Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Nach den Herbstferien ist vor den Winterferien – und die sind jetzt auch nicht mehr weit entfernt … Viele nutzen diese Zeit, um aktiven Urlaub in den Skigebieten der Nachbarländer zu verbringen, so auch einige Freunde und Familienmitglieder von uns.
Neben der Freude über endlich einmal richtig viel Schnee, sollte man jedoch auch bedenken, dass manche Skiabfahrt im Krankenhaus endet. Darum ist es wichtig, dass Urlauber die richtigen Versicherungen vor Reisebeginn abschließen. Daher von mir der Tipp an Freunde, Verwandte und alle Wintersportbegeisterten dazu, welche Versicherungen ins Reisegepäck gehören.
Für Wintersportvergnügen im Ausland, ist die Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt nämlich die Behandlungskosten bestenfalls in der üblichen Höhe des Urlaubslandes, maximal aber das, was in Deutschland regulär wäre – und das auch nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt dann die entstehende Differenz. Sie empfiehlt sich außerdem unbedingt, da sie auch den Rücktransport nach Hause bezahlt, was die Krankenkassen grundsätzlich nicht tun. Der Versicherungsschutz ist für eine Familie schon für 18 bis 28 Euro im Jahr zu bekommen.
Zur Absicherung bei schweren Unfällen, die eine Invalidität zur Folge haben, ist eine Unfallversicherung empfehlenswert. Sie soll in erster Linie den Kapitalbedarf sichern, vor allem für den Umbau oder Erwerb eines/s behindertengerechten Autos oder Wohnung sowie für Hilfe im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung. Existenziell wichtig ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine Rente, wenn der verunglückte Wintersportler darüber hinaus seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Falls bei der Abfahrt Dritte zu Schaden kommen und entsprechende Ansprüche stellen, ist eine Privathaftpflichtversicherung von existenzieller Bedeutung. Denn gerade Personenschäden können schnell in die Hunderttausende und mehr gehen. Und: Die Versicherung kümmert sich auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche – notfalls sogar vor Gericht!
Aktive Wintersportler nehmen auf Reisen ihre eigene Ausrüstung mit. Was passiert, wenn z. B. das Snowboard gestohlen oder während des Transportes beschädigt wird?
Besitzer einer Sportgeräte-Versicherung erhalten eine finanzielle Entschädigung, wenn das Sportgerät durch Feuer, Elementarereignisse, einen Unfall während des Transportes oder durch eine Straftat Dritter beschädigt wird oder abhandenkommt. Wenn es dagegen während des bestimmungsmäßigen Gebrauchs einen Schaden erleidet, springt die Versicherung meist nur ein, wenn das Gerät nicht älter als zwei Jahre ist. Außerdem gilt nur eine Zeitwerterstattung. Der zu zahlende Beitrag für eine solche Versicherung ist nicht unerheblich. Interessenten sollten sich den Abschluss aufgrund der vielen Fallstricke und Einschränkungen tatsächlich gut überlegen. Besteht dennoch Interesse, kann man sich an den Deutschen Skiverband und den Deutschen Alpenverein wenden.
Allen einen wunderschönen Urlaub und „Ski Heil“.