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Heute beschäftigt mich ein Gesetz, von dem ich nichts verstehe. In dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ geht es darum, bestimmte Menschen aus Deutschland auszuweisen. Von diesen Themen habe ich keine Ahnung. Auch möchte ich mir nicht erlauben, darüber zu urteilen, ob es richtig ist, was hier geplant ist. Klar ist aber, dass es um etwas Grundlegendes geht, das einige Menschen massiv beeinflusst. Da geht es womöglich um Leben und Tod.
Nebenbei geht um eines der ersten Gesetze, dass das „Heimatministerium" oder besser das „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat“ in dieser Legislaturperiode vorlegt - schenkt man der heute-show Glauben, die immer wieder aufs Neue die Untätigkeit des „Heimatministeriums" bemängelt. Bei dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ kommt nun plötzlich Bewegung ins Ministerium. Da muss alles auf einmal sehr schnell gehen.
Und hier kommen eben unsere Erfahrungen mit dem LVRG, dem Lebensversicherungsreformgesetz, ins Spiel. Denn bei diesem Gesetz hat der Gesetzgeber damals auch echten Aktionismus bewiesen. Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie wir im Zug saßen und den Gesetzentwurf zugemailt bekamen. Was beim LVRG so besonders war: Zwischen der Versendung des Gesetzesentwurfs und dem Zeitpunkt, bis wann wir unsere Stellungnahme abzugeben hatten, lagen nur knapp zwei Werktage. Nicht viel Zeit. Und genau das macht das „Heimatministerium" jetzt auch. Und das ist es, was mich so ärgert.
Zugegeben, es ist großartig, dass in einer gut funktionierenden Demokratie auch verschiedenste Akteure der Zivilgesellschaft die Möglichkeit bekommen sollen, einen Gesetzesentwurf fundiert zu kommentieren. Das ist eine echte Stärke der Demokratie. So können Fehler, inhaltlicher und handwerklicher Art, vermieden werden. Eine breite Diskussion ermöglicht gleichermaßen Transparenz und Akzeptanz und verspricht möglichst gute Ergebnisse.
Beim LVRG hat das aber mit diesem grundlegenden demokratischen Verständnis in der Gesetzesfindung nicht geklappt. Warum? Weil eben alles brutalstmöglich und schnell durchgepeitscht wurde. Kein Wunder, dass die Diskussion damals nicht alles beleuchtete, was hätte beleuchtet werden sollen und dass eben nicht alle Argumente ausgetauscht wurden.
Was ist am Schluss beim LVRG herausgekommen? Eben auf Grund des zeitlichen Drucks einiges an Pfusch, welcher uns just dieser Tage alle wieder intensiv beschäftigt. Denn manches, das vielleicht gut gedacht war, hat eben nicht funktioniert und muss nun repariert werden. Zum Beispiel die Sache mit den Abschlusskosten: Da haben einige Parlamentarier gedacht, dass mit einer Senkung des Höchstzillmersatzes die Abschlusskosten begrenzt würden. Dass das nicht klappt, hätten wir auch erklären können. Ging aber nicht, weil keine Zeit war.
Solche Fehler passieren, wenn der Gesetzgeber nicht möchte, dass über ein Gesetz genügend diskutiert wird. Dann werden Fehler gemacht. Beim LVRG zu Lasten der Versicherten. Und heute, fünf Jahre später, müssen wir über einen Provisionsdeckel streiten, der eigentlich das abbilden soll, was damals irgendwie von einigen Abgeordneten angedacht war.
Und Ähnliches ist jetzt bei dem Gesetz des „Heimatministeriums" zu befürchten. Inhaltlich kann ich dazu nichts sagen. Aber es ist bekannt, dass es kritische Stimmen gibt, die sich hier eine ausführlichere Beschäftigung mit dem Gesetz gewünscht hätten. Warum Horst Seehofer, unser Heimatschutzminister, das Gesetz so durchpeitschen will? Keine Ahnung. Ich zweifle aber, dass es darum geht, eine breite Diskussion zu führen. Würde sich das Ministerium mit einem der ersten großen Gesetze der gesamten Legislaturperiode stolz und offen der Diskussion stellen wollen, dann würde es mehr Raum für den Austausch von Argumenten geben.
Beim LVRG ging es darum, besonders verbraucherfeindliche Regelungen möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit im Windschatten der Fußball-WM durchzuwinken. Ob es etwas gibt, was in dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ als ähnlicher Pfusch durchgepeitscht werden soll?