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Versicherungen verstehen

Auf den Hund gekommen

Auf den Hund gekommen

 07.06.2015  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Luna, Emma und Amy sind …?
Richtig – die beliebtesten Hundenamen 2014. Das hat jüngst eine Auswertung der Agila Haustierversicherung ergeben. Aber, ob Bruno, Buddy oder Bella - eines haben alle diese Vierbeiner gemeinsam: Als Hunde sind sie nicht automatisch in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

© Victor Grabarczyk / Unsplash

Hundebesitzer sollten daher unbedingt eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Da kann man noch so oft sagen „keine Angst, der will nur spielen“ – bei 11,3 Millionen Hunden, die in deutschen Haushalten leben, sind mit Sicherheit etliche darunter, die doch keinen Spaß verstehen. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV verursachen Hunde 100.000 Haftpflichtschäden pro Jahr. Selbst bei freundlichen Hunden kann etwas passieren. So wurde vor einiger Zeit eine junge Frau von einem Cane Corso angesprungen – das ist eine große und kräftige italienische Hunderasse, die als freundlich, kinderlieb, verspielt und anschmiegsam gilt. Das massige Tier verletzte die Frau im Gesicht. Geblieben ist eine Narbe.

Der will nur spielen

Aber auch, wenn ein freundlicher Hund zum Beispiel beim Toben einem Ball hinterher läuft und dabei einem Fahrradfahrer in die Quere kommt, haftet die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden. Sie kommt für Schmerzensgeld auf, etwaige Regressforderungen der Krankenversicherung bei Heilkosten oder bei schlimmen Fällen, auch für eine lebenslange Rente.

Natürlich muss es nicht immer gleich zum Schlimmsten kommen. Zerlegt der Hund die Wohnung während Frauchen einkauft, ist auch dies ein Fall für die Versicherung – zumindest, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt und der Hund aufgrund einer Frust-Attacke die Türen zerkratzt oder den Parkettboden eingenässt hat. Und wenn Mietsachschäden in den Besonderen Bedingungen eingeschlossen sind.

Aber auch für Unfälle anderer Art kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung auf. Wenn der eigene Hund ungewollten Nachwuchs zeugt, zahlt sie die Kosten für die Aufzucht der Welpen oder für den Abbruch der Trächtigkeit. Deckschäden sollten daher in der Versicherung eingeschlossen sein.

Kriterien einer Tierhalterhaftpflichtversicherung 

Welche Kriterien eine Tierhalterhaftpflichtversicherung außerdem erfüllen sollte:

  • privates Tierhüter-Risiko: Übernimmt ein Bekannter für eine gewisse Zeit die Aufsicht Ihres Hundes, so ist dessen Haftungsrisiko über Sie mitversichert

  • weltweiter Auslandsaufenthalt (oftmals nur mit zeitlicher Begrenzung möglich)

  • Welpen in der Obhut des Muttertieres sollten für mindestens sechs Monate mitversichert sein

  • Die Versicherungssumme sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen

Ein „Kann“, aber kein „Muss“

Wer seinen Hund außerdem noch für Tierarztbehandlungen versichern möchte, kann eine Tierkrankenversicherung abschließen. Diese gibt auch Zuschüsse bei Impfungen. Wenn eine OP-Versicherung mit abgeschlossen wird, kommt diese Versicherung auch für OPs auf. Aufgrund der vielen „Fallstricke“ im Kleingedruckten und einem Risiko, dem man durch Geldansparen entgegen wirken kann, raten wir von dem Abschluss dieser Versicherungen eher ab.

Auch Sterbegeldversicherungen können Hundebesitzer mittlerweile für ihre Lieblinge abschließen. Aber diese Versicherungen empfehlen wir beim BdV weder Mensch noch Hund. Und schon gar nicht am heutigen Tag des Hundes!

 

Nützliche Links für Hundebesitzer und solche, die es werden wollen:


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