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Kleinleins Klartext

Vielen Dank, lieber Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung!

Vielen Dank, lieber Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung!

 12.12.2019  Kleinleins Klartext  0 Kommentare  Axel Kleinlein

Und das meine ich ehrlich! Ein großes Dankeschön geht an Guido Bader, der in der Berichterstattung vom Dienstag auf Spiegel.de wie folgt zitiert wird:

„Der Höchstrechnungszins spiele [laut Bader] allerdings für jedes Produkt eine Rolle, das eine feste Zusage enthalte.“

Endlich wird klar und deutlich gesagt, dass bei jedem Versicherungsprodukt mit fester Zusage irgendwie der klassische Garantiezins mit dabei ist. Und das stimmt!

Was ist so besonders daran?

Warum ich das so besonders finde, dass Herr Bader das sagt?

Gerne stellen Versicherer heute ihre Produkte so dar, als hätten diese nichts mehr mit der klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung zu tun. Sie geben den Anschein, die Kundinnen und Kunden würden in ganz andere Anlagen investieren, als das herkömmlich mit dem Garantiezins üblich war.

Das glauben Sie nicht? Dann schauen Sie sich zum Beispiel mal die HDI TwoTrust Selekt Riesterrente an. Die hat natürlich eine handfeste Garantie, ähnlich der Beitragsgarantie. Dennoch wird der Tarif aber so dargestellt, als würde man in volatile Anlagen investieren. Dort heißt es nämlich:

„Renditechancen erhalten Sie aus dem MultiSelekt Konzept. Dieses bündelt die Entwicklungen verschiedener Kapitalanlagen. Dazu gehören besonders internationale Aktienmärkte.“

Im Produktblatt (1) gibt es dann noch mehr Informationen. Da wird das MultiSelekt Konzept beschrieben mit „Hohe Stabilität durch unterschiedliche Branchen und Regionen“ und ausdrücklich wird auf den DAX, Euro Stoxx 50, SMI, Hang Seng, S&P 500 und den KOSPI verwiesen. Klingt doch toll, dass man mittels dieser Riester-Rente genau in diese Indizes investiert!

Da wird man dann neugierig, wie stark das Investment in diese Indizes tatsächlich erfolgt. Ein Blick in den Geschäftsbericht 2018 offenbart: In der Liste der Kapitalanlagen ist der KOSPI nicht aufgeführt, der SMI offensichtlich auch nicht. Genauso wenig der Hang Seng. Wie kommt das?

Wenn man sich im Internet immer weiter durchklickt, auf der Suche nach mehr Informationen zum MultiSelekt Konzept, wird man auf das Index-Factsheet (2) aufmerksam. Und hier kommt die Lösung! Denn dort heißt es:

„TwoTrust Selekt ist eine konventionelle Rentenversicherung mit Indexbeteiligung. Das Vertragsguthaben liegt dabei immer im Sicherungsvermögen /Deckungsstock.“

Schillernde Indizes

Anders ausgedrückt: Da wird nicht gesondert in diese tollen Indizes investiert. Es handelt sich um eine ganz übliche konventionelle Rentenversicherung. Und es ist der konventionelle Deckungsstock, der bei diesem Produkt die Kapitalanlage ist. Die schillernden Indizes aus dem Prospekt werden nur genannt, um vorzugaukeln, dass ganz anders investiert würde, als es bisher bei dem Versicherer üblich wäre.

Und weil der Vertrag eine Beitragsgarantie hat, kommt man nicht drum herum, dass die auch irgendwie versicherungsmathematisch dargestellt werden muss. Aus Sicht eines Mathematikers ist dann klar, dass, wenn in einem Vertrag etwas garantiert wird, dies über den Garantiezins erfolgen muss. Anders geht das eben nicht in der deutschen Lebensversicherung. So bestätigt es ja auch Herr Bader.

Das Problem für HDI: Auch diese Riester-Rente ist und bleibt damit eine kapitalbildende Lebensversicherung zur Altersvorsorge. Und damit ist sie aus unserer Sicht (aus Sicht des Bund der Versicherten e. V.) legaler Betrug. Damit potentielle Kundinnen und Kunden aber nicht erkennen, dass es sich um einen Vertrag in Form dieses altbekannten legalen Betrugs handelt, wird das Brimborium mit den Indizes und dem MultiSelekt-Konzept veranstaltet.

Unterm Strich 

Unterm Strich bleibt also klar:

Weil bei Riester-Renten immer eine Garantie dabei sein muss, steckt bei versicherungsförmigen Riester-Renten immer ein Garantiezins dahinter und damit immer auch eine kapitalbildende Lebensversicherung, zumindest nach deutschem Aufsichtsrecht. So lässt sich das Bader-Zitat auf Spiegel.de verstehen. Und dem stimme ich auch zu. Wo mir Herr Bader dann aber nicht zustimmt: Jede versicherungsförmige Riester-Rente ist damit auch immer eine Form des legalen Betrugs! Das ist für mich aber eben nur eine logische Folgerung…

PS: Übrigens spielen der Höchstrechnungszins und die klassische Kapitalanlage sogar dann eine Rolle, wenn es um eine echte fondsgebundene Rentenversicherung ohne Garantien geht. Denn in der Verrentung wird üblicherweise eben auch wieder klassisch mit Garantiezins kalkuliert.

 (1) https://vertriebsservice.hdi-gerling.de/media/easynet/7010608991.pdf

(2) https://vertriebsservice.hdi-gerling.de/media/easynet/7010800123.pdf?mandant=MNET_DE&artikelId=15581

 


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