Menu
Kleinleins Klartext

Wo der GDV richtig liegt und die Nürnberger Beamten falsch

Wo der GDV richtig liegt und die Nürnberger Beamten falsch

 19.08.2020  Kleinleins Klartext  2 Kommentare  Axel Kleinlein

Manchmal liest man über vermeintliche Floskeln hinweg, weil man die ja eh schon immer und immer wieder gehört hat: „Die Kunden bekommen alle zugesagten Leistungen“ oder „Trotz des Drucks der Niedrigzinsen können sämtliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten erfüllt werden“. So reagierten zum Beispiel die Nürnberger Beamten Lebensversicherung (NBL) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf unsere Analyse der Solvabilitätsberichte der deutschen Lebensversicherer.

Klingt doch alles mehr oder weniger gleich? Die Aussagen sind aber grundverschieden. Während der GDV sich – zugegeben mit einem sprachlich schiefen Bild – durch die technokratische Formulierung noch in die Wahrheit rettet, ist die Nürnberger Beamten ungeschickter und ist nicht mehr ganz so nah an der Wahrheit dran.

Druck der Niedrigzinsen...

Der GDV redete erst mal vom „Druck der Niedrigzinsen“. Klingt komisch? Ist es auch. Denn Niedrigzinsen sind ja „niedrig“, deswegen heißen sie ja so. „Druck“ hat immer etwas damit zu tun, dass irgendwo etwas zu viel ist. In diesem Fall rührt der Druck von den hohen Garantien her, die die Versicherer mal versprochen haben. Es geht also eher um den „Druck der hohen Garantien“. Das klingt aber zugegebenermaßen nicht so gut, denn für diese Garantien sind die Versicherer verantwortlich. Und Verantwortung wollen die Versicherer ungern übernehmen. Deswegen hat sich der GDV für das schiefe Bild entschieden.

Zahlungsverpflichtungen oder zugesagte Leistungen?

Dann erklärt der GDV, dass „sämtliche Zahlungsverpflichtungen“ erfüllt werden. Das ist zwar sehr bürokratisch ausgedrückt, stimmt aber. Der GDV hat es damit geschafft, sich um einen Sachverhalt zu drücken, den die Nürnberger Beamten nicht so gut im Blick hat.

Die Nürnberger Beamten behauptet nämlich fälschlich, dass die Kundinnen und Kunden „alle zugesagten Leistungen bekommen“. Ob das nicht das gleiche sei wie „Zahlungsverpflichtungen“, höre ich schon jemanden sagen? Ist es aber nicht. Denn das, was früher einmal eine „zugesagte Leistung“ war, kann heute eben nicht mehr verpflichtend sein.

Ein Beispiel: Vor 2014 haben die Lebensversicherer versprochen, dass die Kundinnen und Kunden „angemessen“ oder „entsprechend der Gesetze und Verordnungen zur Überschussbeteiligung“ oder „fair“ an den Überschüssen beteiligt werden. Das wurde den Versicherten zugesagt. Den Versicherten wurde zwar nicht gesagt, wie viel sie in Euro bekommen werden (oder womöglich noch in DM) – aber ihnen wurde  zugesagt, dass sie etwas bekommen werden.

Mit verschiedenen Gesetzen und Verordnungen haben die Versicherer dann die Erlaubnis vom Gesetzgeber bekommen, die Überschussbeteiligung zu kürzen. Mal bei den Zinsüberschüssen, die stattdessen in die Zinszusatzreserve fließen, mal bei den Bewertungsreserven, die eben einfach zusammengestrichen werden. In all diesen Fällen bekommen die Versicherten dann nicht mehr das, was ihnen mal zugesagt wurde.

Legaler Betrug

„Das ist doch Betrug!“ könnte man meinen. Ist es aber nicht wirklich, denn diese Kürzungen sind die Folge von Gesetzesänderungen oder neuen Verordnungen. Diese Kürzungen sind also leider absolut legal (deswegen rede ich auch hier vom „legalen Betrug“). Es gibt nach den neuen Regeln demnach keine Verpflichtung mehr, die früher zugesagten Überschüsse auch an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben.

Deswegen hat der GDV recht, wenn er behauptet, dass „sämtliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten erfüllt werden“. Deswegen stimmt aber eben trotzdem nicht, was die Nürnberger Beamten sagt. Man sollte also auch bei vermeintlichen Floskeln immer etwas genauer hingucken. Denn die können falsch sein, auch wenn sie nicht so klingen.

PS: Die Nürnberger Beamten ist auch in Sachen Transparenz ziemlich eigen. Die Geschäftsberichte veröffentlicht sie jedenfalls nicht auf ihrer Homepage, sondern nur im Bundesanzeiger (das muss sie aber auch). Aber sie schreibt ja auch kein Neugeschäft mehr, ist im Run-Off und verwaltet nur noch die Altbestände. Vielleicht muss man dann nicht mehr so transparent sein, man muss sich ja nicht mehr um neue Kundschaft kümmern.

PPS: Vielleicht drückt sich der GDV deswegen so geschickt aus, weil er seit Neuestem auch einen echten Riester-Revolutionär für sich kämpfen lässt!


Kommentare
Kommentar von Axel Kleinlein  am  24.09.2020 09:33
Lieber Andi,
ich habe dir in meinem neuesten Blogbeitrag auf ein paar deiner Fragen geantwortet (s.u.).
LG
Axel Kleinlein
https://www.bdv-blog.de/kleinleins-klartext/leider-kein-quatsch-noch-nie-hat-sich-eine-branche-so-dermassen-brutal-verkalkuliert-wie-die-deutschen-lebensversicherer.html
Kommentar von Andi  am  18.09.2020 14:17
Eine Überschussbeteiligung ist NIE versprochen! Die ergibt sich erst im Nachhinein aus den zusätzlich zu den Garantiezinsen erwirtschafteten Kapitalerträgen (oder Risikoerträgen). Dass die Zinszusatzreserve keine Kürzung von Überschüssen ist, sondern lediglich eine Vorsorge der Garantien sollte man als Aktuar irgendwie noch unterscheiden können, selbst wenn man 20 Jahre aus der Praxis raus ist!
Übrigens würden diese Sondererträge aus Veräußerungsgewinnen in der HGB-Bilanz gar nicht aufgedeckt, wenn es keine ZZR gäbt - es wären also nie Überschüsse gewesen!
Bewertungsreserven auf Festverzinsliche Wertpapiere sind flüchtig und verschwinden bis zu Endfälligkeit! Auch diese sind nicht zwischenzeitlich nicht verfügbar, sondern dienen der Sicherung der alten hohen Garantien...
Richtig absurd wird es aber, wenn man alte hohe Garantien kritisiert, denn von denen profitieren die Kunden in der deutschen Lebensversicherung teilweise noch Jahrzehnte lang aufgrund einer sehr vorausschauenden Kapitalanlagepolitik der Versicherer. Klingt ja gerade so als wäre Kleinlein froh, wenn Versicherte weniger Garantien hätten! Zum Kopfschütteln...

Eigenen Kommentar abgeben
Name (Sie dürfen auch ein Pseudonym angeben)
E-Mail* (wird nicht veröffentlicht)
Ihr Kommentar*
 

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Mit Absenden eines Kommentars erklären Sie sich mit den rechtlichen Hinweisen und den Kommentarrichtlinien einverstanden.