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Kleinleins Klartext

Warum Riester, Rürup und Schröder nicht mit Geld umgehen können

Warum Riester, Rürup und Schröder nicht mit Geld umgehen können

 15.01.2020  Kleinleins Klartext  0 Kommentare  Axel Kleinlein

- (und Merkel vermutlich zur nächsten Bundestagswahl auch nicht)

Das ist doch eine Unverschämtheit! Da behauptet der Kleinlein, dass genau diejenigen in Geldangelegenheiten Versager wären, die die Riester-Rente und die Rürup-Rente erfunden und vorangetrieben haben. Dabei haben doch gerade diese Herren mit den Gesetzen, Verordnungen und Regelungen zu genau diesen Rentenarten bewiesen, dass sie Sachverstand, Voraussicht und Weisheit besitzen! Darf man denn diesen altgedienten Politikern eine derartige Unfähigkeit unterstellen?

Ja! Man muss sogar! Denn genau das entspricht den Überzeugungen dieser Renten-Experten – zumindest, wenn man sich die konkreten Regelungen zur Riester- und Rürup-Rente anschaut. Dort ist nämlich vorgesehen, dass mit 70 Prozent des angesparten Kapitals ein Großteil der Riester-Rente und bei der Rürup-Rente sogar alles nur in Form einer regelmäßigen Rentenzahlung ausgekehrt werden darf. Es gibt also eine Verrentungspflicht, die bei Rürup-Renten per se und bei der Riester-Rente für mindestens 70 Prozent des angesparten Kapitals vorgesehen ist.

Monopol auf "Verrentung"

Die Bedeutung dieser Verrentungspflicht ist brutal. Denn auf „Verrentung“ hat die Lebensversicherungswirtschaft ein Monopol, abgesehen von wenigen Ausnahmen in der betrieblichen Altersvorsorge. Das heißt: Wer irgendwie die staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen will, muss früher oder später Kunde oder Kundin bei einer Lebensversicherung werden. Wer das nicht will, dem bleibt als Ausweg nur die selbst genutzte Immobilie (bei Riester) oder aber eben der Verzicht auf die Förderung. Banken und Fondsgesellschaften dürfen zwar auch ein bisschen mitspielen, aber sobald es um die Verrentung geht, sind sie raus.

Und die Versicherungswirtschaft nutzt dieses Monopol weidlich aus. Die Verrentungen sind richtig teuer. Das, was man als Rente aus dem angesparten Kapital garantiert bekommt, ist oft erbärmlich. Und die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen ja, dass es keinen Sinn macht, darauf zu setzen, dass aus „Überschüssen“ ernst zu nehmende zusätzliche Leistungen entstehen könnten.

Gute Rente, schlechte Rente

Messlatte für eine gute oder schlechte Rente ist, wie alt ich werden muss, damit ich über die Rente mindestens so viel ausgezahlt bekommen habe, wie ich zu Rentenbeginn angespart habe. Und nach dieser Betrachtung steht der Marktführer Allianz auch hier an der Spitze. Da müsste ich schon über 120 Jahre alt werden, damit ich das, was angespart wurde, in Form einer Garantierente zurückbekommen habe! Solche Betrachtungen stellen wir beim Bund der Versicherten e. V. (BdV) an. Aber auch andere beschäftigen sich damit und kommen zu den gleichen Ergebnissen. Das ist also keine Erfindung der Verbraucherschützer.

Der Gesetzgeber hat also eine Verrentungspflicht festgeschrieben, auf die die Versicherungswirtschaft ein Monopol hat und die das zum Schaden der Versicherten maßlos ausnutzt.
Und wie begründet sich dieser Verrentungszwang? Ich kann mich an viele Diskussionen erinnern, die damals bei Einführung der Riester- und Rürup-Renten geführt wurden. Und stets wurde von den Befürwortern des Rentenzwangs darauf hingewiesen, dass man dafür sorgen müsse, dass das angesparte Kapital nicht einfach auf den Kopf gehauen würde. Es wäre ja zu befürchten, dass das Geld für unsinnige Dinge wie eine Weltreise oder einen Porsche ausgegeben würde.

Zu doof, um eigenverantwortlich mit Geld umzugehen?

Es wurde von vornherein unterstellt, dass diejenigen, die über eine staatlich geförderte Rente sparen, im Alter vor unsinnigen Finanzentscheidungen geschützt werden müssten. Und falsche Finanzentscheidungen zu verhindern, das ginge eben durch den Verrentungszwang. Oder anders ausgedrückt: Wer so alt ist, dass er oder sie mit einer Riester- oder Rürup-Rente in den Ruhestand geht, der ist zu doof, um eigenverantwortlich mit Geld umgehen zu können.

Und siehe da: Die Herren Riester, Rürup und Schröder haben diese Altersgrenze längst überschritten! Im Sinne der Riester- und Rürup-Regeln sollte man sie also davor schützen, unsinnige Finanzentscheidungen zu fällen. Und Frau Merkel ist im Herbst 2021 zur geplanten nächsten Bundestagswahl dann in jedem Fall auch schon über dem Alter, in dem grundsätzlich die Rente beginnen sollte – und gehört damit dann auch in den Kreis derjenigen, die in Finanzdingen vor sich selbst geschützt werden müssen.

Klingt bescheuert? Ist es auch! Ich finde, dass der Verrentungszwang abgeschafft gehört! Menschen werden nicht einfach finanz-dumm nur weil sie älter sind – finde ich. Was meinen Sie? Auf meinem Twitter account mache ich eine kleine, nicht repräsentative Umfrage. Machen Sie doch mit!

PS: Aus persönlichen Gesprächen bin ich der Überzeugung, dass Bert Rürup und Walter Riester durchaus fähig sind, eigenverantwortlich sehr wohl vernünftig mit Geld umgehen zu können!

Mein Twitter account:
https://twitter.com/a_kleinlein

 


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