Aussicht. Das Problem: Bei den neuen Betriebsrenten handelt es sich im Wesentlichen um nichts anderes als die sogenannte Entgeltumwandlung, auf die jeder Arbeitnehmer ohnehin seit 2002 ein Anrecht hat. Es ist also etwas ganz anderes als die klassische Betriebsrente, die in der Regel vom Arbeitgeber allein finanziert wurde. Das noch Betriebsrente zu nennen, grenzt an Etikettenschwindel. Denn Entgeltumwandlung bedeutet, dass der Arbeitnehmer ganz überwiegend oder gar komplett alleine einzahlt. Es wird nur formal über den Betrieb abgewickelt. Und für die meisten Arbeitnehmer ist es unterm Strich kein gutes Geschäft. Zwar lockt zunächst die steuer- und sozialabgabenbegünstigte Einzahlung, doch im Alter kommt für viele das böse Erwachen: Die volle Steuerpflicht und für gesetzlich Versicherte die vollen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Rente. Dazu kommen noch die Verluste aus den deutlich gekürzten gesetzlichen Renten. Denn jeder umgewandelte Euro senkt später die gesetzliche Rente. Wie eine Rentenministerin einen solchen Anschlag auf die gesetzliche Rente, die wichtigste Säule der Altersvorsorge, als Erfolg verkaufen kann, bleibt schleierhaft. 

Betroffen ist das Sozialversicherungssystem insgesamt: Die Entgeltumwandlung entzieht nicht nur der Rentenkasse, sondern auch den Krankenkassen und der Arbeitslosenversicherung Beitragseinnahmen in Milliardenhöhe. Kann Andrea Nahles das wollen?

Auch bei der Riester-Rente entschließt sie sich, obwohl sie durchaus einräumt, dass diese die Erwartungen nicht erfüllt hat, zu einem fragwürdigen „weiter so!“
Die Grundzulage soll sogar von 154 auf 165 Euro pro Jahr steigen. Dafür sollen die Anbieter nun endlich den Kunden ein preiswertes und gutes Standardprodukt anbieten. Offen gesagt: Darauf warten wir nun schon seit 14 Jahren vergeblich. Und man mag es kaum glauben, dass Allianz & Co nun auf Bitten von Andrea Nahles endlich mit einem kostengünstigen und renditestarken Riester-Produkt um die Ecke kommen.
Die beste Verkaufshilfe für Riester und die sogenannten Betriebsrenten aber dürfte ein neuer Freibetrag bringen. Der soll endlich die Klage zum verstummen bringen, die da lautet: Geringverdiener haben von privater Vorsorge ohnehin nichts, weil ihre späteren Renten mit der Grundsicherung verrechnet werden.
Das will die Koalition ändern: Rund 200 Euro aus „Betriebsrenten“ und Riester-Verträgen sollen künftig fließen und dennoch soll es für Betroffene die volle Grundsicherung geben. Eine seltsame Privilegierung einer sehr speziellen Form der privaten Vorsorge. Denn durch dieses einseitige staatliche „Doping“ bekommen Riester-Sparer eventuell mehr als die, die auf andere Sparformen gesetzt haben. Was ist daran gerecht?
Die Botschaft ist klar: Die Menschen sollen unbedingt in Form von Betriebsrenten und Riester-Renten vorsorgen. Auch wenn die Produkte die hochgesteckten Erwartungen krass verfehlen und/oder die gesetzliche Rente schädigen. Wem soll das wohl nutzen?


Kommentare
Kommentar von Edgar Krieger  am  15.10.2017 18:25
Direktversicherungen sind keine Betriebsrenten!
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) aus dem Jahr 2004
und die daraus resultierenden versteckten Rentenkürzungen.
Auf Anraten der Politik haben seit den 1970/80 und 90er Jahren bis heute mehr als 6,3
Millionen Arbeitnehmer für das Alter vorgesorgt. Die Einzahlung wurde ohne
Arbeitgeberbeitrag mit einer Entgeltverwendungsabrede oder Gehaltsweiterleitung gezahlt.
Der Versicherungsvertrag ist analog einem herkömmlichen
Kapitallebensversicherungsvertrag ausgelegt, also Kapitalauszahlung – und somit kein
Versorgungsbezug.
Politische Änderung:
Zum 1.1. 2004 trat das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) in Kraft.
Diese Erweiterung des § 229 ff, nehmen die Gesetzlichen Krankenkassen zum Anlass, jetzt
auch Kapitalleistungen aus Direktversicherungen zu „Versorgungsbezügen“ zu erklären!
Nur weil der Vertrag zur Direktversicherung, der vor 2002 abgeschlossen wurde, über den
Arbeitgeber abzuschließen war (Forderung des Gesetzgebers, Steuervorteile der AG),
bedeutet dies nicht, dass eine Versorgungszusage der Arbeitgeber vorliegt.
Da der Arbeitgeber bei der privaten Gehaltsumwandlung aber nichts anderes zusagt und sich
zu nichts anderem verpflichtet als die Zahlmittel weiter zu leiten, liegt keine zweckgerichtete
Vermögenszuwendung des Arbeitgebers und keine Versorgungszusage vor.
Leider wird im Sprachgebrauch von Politik und Gesetzlichen Krankenkassen, sogar in den
Sozialgerichten, die Direktversicherung ohne Prüfung als betriebliche Altersvorsorge
dargestellt. Die Direktversicherung stellt aber weder einen Versorgungsbezug noch eine
Kapitalabfindung dar. Die Direktversicherung in dieser Form kann somit nicht dem § der
betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zugerechnet werden. Somit auch nicht dem § 229 ff.
Die Verträge wurden auch nie in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt.
Weitere Beweise sind, dass eine bAV immer mit dem Wertschöpfungsprozess im
Unternehmen verbunden ist und in den Bilanzen aufgeführt werden muss. Dies ist bei der
Form der Direktversicherung nicht der Fall.
Die Erweiterung des § 248 ff, bewirkt, dass der Bezieher einer Direktversicherung den
doppelten Beitragssatz, AN und AG, übernehmen muss.
Beide Neuregelungen traten ohne Übergangsfristen rückwirkend in Kraft und gelten mithin
auch für Altverträge, die bereits vor dem 1. Januar 2004 vertraglich abgeschlossen wurden.
Damit wird uns die Absurdität der Privaten Altersvorsorge vor Augen geführt. Wer privat
vorsorgt, wird vom Gesetzgeber und Politik durch mehrfache GKV-Beiträge bestraft. Wer
keine Altersvorsorge macht spart sich die Zwangsbeiträge der GKV.
Das BVerfG14 urteilt in 1 BvR 1660/08 unter Randnummer 14:
Die Unterscheidung Betriebliche Altersvorsorge gegenüber privater Altersvorsorge kann sich
daher nur daran orientieren, ob die rechtlichen Vorgaben betrieblicher Altersversorgung
erfüllt sind. Wie oben angeführt, sind diese rechtlichen Vorgaben der betrieblichen
Altersvorsorge nicht erfüllt.
Diese Unterscheidungen werden von den Krankenkassen, auch in der Rechtsprechung
von den Sozialgerichten, nicht geprüft, nicht berücksichtigt.
Kommentar von gerrit  am  15.10.2017 14:58
Appelle nuetzen nichts. Wir leben in einem Klassensystem. Die herrschende
Klasse -einige wenige Prozent-unterdrueckt die andere: die Masse. Das war schon immer so. Das System verfaellt seit einigen Jahrzehnten durch Sozialabbau , Militarismus und Polizeistaaterei
Politik und Medien sind ausfuehrende Werkzeuge dieses Systems.
Das Volk kann seine Rechte nur auf der Strasse.einfordern. Appelle sind sinnlos.
Kommentar von Edgar Krieger  am  29.06.2017 23:13
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (Abkürzung: Kapitalschwundgesetz) BRSG
Die Sendung Kontraste (22.06.2017) bringt es auf den Punkt:
ff..„Das Versprechen: Vor allem Geringverdiener sollen trotz sinkender gesetzlicher Renten eine sichere Altersversorgung haben. Doch wer genauer hinsieht, stellt fest: Dafür gibt es keine Garantie. Das Ministerium selbst hat das Konzept offenbar nicht durchgerechnet. Sicher ist nur, wer in die unsichere Betriebsrente einzahlt, bekommt am Ende weniger gesetzliche Rente.“---ff
Fakt:
Am Ende macht die Lebensversicherungsbranche das Geschäft. Ein Milliardengeschäft.
Das BRSG soll die Rentner besser absichern, ja wie denn, das volle Risiko liegt beim AN, in Abhängigkeit des Aktienmarktes.
Es drohen weitere Nachteile: Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente sinken, wenn für solche Betriebsrenten Gehalt umgewandelt wird. Auch das Krankengeld und das Arbeitslosengeld werden dadurch im Ernstfall geringer ausfallen. Wo ist hier ein Reformfortschritt, eine …Rentenstärkung?
Der Bundesrat hat Anfang des Jahres den Entwurf Abgelehnt, unter anderem, da die ungerechte Regelung der Doppelverbeitragung bei Privater Altersvorsorge durch das GMG von 2004 nicht entsprechend neu geregelt wurde. Auch beim neuen BRSG ist davon nichts enthalten.
Warum soll also dieses Gesetz in dieser Form verabschiedet werden? Die sogenannten Altlasten des GMG wurden nicht behandelt, oder beseitigt.
Nicht ganz neu ist:
Es wird eine komplizierte, vom Staat (Steuerzahler) geförderte private Altersvorsorge installiert, die den Lebensversicherungskonzernen das Geschäft besorgt und die Betroffenen nicht vor Altersarmut schützt.
Nicht ganz neu ist:
Dieses Gesetz führt dazu, dass sich bei den Betroffenen eine Wut über das Unrecht und ein „Hass-Protest“ auf die Politiker breitmacht, wofür das Wort „Politikverdrossenheit“ viel zu milde ist.
Nicht ganz neu ist:
Allen Warnungen zum Trotz, hört die „Politik“ immer noch nicht zu, was die Bürger beschäftigt und umtreibt. Die Politik wird eine Wende erleben, wenn Sie bei der Rentenpolitik nicht endlich den vorhandenen Scherbenhaufen beseitigt, und einen Neuanfang mit einer Bürgerversicherung anpacken.
Nicht ganz neu ist:
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich mit ihrer Vorsorge im Alter beschäftigen, können wir nur empfehlen, bei der Zukunfts-Betrachtung von Rendite und Risiken, nicht nur den finanziellen Anlageaspekt, sondern auch die jeweils gültige Sozialgesetzgebung der Politik zu berücksichtigen!
Kommentar von Konrad Stieger  am  07.06.2017 12:29
Meine Entgeltumwandlungsgeschichte als Supergau oder anders ausgedrückt:
Der große Beschiß am Rentner und Sparer mit Hilfe des Staates.

Zur Info:
Aus gesundheitlichen Gründen mußte ich urplötzlich mit 60 Jahren mein Arbeitsleben beenden.
1,5 Jahre habe ich Krankengeld bezogen um danach 2 Jahre zu stempeln und um dann mit 63 Jahren mit 4,2% Abzügen in Rente zu gehen.

Meine Berechnung sieht so aus:
Barauszahlung: 6677,27 Euro oder 24,- Euro Rente monatlich aus der Entgeltumwandlung.
Meine Zusatzversorgung aus dem öffentlichen Dienst betrug: 94,- Euro monatlich. Macht zusammen 118,- Euro und damit beitragsfrei, wenn ich nicht die Barauszahlung aus Unwissenheit gewählt hätte.
Auf 10 Jahre umgerechnet bekomme ich aus beiden Verträgen ca.155,- Euro Rente und bin damit beitragspflichtig.

Warum bei der Barauszahlung der Rentenbetrag auf 10 Jahre runtergerechnet wird und sich dadurch auf das 2,5 - 3 fache erhöht, dient meiner Ansicht nur dem Zweck die Beitragspflicht zu erzwingen.

Meine Kosten:
1188,- Euro Beitrag für die Sozialkassen für meine Entgeltumwandlung
2010,- Euro Beitrag für die Sozialkassen für meine Zusatzversorgung ( ohne Entgeltumwandlung hätte ich nichts zahlen müssen )
1200,- Euro Steuern für die Zusatzversorgung und die Entgeltumwandlung wegen der Barauszahlung.

Entgangene Einnahmen wegen der Entgeltumwandlung vom Bruttolohn:
2322,- Euro beim Krankengeld
2160,- Euro beim Arbeitslosengeld und eine ( zum Glück ) kleine Rentenminderung.
Gesamtsumme der Ausgaben: 8880,- Euro + Rentenminderung

Ohne Sparvertrag hätte man mir statt 5460,-Euro Bruttolohn für die Entgeltumwandlung ca. 3500,- Euro mehr netto überwiesen.
Im Krankheitsfall ( Kranken-und Arbeitslosengeld) wären mir 4482,- Euro mehr ausbezahlt worden und die anderen Kosten gäbe es nicht.

Einnahmen aus der Entgeltumwandlung: 6677,27 Euro.

Meine Ausgaben: 5460,- Euro Einzahlung vom Bruttolohn in den Sparvertrag.
Zusätzliche Kosten: 8880,- Euro (siehe oben)
Gesamt: 14 340,- Euro.
Davon ziehe ich 1960,- Euro ab, weil ich ja nur 3500,- Euro Nettolohn ansetzen kann.
Dann bleiben 12 380,- Euro Ausgaben übrig abzüglich 6677,27 Euro Auszahlung.
Verlust: 5702,73 Euro

Dieses Geld hätte ich sinnvoller in die staatliche Rentenkasse eingezahlt um meine Abzüge bei der Rente zu minimieren und die Zusatzversorgung wäre mir komplett ausgezahlt worden. Ich fühle mich mehrfach um meine Altersversorgung betrogen.

Übrigends: Meine Zusatzversorgung wurde auch ohne Bestandsschutz gedrittelt. Das Bundessozialgericht sah hier keine Dringlichkeit und verwies den Fall zurück an die Tarifparteien. Die sehen allerdings keinen neuen Verhandlungsbedarf.

Mein Vertrauen in unseren Staat existiert nicht mehr.
Kommentar von Werner  am  29.11.2016 12:32
vielen Dank für den tollen Kommentar Herr Kleinlein.
Erwerbsminderungsrenter erhalten 10,8 % Abschlag, eine zusätzliche Bestrafung für jeden Erwerbsminderungsrenter. Ich bin sehr enttäsucht, dass dieser Abschlag auch in Zukunft nicht entfällt. Die Zurechnungszeit war zuerst war zuerst bei 60 Jahren, jetzt bei 62 Jahren und soll auf 65 Jahre erhöht werden. Von Anfang an hätte die Zurechnungszeit auf 65 sein müssen. Bis das Gesetz wirkt das dauert viele zu lange.
Wer bisher noch keine Lebensversicherung, private Rentenversicherung, Betriebliche Altersversorgun abgeschlossen hat, der sollte es sein lassen, es bringt lediglich den Versicherern Ertrag nicht den Versicherten. Bei der Riesterrente gilt das gleiche.
Von CDU und SPD aber auch von FDP und AFD und leider auch von den Grünen erwarte ich nichts besseres. Ich bin enttäuscht ja, habe aber nicht anderes von der jetzigen Regierung erwartet.
Einzig von Linken und Piraten ist besseres zu erwarten, zugunsten von Arbeitnehmern, Rentnern, Versicherten, Hartz 4 Empfängern und Geringverdienern, aber keinesfalls von der jetzigen Regierung.

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