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Kleinleins Klartext

Liebe Vertreiber – Sie sind keine Verbraucherschützer (können dem Verbraucherschutz aber helfen)

Liebe Vertreiber – Sie sind keine Verbraucherschützer (können dem Verbraucherschutz aber helfen)

 18.05.2016  Kleinleins Klartext  4 Kommentare  Axel Kleinlein

Liebe Vermittler, liebe Vertreiber,

es geht wieder mal los, darüber zu streiten, was eigentlich Ihre Rolle ist. 

Sie sind ja Vermittler – oder „Vertreiber“ wie es neuerdings heißt, ein Blick in die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie macht dies deutlich. Diese neue EU-Richtlinie muss demnächst in Deutschland umgesetzt werden. Nicht nur, dass Sie jetzt Vertreiber heißen. Ihr Geschäft, das Business des Versicherungsvertreibers, soll in einigen Punkten neu geregelt werden.

„Regulierung“ ist ein Unwort für viele im Versicherungsbusiness. Es erzeugt Angst. Etwa die Angst, den eigenen Beruf nicht mehr frei ausüben zu können. Einige Vermittler unter Ihnen würden es schon als Einschränkung empfinden, wenn sie ihren Kunden offenlegen müssten, wie hoch die Provision ist. Wie die Regeln am Schluss ausschauen werden, das wissen wir noch nicht. Dass aber zum Beispiel bei der Provisionsoffenlegung etwas passiert, das ist klar. Man könnte das aus einem gewissen Blickwinkel als Eingriff in die Berufsausübung ansehen.

Hier kommt der Verbraucherschutz ins Spiel

Solche Eingriffe müssen sauber begründet werden. Und hier kommt der Verbraucherschutz ins Spiel: Weil Sie eben als Vermittler durch die Provisionen in einen Konflikt geraten. Der Konflikt ist offensichtlich: Sollen Sie das beste Produkt verkaufen, das womöglich nur wenig Provision verspricht? Oder eben ein anderes Angebot vermitteln, für das der Versicherer besonders hohe Provisionen auskehrt? Dieser Interessenskonflikt ist ein Problem. Und deshalb ist das auch ein Thema für den Verbraucherschutz.

Es gibt nun mal Vermittler, die von der Provisionsgier getrieben werden. Im Bereich der PKV führte das sogar zu einer Gesetzesänderung und zur Beschränkung der Provisionen. Solche Vermittler schaden uns allen, den Verbrauchern sowieso und auch den korrekten Vermittlern.

Was aber auch stimmt: Es gibt viele Vermittler (Makler und andere), die einen guten Job machen und das Kundeninteresse in den Mittelpunkt stellen. Es gibt einige Vermittler, die sich an alle Regeln des Verbraucherschutzes halten und nicht auf das einmalige Geschäft abzielen, sondern auf eine kontinuierliche Kundenbeziehung. Das ist großartig und gibt nebenbei der gesamten Vermittlerschaft eine fundierte Existenzberechtigung. Manche denken nun, solche Vertreiber seien deshalb ja die eigentlich wahren Verbraucherschützer.

Gute Beratung und Vermittlung sind auch ein Ergebnis von gelebtem Verbraucherschutz

Fair zum Kunden zu sein und ihn korrekt zu behandeln allein ist kein Verbraucherschutz. Der Vermittler, der dem Verbraucher das genau passende und beste Versicherungsprodukt vermittelt, ist aber ein wichtiger Akteur, wenn es um Verbraucherschutz geht. Gute Beratung und Vermittlung sind auch ein Ergebnis von gelebtem Verbraucherschutz. Gute Vermittler unterstützen so den Verbraucherschutz und bereichern und erleichtern unsere Arbeit.

Unsere Rollen sind klar definiert: Der Vermittler bzw. Vertreiber hat zu vermitteln und der Verbraucherschützer kämpft (unter anderem) darum, dass dies auf eine möglichst faire und vernünftige Art und Weise geschieht. Wir haben also unterschiedliche Rollen – und das ist auch gut so. Wir haben aber eine ganze Reihe gemeinsamer Ziele. Ich hoffe, dass es uns gelingt aus unseren unterschiedlichen Rollen heraus die beste Umsetzung der neuen Vertriebsrichtlinie zu erreichen. Gemeinsam können wir vermutlich mehr bewirken als gegeneinander.

Mit besten Grüßen

Ihr Axel Kleinlein

PS: Ach ja, und besonders wichtig: Wir müssen zusammen dafür sorgen, dass die Versicherungsunternehmen das Ihrige dazu beitragen, nämlich vernünftige Produkte aufzulegen. Wenn Vermittler nur Mist in der Angebotspalette haben, dann können die Vermittler eben nur Mist verkaufen.


Kommentare
Kommentar von Werner  am  23.05.2016 15:52
Als Versicherungsnehmer mit etlichen Versicherungen in der Familie - für die wir auch einiges Monatlich bzw. Jährlich bezahlen - bin ich ganz klar der Meinung, dass eine offenlegung der Provisionen - ohne wenn und aber - sein muss. Es sollte die Wahlmöglichkeit Honorarberatung UND als weitere Möglichkeit nur mit Offenlegung der Provisionen geben. Wer denkt, dass ein Versicherungsnehmer keine Versicherungen mehr abschließt wenn er die zu hohen Provisionen hört der liegt falsch. Honorarberatung bei Versicherungen und Banken wäre meines Erachtens das beste und das gerechteste. Wer Beratung braucht, der soll - selbstverständlich - auch dafür Bezahlen. Dienstleistungen u.a. Beratung sollen natürlich von dem der sie benötigt und in Anspruch nimmt angemessen bezahlt werden. Es ärgert mich schon immer, dass der Vermittler nicht mitteilen muss - und es auch nicht tut - was er an Provision für den Abschluß erhält. Der Versicherungsnehmer kann dann auch leichter erkennen, warum der Vermittler eine Versicherung empfehlt und eine andere nicht empfehlt. Wir hätten beispielsweis unsere privaten Rentenversicherungen nicht abgeschlossen, wenn uns schon damals beim Abschluß klar gewesen wäre, dass es dem Vermittler in keinster weise um uns ging. Es ging lediglich die Provisionen die fällig wird bei Abschluß und um sonst nichts. Falschberatung haben wir bei diesem "Vermitter, Berater" auch erlebt bei einer anderen Versicherung. Mit diesem "Berater, Vermittler" arbeiten wir allerdings nicht mehr zusammen. Daher Offenlegung der Provisonen ohne wenn und aber.
Kommentar von Axel Kleinlein  am  19.05.2016 18:03
Liebes armes kleines Verbraucherlein,

leider werden die Vermittler durch die Provisionen in einen Interessenskonflikt geworfen: Soll das für den Kunden beste Produkt verkauft werden? Oder das mit der höchsten Provision?

Das ist nicht leicht, diesem Interessenskonflikt zu begegnen. Die Provisionsoffenlegung löst dieses Problem bi zu einem gewissen Grad. Der Verbraucher kann dann abschätzen welche Interessen der Vermittler hat und wie groß dieses Interesse sein kann.

Es wird uns in den nächsten Monaten sehr stark beschäftigen, wie im neuen Vermittlungsgesetz dieser Konflikt behoben werden kann. Einfach wird das nicht. Und aktuell sehe ich nur zwei mögliche Lösungen: Ein Provisionsverbot oder zumindest die Provisionsoffenlegung. Oder haben Sie eine andere Idee, wie man diesem Interessenskonflikt Herr werden kann?

Mit besten Grüßen

Axel Kleinlein
Kommentar von Wer schützt den Verbraucher vor den Verbraucherschützern?  am  18.05.2016 17:26
Der Vermittler von heite weiß, dass das Vertrauen des Kunden unbezahlbar ist.
Dem Kunden das für ihn beste Produkt verkaufen bringt (langfristig) die meiste Provision!
Wenn der Kunde merkt, dass er etwas für ihn unvorteilhaftes abgeschlossen hat, wird er den Vertreter, der es ihm Verkauft hat nicht nur nicht mehr wiedersehen wollen, sondern kündigt wahrscheinlich seine Verträge und sagt seiner Tante, seinem Neffen, seinen Skatfreunden, seinen Arbeitskollegen, dass sie nie nie nie zu diesem Schlitzohr von Versicherungsverarscher gehen sollen.
Beeser beraten ist der Vermittler, der immer das beste für den Kunden raussucht. Der Wird dem Onkel und allern anderen empfohlen, weil der Kunde ihn aus tiefer Überzeugung empfehlen kann. Und schon (oh Wunder) hat der Vermittler viel mehr verdient, als bei einem einmaligen über-den-Tisch-zieh-Geschäft. Die Vermittler von heute wissen das Herr Kleinlein!
Kommentar von armes kleines Verbraucherlein  am  18.05.2016 17:11
Lieber Herr Kleinlein, in einem Klartext hätte ich erwartet, dass Sie sagen, ob Sie für oder gegen Provisionsoffenlegung sind. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn mal jemand genau erklärt, was der Verbraucher von der Provisionsoffenlegung eigentlich hat. Wenn ich das beste Produkt bekomme, welche Rolle spielt es dann, wieviel mein "Vertreiber" dann dafür bekommt. Wäre es nicht eher negativ, wenn ich sehe mein "Vertreiber" bekommt 1500€ für seine "Beratung" Möglicherweise bin ich dann geneigt garnichts abzuschließen und verzichte ganz auf einen Schutz. Na das ist vielleicht erst Verbraucherfreundlich oder? Dann bekommt das Wort "Vertreiber" einen ganz anderen Sinn. Er vertreibt bei dem Kunden den Gadanken etwas abzuschließen.

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