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Kleinleins Klartext

Garantien in der Lebensversicherung? Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern...

Garantien in der Lebensversicherung? Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern...

 16.01.2019  Kleinleins Klartext  1 Kommentar  Axel Kleinlein

Wie stolz ist die deutsche Versicherungswirtschaft auf ihre Garantien! Wie eine Monstranz trägt sie vor sich her, dass ja bis heute alle Kundinnen und Kunden die garantierten Leistungen ausgezahlt bekommen hätten. Und das trotz Niedrigzinsphase! Aber das stimmt nicht – das stimmt schon lange nicht mehr.

Wir erinnern uns: Früher hieß es, dass die „garantierten Leistungen“ gar nicht so wichtig seien. Mindestens genauso wichtig sei es, dass die Kundinnen und Kunden sich darauf verlassen könnten, dass sie über die Überschussbeteiligung noch einiges obendrauf bekommen. Wie hoch diese Überschüsse in Mark und Pfennig (oder Euro und Cent) ausfallen, das könne man nicht garantieren. Aber es sei garantiert, dass dem Vertrag die Überschussbeteiligung zugeschrieben wird. Kurz: Die Höhe kann man nicht garantieren, dass es überhaupt eine Überschussbeteiligung gibt, wäre aber schon garantiert.

Hauruckaktion

Und heute? Da hat die Branche klammheimlich diese Garantie aufgekündigt. Denn die Versicherer haben sich massiv verkalkuliert. Bei den Garantiezinsen ging es besonders schief. Nur mit einer Hauruckaktion und Lockerung bei der Zinszusatzreserve konnten im letzten Jahr vermutlich Pleiten verhindert werden. Aber auch schon in der Vergangenheit haben sich die Versicherer bei den Rentensterbetafeln wiederholt verkalkuliert.

Und immer, wenn die Versicherer ihre Kalkulation nicht im Griff haben, geht das zu Lasten der Überschussbeteiligung. Das garantierte Versprechen, dass stets eine angemessene Überschussbeteiligung erfolgt, wird einfach in den Wind geschlagen. Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? Da tut man lieber so, als hätte man nie garantiert, dass die Kundinnen und Kunden angemessen an den Überschüssen beteiligt werden sollen.

Schönfärberei

Jetzt höre ich schon die Stimmen, die sagen, dass ja aktuell so richtig hohe Überschüsse von fast drei Prozent deklariert worden wären. Aber das ist Schönfärberei. Denn von diesen Überschussdeklarationen profitieren nur diejenigen, die einen Vertrag mit einem niedrigeren Garantiezins haben. Und das sind nur sehr wenige. Und die haben bisher auch nur sehr wenig angespart. Von vielen Überschüssen, die tatsächlich ausgezahlt würden, kann da nicht die Rede sein.

Im Gegenteil! Es gibt Versicherte, die keinen einzigen Cent Überschussbeteiligung mehr bekommen, obgleich das Unternehmen sogar Gewinne an die Muttergesellschaft abführt! Diesen Versicherten wird dann gesagt, dass sie ja sowieso schon von einem „hohen Garantiezins“ profitieren würden und dass sie froh sein könnten, dass die „hohe“ Garantie auch eingehalten werde. Was aber tunlichst verschwiegen wird: Das Unternehmen erwirtschaftet Gewinne und obwohl garantiert wurde, dass es eine angemessene Beteiligung an den Gewinnen geben soll, wird dieser Aspekt der Garantie einfach unter den Tisch fallen gelassen.

Misswirtschaft und Rückendeckung

Die Versicherungswirtschaft hat sich längst davon verabschiedet, diese Garantie einzuhalten, eine angemessene Überschussbeteiligung zu gewähren. Stattdessen fließt das Geld in die Zinszusatzreserve und andere Töpfe, um die Misswirtschaft der Unternehmen auszugleichen – und das leider auch immer mit Rückendeckung durch die Politik.

Es wäre an der Zeit, dass die Versicherer endlich wirklich an dem gemessen würden, was sie früher garantiert haben - und das ohne die Rechentricks, wie sie sich aus Nachreservierungen, „Zinszusatzreserve“, „Sicherungsbedarf“ und „kollektiver RfB“ ergeben. Gäbe es diese Rechentricks nicht, dann wäre die Versicherungsbranche längst kollektiv vor Gericht angeklagt - wegen Nichteinhalten der versprochenen Überschussgarantie. Aber leider gewährt die Politik den Versicherern immer wieder aufs Neue solche Hintertüren – und immer zu Lasten der Versicherten und deren Altersvorsorge.

Kleiner Nebenaspekt

PS: Kleiner Nebenaspekt, nur ein „normales Versprechen“ betreffend. Auch, wenn es nicht garantiert war, hat ja zum Beispiel die Allianz noch vor einigen Jahren versprochen, dass die Kundinnen und Kunden mit dem Tarif „Perspektive“ in Gegenleistung für eine geringer kalkulierte Kapitalgarantie stets 0,2 Prozent mehr Überschussbeteiligung bekommen sollen. Dieses Versprechen hat sie nun wiederholt nicht gehalten. Dieses Überschuss-Plus ist auch schon längst halbiert…


Kommentare
Kommentar von Hans-Dieter Strauss  am  16.02.2019 10:25
Es ist wünschenswert, dass immer wieder auf den legalen Betrug in der Kapitallebensversicherung hingewiesen wird, die auch als legaler Betrug bezeichnet werden darf. Warum haben immer noch so viele Deutsche diese Versicherung???

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