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Versicherungen verstehen

7 + 1 Versicherungstipps für Reiselustige

7 + 1 Versicherungstipps für Reiselustige

 21.10.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Auch wenn sich aufgrund der Pandemie die Reiseaktivitäten in den letzten Jahren eher vor der eigenen Haustür bzw. im eigenen Land abgespielt haben, ist die Reiselust der Deutschen ungebrochen. Für alle Weltenbummler*innen und solche, die es (wieder) werden wollen, haben wir daher ein paar Hinweise zusammengestellt. Denn: Gut versichert verreist es sich besser.

 

  • Auslandsreisekrankenversicherung

    1. Die Auslandsreisekrankenversicherung ist so unverzichtbar im Gepäck wie die Zahnbürste – aber noch wichtiger. Denn sie erstattet z. B. Kosten, die im Ausland im Krankheitsfall entstehen, oder übernimmt ggf. die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause. Die gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherungen leisten hier oftmals nur eingeschränkt. Grundsätzlich wichtig, egal ob auf Reisen oder zu Hause, ist die private Haftpflichtversicherung und die Arbeitskraftabsicherung. Bei beiden sollten die bestehenden Verträge geprüft werden, ob der Versicherungsschutz auch im Ausland besteht.

  • Auslandsreisekrankenversicherung

    2. Die Auslandsreisekrankenversicherung ist auch dann für GKV-Versicherte absolut empfehlenswert, wenn zwischen Deutschland und dem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Denn die GKV übernimmt nur die Leistungen, die in dem Reiseland üblich sind und keine eventuellen Rücktransportkosten.

  • Vorerkrankungen

    3. Schauen Sie sich genau die Regelungen zum Umgang mit Vorerkrankungen an. Häufig werden vorhersehbare Behandlungen vom Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung ausgeschlossen. Was das Versicherungsunternehmen darunter versteht, sollte deutlich in den Versicherungsbedingungen definiert sein. Empfehlenswerte Tarife leisten aber dann bei einer Vorerkrankung, wenn sie sich während der Reise verschlechtert.

  • Jahrespolicen

    4. Prüfen Sie am besten vor Reiseantritt immer den Stand des Reisekrankenversicherungsschutzes. Jahrespolicen verlängern sich üblicherweise um ein weiteres Versicherungsjahr, solange man sie nicht kündigt und die Prämie zahlt.

  • Mallorca-Police

    5. Wer im europäischen Ausland mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte über den Schutz einer sogenannten Mallorca-Police verfügen. Denn im Falle eines Unfalls deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Mietwagens häufig nur die im Urlaubsland geltende Mindestversicherungssumme. Die Mallorca-Police erhöht die Deckungssumme, sodass man, wenn Geschädigte im Falle eines Unfalls höhere Schadensersatzansprüche stellen, die Differenz nicht aus eigener Tasche zahlen muss. In vielen heimischen Kfz-Haftpflichtversicherungen ist die Mallorca-Police bereits im Versicherungsschutz enthalten. Daher vor gesondertem Abschluss erst mal im Kleingedruckten nachschauen. Außerhalb Europas hilft in diesem Fall die Traveller-Police weiter.

  • Reiserücktritt

    6. Wenn eine versicherte Person oder auch Angehörige plötzlich arbeitslos sind oder schwer erkranken, muss eine Reise oftmals storniert werden. In diesem Fall muss mit Stornogebühren des Reiseanbieters gerechnet werden. Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet den Versicherten dann die vom Reiseanbieter verlangte Entschädigung, wenn die Reise aus wichtigem und unvorhersehbarem Grund nicht angetreten werden kann. Sie gehört zu den unwichtigen Versicherungen. Die Versicherung muss üblicherweise spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Es kann zusätzlich auch der Abbruch der Reise oder ihre unfreiwillige Verlängerung abgesichert werden.

  • Pandemie

    7. Wer auch für den Fall des Reiserücktritts pandemiebedingte Risiken absichern möchte, sollte zunächst auf günstige Stornierungsbedingungen im Rahmen einer Reisebuchung achten. Im Anschluss sind bei Bedarf die unterschiedlichen Tarifangebote der Reiserücktrittversicherer genau zu prüfen. Etwa ein Drittel der Tarife sieht aktuell einen weitgehenden Versicherungsschutz bei Pandemien vor. Andere erstatten keine Kosten, wenn beispielsweise vor Reiseantritt das Auswärtige Amt vor Reisen in die entsprechenden Länder gewarnt hat.

  • Es gibt nicht für alles eine Versicherung

    8. Es gibt nicht für alles eine Versicherung: In der jetzt länger andauernden Pandemielage, die sich z. T. immer noch dynamisch verändert, kann es entsprechend eine Vielzahl von Risiken geben, die sich in ihrer Gesamtheit nicht über Versicherungsverträge absichern lassen. Alle sollten sich daher bei der Reiseplanung individuell sorgfältig mit der eigenen Risikosituation und den Gegebenheiten im Heimatland und vor Ort auseinandersetzen und ggf. auch von einer Urlaubsreise Abstand nehmen. Zu Hause kann es ja auch ganz schön sein.

Weitere Tipps und Infos haben wir im BdV Infoblatt Reiseversicherungen zusammengestellt. BdV-Mitglieder können sich jederzeit von den Beraterinnen und Beratern helfen lassen. Ihr seid noch kein Mitglied? Dann werdet doch Mitglied und profitiert von unserer Beratungspower. Mehr dazu hier.

P. S.: Seit dem 20. Oktober, 23.59 Uhr hat das Königreich Marokko sämtliche direkte Flugverbindungen nach und von Deutschland (sowie andere EU-Staaten) auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät deshalb allen deutschen Urlaubsreisenden in Marokko zu einer zeitnahen Rückreise.


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