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Versicherungen verstehen

Be my Valentine

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 14.02.2017  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Heute ist Valentinstag. Dieser Tag steht in vielen Ländern ganz im Zeichen der Liebe. Davon lassen wir uns gerne anstecken und schlagen mal einen Bogen zum passenden Versicherungsschutz.

© Gordon Johnson / Pixabay

Sie wollen zusammenziehen? Wir freuen uns mit Ihnen, denn eine gemeinsame Wohnung ist der Traum vieler Paare.

Unser Tipp: wenn Sie beide eine Hausratversicherung haben, reicht künftig eine für beide. Sie sollten dann aber prüfen, ob die Versicherungssumme Ihren Hausrat abdeckt oder anzupassen ist. Meist vergrößern sich dann auch die Wohnung und das Mobiliar. Als Daumenregel kann man üblicherweise 650,- Euro pro Quadratmeter für die Berechnung der Versicherungssumme ansetzen. Jedoch kann die individuelle Bestimmung des Wertes Ihres Hausrates die bessere Wahl sein, wenn z. B. Ihr Hausrat einen hohen Wert hat und Sie in einer kleinen Wohnung leben.

Ihr Liebster zieht endlich bei Ihnen ein. Ein schöner Tag. Natürlich helfen Sie beim Umzug. Da rutscht Ihnen der Umzugskarton mit der Digitalkamera aus der Hand. Das liegt nicht unbedingt an der rosaroten Brille, sondern kann schon mal passieren. Sehr ärgerlich, denken Sie, aber zum Glück habe ich ja eine private Haftpflichtversicherung! Doch so einfach ist das meist nicht. Denn Versicherer schließen häufig Ansprüche von Personen untereinander, die in häuslicher Gemeinschaft leben, vom Versicherungsschutz aus. Ob die häusliche Gemeinschaft schon beim Umzug besteht oder erst nach abgeschlossenem Umzug entsteht, ist gerichtlich nicht geklärt.

Sie haben von Ihrem Liebsten zum Valentinstag zwei Flugtickets in einen Verwöhnurlaub geschenkt bekommen. Verpackt in einen wunderschönen neuen Koffer. Wow! Toll! Sie freuen sich und der Liebste hat sogar daran gedacht, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Das war gut gemeint, aber verzichtbar. Denn die Versicherer zahlen oft nur anteilig oder schlimmstenfalls gar nicht. So müssen Sie z. B. im Flughafen, um nicht grob fahrlässig zu handeln, den Koffer permanent in der Hand oder zwischen die Beine geklemmt haben. Dabei haben Sie vermutlich ja nur Augen für den Schatz. Zudem sind die Leistungen zumeist unzureichend. Wichtig allerdings ist eine Auslandsreisekrankenversicherung. Denn sie übernimmt die gegebenenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine medizinische notwendige Heilbehandlung im Ausland sowie den medizinisch notwendigen Rücktransport.

Ihr Himmel hängt weiter voller Geigen, Sie wollen nichts sehnlicher als mit Ihrem/Ihrer Liebsten auf ewig zusammen bleiben und ihn/sie gut abgesichert wissen, sollte Ihnen etwas zustoßen? Dann sollten Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, bei der Sie Ihren Partner begünstigen. Sie müssen dafür nicht verheiratet sein. Für die Risikolebensversicherung vereinbaren Sie mit der Versicherungsgesellschaft eine Versicherungssumme und eine bestimmte Laufzeit. Die Auszahlung wird ausschließlich im Todesfall fällig. Bei der Risikolebensversicherung „auf zwei Leben“ werden zwei Personen versichert, zum Beispiel Sie und Ihr Partner. Die Leistung wird aber nur einmal fällig, wenn einer von ihnen beiden stirbt. Zwingend günstiger ist diese Variante allerdings meist nicht, besser sind zwei separate Verträge.

Zu zweit geht vieles besser. Sicherlich auch das Durchschauen der Versicherungsunterlagen, das jeder von Zeit zu Zeit machen sollte, um zu prüfen, ob der Versicherungsschutz noch der Lebenssituation entspricht. Liebe Liebende, schaut doch gerne mal in unseren Bedarfscheck. Damit macht es noch mehr Spaß.

So, nun aber genug der Worte. Weiter turteln!

 

 

 

 


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