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Kleinleins Klartext

Warum der Weltverbrauchertag wichtig ist

Warum der Weltverbrauchertag wichtig ist

 15.03.2017  Kleinleins Klartext  0 Kommentare  Axel Kleinlein

Heute ist Weltverbrauchertag. Aufhorchen also! Den heutigen Klartext gibt es daher auch zum Hören.

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Warum ist dieser Tag wichtig?

Auf den ersten Blick erscheint der Weltverbrauchertag nicht besonders interessant. Wofür steht denn dieses Datum, direkt nach dem Weltstaudammtag und kurz vor dem St.-Patrick’s-Day? Was ist denn wichtig an den „Verbrauchern“? Man könnte meinen, diesen Gedenktag als eher unwichtig abhaken zu können. Das sollte man aber nicht. Denn er ist bedeutsam.

Die wichtige Bedeutung geht in Deutschland unter. Und dies auch, weil bei der Übersetzung des „World Consumer Rights Day (WCRD)“ (so heißt er im englischen Original) ein wichtiger Bestandteil einfach nicht mitübersetzt wurde. Es geht an diesem Tag nicht um die „Verbraucher“ allgemein, sondern es geht um deren Rechte!

Und damit gewinnt der „Welttag der Verbraucherrechte“ erheblich an Bedeutung. Es geht darum sich bewusst zu werden, dass Verbraucher Rechte haben, dass Verbraucher einen Anspruch auf diese Rechte haben und dass ihre Rechte auch durchgesetzt werden müssen!

Dieser Gedanke ist dabei noch nicht einmal besonders alt. Vor gerade 55 Jahren hat John F. Kennedy die vier grundlegende Rechte der Verbraucher proklamiert. Vereinfacht heruntergebrochen geht es um Folgendes:

  • Das Recht auf Unversehrtheit
  • Das Recht auf verständliche Informationen
  • Das Recht angehört zu werden
  • Der Anspruch auf Wettbewerb.

Das klingt alles recht einfach. Ist es aber nicht. Besonders bei Versicherungen gibt es da noch viel zu tun.

Können sich Verbraucher in Deutschland auf diese vier Grundrechte des Verbraucherschutzes auch bei Versicherungen verlassen?

Auf den ersten Blick scheint das so. Die vier grundlegenden Verbraucherrechte scheinen im Bereich der Versicherungen erfüllt. Guckt man etwas genauer, dann stellt sich das schon anders dar.

Zum Beispiel das Recht auf verständliche Informationen ist nicht immer erfüllt. Besonders bei Lebensversicherungen ist dieses Recht nicht umgesetzt. Im Gegenteil! Hier hat sich die Situation in den letzten Jahren sogar verschlimmert. Die aktuellen Angebote der Lebensversicherer sind so unverständlich und undurchschaubar geworden, dass sich selbst der Gesetzgeber in der Pflicht gesehen hat, bei einigen Angeboten konkrete Anforderungen gesetzlich vorzuschreiben. Das haben die Politikerinnen und Politiker nicht gemacht, weil sie sich langweilten; die haben es gemacht, weil es die Versicherungsbranche selbst nicht in den Griff bekommen hat.

Die Politik hat versucht, Abhilfe zu schaffen. Und das, was die Abgeordneten vor drei Jahren im Lebensversicherungsreformgesetz versucht haben, das war auch gut gemeint. Aber gut gemeint ist eben nicht gut gemacht. Nun werden seit ein paar Wochen die Verbraucher mit sogenannten „Effektivkostenangaben“ in die Irre geführt – gesetzlich vorgeschrieben.

Ausnahmsweise ist diese Art der Irreführung nicht eine reine Eigenentwicklung der Versicherungsbranche. Hier hat die Politik aktiv dafür gesorgt, dass diese Irreführung gesetzlich vorgeschrieben ist. Und so haben die Abgeordneten der großen Koalition Sorge getragen, dass die Versicherer gegen eines der grundlegenden Verbraucherrechte verstoßen.

Dies ist ein Beispiel, wie die von JFK proklamierten Verbrauchergrundrechte noch lange nicht eingehalten werden und sogar durch aktuelle politische Entscheidungen zusätzlich in Bedrängnis geraten! Deshalb ist es wichtig, dass es einen starken und selbstbewussten Verbraucherschutz gibt, der sowohl der Politik als auch der Versicherungswirtschaft contra bietet.

Ist der Verbraucherschutz denn stark und selbstbewusst aufgestellt?

Auch hier trügt der erste Eindruck. Besonders die Versicherungswirtschaft beklagt sich ja, dass der Verbraucherschutz zu stark sei! Aber so komfortabel ist die Situation für die Verbraucher nicht. Der staatlich finanzierte Verbraucherschutz etwa ist jedes Jahr erneut darauf angewiesen, dass die Politik die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt. Da müssen die Kollegen in den Verbraucherzentralen zuweilen mit den Politikerinnen und Politikern hart verhandeln.

Wir haben es als Bund der Versicherten, als Mitgliederorganisation etwas einfacher, da wir von den Entscheidungen der Politik unabhängig sind. Dafür werden aber immer wieder unsere Einflussmöglichkeiten und Rechte in Frage gestellt. Derzeit sehen wir mit Sorge eine Debatte heraufziehen, die NGOs, d.h. Nichtregierungsorganisationen in ihren Möglichkeiten einschränken möchte. Es gibt Stimmern, die in Frage stellen, ob Vereine wie wir oder z.B. auch Mieterverbände überhaupt vernünftigen Verbraucherschutz betreiben.

Es ist aber wichtig für den Verbraucherschutz, dass die Rechte der Verbraucher auch von spezialisierten und unabhängigen Institutionen vertreten werden. Man stelle sich vor, es gäbe keinen Bund der Versicherten, der viele wichtige Urteile vor den obersten Gerichten erstritten hätte! Die Rückkaufswerte von Millionen Verträgen wären zum Beispiel deutlich geringer und es gäbe keine Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Solche Erfolge zeigen, dass es wichtig ist, dass es Verbraucherschutzorganisationen gibt. Und sie zeigen auch, dass Verbraucherrechte immer wieder aufs Neue erstritten werden müssen. Und deshalb ist es gut, dass es einen „Welttag des Verbraucherrechts“ gibt – oder eben den Weltverbrauchertag.


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