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Die Riester-Rente ist immer wieder ein Streitthema – zumindest zwischen der Versicherungswirtschaft und dem BdV. Sinnvoll oder nicht sinnvoll?! Die Riester-Rentenversicherung halten wir nicht für sinnvoll – dennoch haben Millionen Bundesbürger*innen einen solchen Vertrag. Damit sich das Produkt überhaupt „lohnt“, sollten diejenigen, die einen Vertrag haben, prüfen, ob sie ihre Zulagen auch beantragt haben.
Bis zum Ende des Jahres 2019 belief sich die Anzahl der abgeschlossenen Riester-Verträge auf rund 16,5 Millionen (laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales). 10,74 Millionen der Verträge davon sind Rentenversicherungsverträge – trotz zahlreicher Nachteile:
Auch die anderen Riester-Varianten (z. B. Fonds- oder Banksparpläne) haben vergleichbare Nachteile:
Toll an Riester soll sein, dass alle eine staatliche Förderung durch Zulagen oder durch eine steuerliche Begünstigung erhalten. Welche Variante günstiger ist, prüft das Finanzamt. Die jährliche Grundzulage beträgt seit 2018 pro Person 175 Euro, die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.
Förderberechtigte Personen, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben - wie z. B. Arbeitnehmer*innen und Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind -, müssen dann vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten.
Auch Ehe- oder Lebenspartner*innen von Zulagenberechtigten, die nicht selbst in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können für 60 Euro im Jahr mit einem eigenen Vertrag mitriestern und erhalten die volle Zulage. Gibt es kindergeldberechtigte Kinder, dann kann hier zusätzlich noch die Kinderzulage beantragt werden.
Und nun zum Wichtigsten: Die Zulagen werden nicht automatisch auf den Riester-Vertrag überwiesen. Sie müssen über den Anbieter des Riester-Vertrages bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Die Zulagen werden dann dem Vertrag gutgeschrieben. Der entsprechende Antrag kann einmal jährlich gestellt werden. Die Riester-Zulage für ein bestimmtes Jahr bekommt man, wenn der Antrag bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht, wurde. Die Frist für die Zulage des Jahres 2020 läuft also Ende 2022 ab.
Wer es einfacher mag: Es ist auch ein Dauerzulagenantrag möglich. Dann ist dem Anbieter aber jede Änderung, z. B. die Geburt eines Kindes, mitzuteilen.
Ob die Zulagen die Nachteile von Riester für alle Riester-Sparer wieder wettmachen, ist unseres Erachtens fraglich. Und das sehen wohl nicht nur wir so, denn im Dezember wird möglicherweise ein Reformvorschlag der regierungstragenden Bundestagsfraktionen und der Bundesregierung zur Riester-Rente erwartet – wir werden sehen ...