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Versicherungen verstehen

Alte Privathaftpflicht-Verträge regelmäßig überprüfen

Alte Privathaftpflicht-Verträge regelmäßig überprüfen

 13.01.2017  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Heiko Gaußmann

Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Insoweit besteht nicht nur unter den Verbraucherschützern Einigkeit, in diesem Punkt sind sich Verbraucherschützer und die Versicherungsbranche einmal einig.

© Pexels / Pixabay

Jedoch genügt es nicht, einen Vertrag abzuschließen und sich in den Folgejahren nicht mehr um ihn zu kümmern. Wer beispielsweise in den 90er-Jahren einen Vertrag abgeschlossen hat, besitzt jetzt einen Vertrag mit einer deutlich zu geringen Versicherungssumme. Nicht selten war die Deckungssumme damals unter einer Millionen DM.

Deckungssumme für Sach- und Personenschäden

Heute empfehlen wir eine pauschale Deckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens fünf Millionen Euro. Daher sollten Sie derart alte Verträge unbedingt auf eine angemessene Deckungssumme anpassen.

Aber nicht nur die Deckungssummen sind bei den Altverträgen nicht mehr zeitgemäß. Gerade in der Sparte Haftpflicht sind die Versicherungsbedingungen zugunsten der Verbraucher stetig verbessert worden.

Was also in den 90er Jahren noch üblicherweise ausgeschlossen war, ist heutzutage womöglich üblicherweise mitversichert. Dies betrifft beispielsweise die Versicherung geliehener Sachen oder die nach unserer Auffassung ebenfalls unverzichtbare Forderungsausfalldeckung.

Forderungsausfalldeckung

Bei der Forderungsausfalldeckung zahlt der eigene Haftpflichtversicherer, wenn ein Dritter Ihnen einen Schaden zufügt, ohne selbst haftpflichtversichert zu sein und auch nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

Sie sollten daher regelmäßig Ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Der Bund der Versicherten unterstützt Sie gerne bei der Auswahl geeigneter Tarife. Hierbei kann auch ein Wechsel des Versicherers sinnvoll sein.

Kündigungsmöglichkeiten

Besonderes Augenmerk sollten Sie daher auf die Kündigungsmöglichkeiten Ihres alten Vertrages legen. Die Kündigungsfrist beträgt hier regelmäßig drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr muss hierbei nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Welcher Vertragsbeginn für Sie gilt, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.

Eine Kündigung sollten Sie aber erst aussprechen, wenn Sie bei einem anderen Versicherer bereits die Zusage haben.

Sollte der nächstmögliche Kündigungstermin noch sehr weit in der Zukunft liegen, ist nach unserer Wahrnehmung regelmäßig auch eine Umstellung des Tarifs bei ihrem aktuellen Versicherer eine adäquate Lösung.

Tarifumstellung

Eine Tarifumstellung ist regelmäßig jederzeit möglich. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall eine neue Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr gilt.

Sie sollten grundsätzlich nur Jahresverträge abschließen, damit Sie Ihren Vertrag regelmäßig optimieren können. Selbst wenn Sie in der Vergangenheit einen Vertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen haben sollten, können Sie diesen erstmals nach drei Jahren kündigen.

Die regelmäßige Umstellung hat noch einen weiteren Nebeneffekt, zu der Verbesserung des Versicherungsschutzes, können Sie darüber hinaus häufig auch Prämie sparen. In den letzten Jahren sind die Bedingungen in der Privathaftpflichtversicherung regelmäßig verbessert worden bei gleichbleibenden oder gar sinkenden Prämien.

Ein guter Vertrag, der die gesamte Familie absichert, ist derzeit bereits ab ca. 60 Euro pro Jahr zu erhalten.

In unserem Infoblatt zur Haftpflichtversicherung finden Sie weitere wertvolle Hinweise, worauf Sie bei einer Privathaftpflichtversicherung achten sollten.


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