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Kleinleins Klartext

Liebe Frau K.,

Liebe Frau K.,

 07.09.2016  Kleinleins Klartext  0 Kommentare  Axel Kleinlein

wir kennen uns jetzt schon ein paar Jahre, genauer, seit dem Lebensversicherungsreformgesetz, dem LVRG. Sie saßen auch damals schon im Bundestag. Heute stehen Sie vor der Aufgabe, zusammen mit Ihren Kollegen ein weiteres wichtiges Gesetz für die Versicherungswirtschaft zu begleiten. 

Diesmal geht es darum, die in Brüssel beschlossene „Insurance Distributive Directive“ (IDD, Versicherungsvertriebsrichtlinie) in deutsche Gesetze zu gießen.

Das Lebensversicherungsreformgesetz war schon nicht leicht. Bei der IDD haben Sie aber schon jetzt in einem Punkt unser Mitleid. Warum? Dazu möchte ich ein wenig ausholen.

Bei der IDD steht der Vertrieb im Fokus, der Vertrieb von bestimmten Versicherungsprodukten. Dabei haben Sie als Parlamentarierin natürlich darauf zu achten, dass das Gesetz auch den Eigenheiten dieser Versicherungsprodukte gerecht wird, um die es geht. Je nach Art des Tarifs sieht IDD aber unterschiedliche Herangehensweisen vor!

Je nachdem, ob ein Vermittler eine Sach- oder Haftpflichtversicherung vertreiben will, eine staatlich geförderte Riester-Rente oder eine Lebensversicherung sollen nach IDD zuweilen andere Regeln gelten. Für manche Altersvorsorgeprodukte haben die Europäer mit der sogenannten PRIIPS-Verordnung sogar einen Sonderweg geschaffen. Ganz vereinfacht: Für Nicht-Lebensversicherungen, für Verträge, die als PRIIPS gelten und für die anderen Personenversicherungen gelten aus europäischer Sicht unterschiedliche Spielregeln.

Hier lauert aber das große Problem: Keiner weiß bislang, für welche Arten von Versicherungen die einen oder anderen Regeln gelten sollen! Welche Verträge denn konkret unter die PRIIPS-Regeln fallen, ist immer noch unklar.

Liebe Frau K., wir Verbraucherschützer ärgern uns, wenn wir im Nebel stehen und uns wichtige Informationen nicht gegeben werden. Die Anbieter haben noch größere Probleme, wissen sie doch letztlich nicht, nach welcher Regulierung sie sich bei ihrer Produktentwicklung zu richten haben. Als Bürger hoffe ich aber sehr, dass Sie sich als Parlamentarierin ein wenig empören, dass selbst Sie noch nicht wissen, wo es lang gehen soll!

Wie wollen Sie denn als Gesetzgeberin den Versicherungsvertrieb regeln, wenn Sie nicht wissen, für welche Produkte denn am Schluss die von Ihnen gemachten Regeln gelten werden? Ohne zu wissen was zum Beispiel PRIIPS sind, können Sie meines Erachtens eigentlich kein vernünftiges Gesetz machen.

Und hier haben Sie mein Mitgefühl: Denn es ist wahrhaftig keine leichte Aufgabe ein Gesetz zu beschließen, ohne zu wissen, welche Art von Vertrieb Sie eigentlich konkret mit dem Gesetz regeln werden.

So oder so freue ich mich auf jeden Fall auf unsere Diskussionen und stehe Ihnen gerne auch weiter als Gesprächspartner zur Verfügung. Vielleicht kommen wir ja schon morgen Abend bei unserer Podiumsdiskussion weiter.

Mit besten Grüßen

Axel Kleinlein

PS: Mein Bedauern gilt natürlich auch Ihren Bundestagskollegen Frau K., Herrn S. und Herrn Z., die vor dem gleichen Problem stehen!


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