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Versicherungen verstehen

Ab in die Pilze! Doch Augen auf - Vorsicht ist geboten!

Ab in die Pilze! Doch Augen auf - Vorsicht ist geboten!

 14.09.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Im September zieht es viele Menschen in den Wald – denn dann beginnt die Pilzsaison. Für 2021 prognostizieren die Expert*innen ein gutes Pilzjahr.
Steinpilze, Maronen oder Butterpilze lassen die Herzen von Pilzsammler*innen höherschlagen. Und auch für Kinder ist das Sammeln dieser Leckerbissen ein Spaß. Dass man sich die Pilze dabei genau anschauen sollte, damit keine Giftigen im Korb landen, wissen die meisten, dennoch kommt es regelmäßig zu Pilzvergiftungen.

© jggrz/Pixabay

Laut Deutschem Ärzteblatt gab es in den Jahren 2000 – 2018 insgesamt 4412 stationäre Behandlungen und 22 Todesfälle.
Wer eine Pilzvergiftung erleidet, muss schnellstens ärztlich versorgt werden.

Krankenversicherung: Die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung und ggf. den Transport mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus übernimmt die Krankenversicherung.

Doch wenn nach einer überstandenen Vergiftung gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückbleiben, werden sich Betroffene vermutlich fragen, welche Versicherungen dafür aufkommen.

Absicherung der Arbeitskraft, z. B. über die Berufsunfähigkeitsversicherung: Wer nach einer überstandenen Pilzvergiftung nicht mehr in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, dauerhaft auszuüben, war gut beraten, wenn er zuvor eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen hatte. Denn diese zahlt für den Fall einer dauerhaften Berufsunfähigkeit die vereinbarte BU-Rente. Dauerhafte Berufsunfähigkeit tritt dabei z. B. häufig nach neueren BU-Bedingungen bereits dann ein, wenn die BU mindestens sechs Monate ununterbrochen andauert.

Die BU gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die alle haben sollten, wenn ein dauerhafter Verlust der Arbeitskraft den (erreichten oder gewünschten) Lebensstandard gefährdet.

Unfallversicherung: Und wenn man selbst aufgrund einer Pilzvergiftung eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung, also eine Invalidität, erleidet? Ist das dann ein Fall für die Unfallversicherung?
Die erforderliche Dauerhaftigkeit wird bei der Unfallversicherung (im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit) erst angenommen, wenn die Unfallfolgen voraussichtlich in der Regel für länger als drei Jahre bestehen werden und keine Besserung zu erwarten ist.

Grundsätzlich ist eine Pilzvergiftung kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen. Manche Tarife sehen allerdings auch Leistungen bei Nahrungsmittelvergiftungen vor und/oder bei Gesundheitsschäden durch Vergiftung infolge Einnahme fester (oder flüssiger) Stoffe durch den Schlund. Wer aufgrund einer Pilzvergiftung eine bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung erleidet, erhält die vereinbarte Invaliditätssumme aus der privaten Unfallversicherung ausgezahlt. Die Höhe hängt vom Grad der Invalidität, der vereinbarten Invaliditäts(grund)summe und der unter Umständen vereinbarten Progression ab. Mehr im Infoblatt „Unfall“.

Und was passiert, wenn man aus Versehen Pilze mit halluzinierender Wirkung verspeist und aufgrund einer dadurch ausgelösten Geistes- oder Bewusstseinsstörungen z. B. schwer stürzt und eine dauerhaft bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung erleidet?

Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sind generell vom Versicherungsschutz der Unfallversicherung ausgeschlossen.
Allerdings versichern manche Tarife zumindest Unfälle, die durch Alkohol ausgelöst werden, mit – wobei beim Lenken von Kraftfahrzeugen Promillegrenzen gelten.
Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente sind manchmal vom Versicherungsschutz umfasst, auch wenn diese zwangsweise oder unbemerkt verabreicht wurden (z. B. K.o.-Tropfen).
Wird allerdings die Geistes- oder Bewusstseinsstörung durch andere (Rausch-)Mittel wie z. B. Drogen oder berauschende Pilze ausgelöst, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

Privathaftpflichtversicherung: Manche Pilze verursachen euphorische Rauschzustände, Aggressionen oder Bewusstseinsstörungen. Wer in diesem Zustand jemanden verletzt oder Sachen beschädigt, hat hoffentlich eine private Haftpflichtversicherung. Denn durch Bewusstseinsstörungen verursachte Haftpflichtschäden sind immer mitversichert und werden reguliert. Wird ein Schaden jedoch im Zustand der Deliktunfähigkeit verursacht, haftet der Schädiger nicht und der Versicherer gewährt dann Abwehrdeckung.
Manche Tarife sehen jedoch auch Versicherungsschutz bei Schäden vor, die durch Deliktunfähigkeit aufgrund von Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, verursacht werden. D. h. der Haftpflichtversicherer beruft sich dann nicht auf eine Deliktunfähigkeit von versicherten Personen, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht und kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Die Höchstersatzleistung ist dabei summenmäßig meistens begrenzt. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die alle haben sollten. Mehr dazu im Infoblatt „Privathaftpflichtversicherung.“

Kfz-Haftpflichtversicherung: Wer unter Einfluss von berauschenden Mitteln wie Drogen, also auch berauschenden Pilzen, einen Unfall mit z. B. Personen- und/oder Sachschaden verursacht, steht unter dem Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese leistet aber - wie bei Fahren unter Alkoholeinfluss – nur eingeschränkt. Der Versicherer zahlt auch in diesen Fällen an Geschädigte, nimmt aber die/den Unfallverursacher*in unter Umständen mit bis zu 5.000 Euro je Verstoß in Regress. Besteht auch eine Kfz-Kaskoversicherung, wird für Unfälle, die durch Alkohol- und/oder Drogenkonsum verursacht werden, nicht geleistet.

Doch wir wollen ja nicht vom Schlimmsten ausgehen, sondern die Pilze, das Sammeln und den Waldspaziergang genießen. Ein paar Tipps und Verhaltensregeln fürs Pilzesammeln gibt es auf diesen Seiten:

Auf geht‘s in die Schwammerln (NABU)

Pilz-Seminare (BUND)

Pilzsachverständige finden (Dt. Gesellschaft für Mykologie e.V.)


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