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Kleinleins Klartext

Zynismus des Lobby-Chefs

Zynismus des Lobby-Chefs

 21.07.2021  Kleinleins Klartext  1 Kommentar  Axel Kleinlein

Bei den kniffligen Themen rund um die schwächelnden Lebensversicherer und die gescheiterte Riester-Rente gibt er sich vergleichsweise wortkarg. Und wenn er etwas sagt, führt das auch mal zu schweren Verstimmungen mit engen Freunden. So brachte er jüngst die Versicherungsvermittler*innen des einflussreichen Verbands BVK gegen sich auf, als er deren Existenzberechtigung bei Riester-Angeboten infrage stellte.

Dieser Tage ist er dafür umso emsiger. Wenn es darum geht, als Zitatgeber zum Thema „Unwetter und Versicherungsschutz“ in den Medien aufzutreten, ist er zur Stelle. Ich rede natürlich mal wieder von Herrn Asmussen, dem neuen lobbypolitischen Ass im Ärmel der Assekuranz. Er ist Chef des Lobbyverbands „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“, des GDV.

Gestolpert bin ich über ein Zitat von ihm in der F.A.Z.. Dort stand am Freitag:

„Es ist erfreulich, dass inzwischen fast die Hälfte der Gebäudebesitzer Schutz vor weiteren Naturgefahren haben“, sagte Asmussen vor wenigen Tagen. Die Quote liegt inzwischen bei 46 Prozent. „Aber für die anderen gilt, dass sie ihren Versicherungsschutz überprüfen und anpassen sollten.“ Der hohe Preis der Wasserflut - F.A.Z. (faz.net)

Selten kommt man in den Genuss solch lupenreinen Zynismus‘.

Man stelle sich vor, das liest jemand, der sein Gebäude in einer Gefahrenzone hat und sich ernsthaft um Versicherungsschutz bemüht, ihn aber nicht bekommt. Ja, rein theoretisch kann fast jedes Gebäude versichert werden, es kommt dann aber auch auf den Preis an.

Denn natürlich wäre ein Gebäude von zum Beispiel 300.000 € in einem Hochrisikogebiet bei einer Selbstbeteiligung von 50.000 € pro Versicherungsfall versicherbar. Als Versicherungsmathematiker könnte ich eine solche Kalkulation als auskömmlich und für das Versicherungsunternehmen nicht zu riskant vertreten. Für viele Kund*innen wäre es hingegen Unfug, sich auf solch eine überhöhte Selbstbeteiligung einzulassen. Wo fängt eine noch akzeptable Selbstbeteiligung an, wo hört sie auf? Bei 5.000 Euro, bei 15.000 Euro, bei 50.000 Euro?

Ein Angebot mit einer inakzeptabel hohen Selbstbeteiligung nennt man prohibitiv. Ein solches Angebot ist nicht ernst gemeint und hat nur den Sinn so zu tun, als wolle man ein Angebot aussprechen – in Wirklichkeit will man aber eigentlich nicht. Und derartige Angebote sprechen Versicherer des Öfteren eben aus, wenn es um solche Gebäude geht, die sehr, sehr schwer zu versichern sind.

Da kann man den Versicherten dann nicht vorwerfen, sie seien selbst daran schuld, wenn sie ohne Absicherung dastehen. Insbesondere, wenn sie ihren Versicherungsschutz überprüft und angepasst, aber trotzdem kein bezahlbares Angebot bekommen haben. Doch genau das tut Herr Asmussen mit seinen Belehrungen.

Deshalb sollte er zuerst nachdenken, bevor er seinen Zeigefinger erhebt und belehrend sagt, dass „für die anderen gilt, dass sie ihren Versicherungsschutz überprüfen und anpassen sollten.“ Bevor er so etwas äußert, sollte er selbst überprüfen, was er eigentlich denjenigen Bürgern vorwirft, die sich genau darum bemüht haben und nun unverschuldet ohne Versicherungsschutz ihre Existenz bedroht sehen. Und von diesen Bürgerinnen und Bürgern gibt es gar nicht so wenige. Und auf deren Kosten geht der Zynismus des Herrn Asmussen.

PS: Natürlich kann die Versicherungswirtschaft nichts dafür, wenn Kommunen Baugrundstücke ausloben, die eigentlich zu anfällig für Naturgefahren sind und gleichzeitig die Abwassernetze für Starkregenereignisse nicht ausreichend ausgestattet sind. Wenn die Gier der Stadtkämmerer die Bürgerinnen und Bürger auf Grundstücke lenkt, die nicht versicherbar sind, dann liegt die Verantwortung für die Nichtversicherbarkeit eben bei der Kommune und nicht beim Versicherer.


Kommentare
Kommentar von Conrad  am  09.08.2021 20:26
Hallo Herr Kleinlein!

Die Versicherbarkeit ist ein Problem. Ein anderes ist, daß es da wohl auch einige Mogelpackungen zu geben scheint. Da fehlt dann z.B. der Rückstau, oder Starkregen ist nicht versichert, oder es ist nur Starkregen versichert, aber keine Überflutung aus anderer Ursache ... aktuell blicke ich hier im Katastrophengebiet Eifel noch nicht durch. Man hört von Ablehungen, aber kann nicht sagen, welche Ablehungen substantiiert sind. Es wäre schön, wenn der BdV eine Übersicht hätte, welche Varianten es bei der Elementarschadensversicherung gibt und wo die "Fußangeln" liegen. Oder gibt es die bereits und ich habe sie nur nicht gefunden?

Interessant wäre auch einmal die Beraterhaftung zu thematisieren. Besonders ältere oder weniger gebildete Menschen haben ihren Vertretern blind vertraut und müssen nun feststellen, daß sie schlecht versichert sind. Last not least wäre da auch der mehrfach gehörte Hinweis, daß sich jemand vor einigen Jahren um Versicherungsschutz bemüht hatte, dieser aber angeblich nicht möglich gewesen wäre. Merkwürdiger Weise stellt sich aber nun heraus, daß die Nachbarn bei einem anderen Versicherer durchaus noch Versicherungsschutz erhalten haben.

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