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Versicherungen verstehen

Beitragssteigerungen bei Pflegezusatzversicherungen

Beitragssteigerungen bei Pflegezusatzversicherungen

 02.07.2019  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung sind für viele privat Krankenversicherte regelmäßig Anlass zu Unmut und führen auch beim BdV zu entsprechenden Nachfragen der Mitglieder. Auch die private Pflegepflichtversicherung und die privaten Pflegezusatzversicherungen sind davon nicht ausgenommen. So erreichte uns jüngst die Nachfrage eines Mitglieds, das wissen wollte, mit welchen Beitragssteigerungen man als z. B. heute 50-jähriger Kunde bei einer Pflegezusatzversicherung rechnen müsse. Und wann sie sich wirklich lohnt. Das lässt sich leider so einfach nicht beantworten.

© Clker-Free-Vector-Images / Pixabay und BdV

Was Sie klären sollten

Zunächst einmal müssen Verbraucher*innen klären, ob sie für ihren Pflegebedarf überhaupt einen zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen oder ob die Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflege(pflicht)versicherung (SPV bzw. PPV) zusammen mit ihren weiteren Einkünften sowie ihrem Vermögen ausreichen, um spätere Pflegekosten zu decken (s. Blogbeitrag „Wie ermittelt man eigentlich seinen Pflegebedarf“ vom 14.3.2019.

Ist dies der Fall, sind sie ausreichend versorgt – sofern sie bereit sind, ihr Einkommen und ihr Vermögen für die Pflegekosten zu verwenden.

Falls nicht: Ist eine Pflegezusatzversicherung bedarfsgerecht und sinnvoll? Das hängt von vielen verschiedenen – auch individuellen – Faktoren ab. Welche Fragen sich bei der Entscheidungsfindung und somit vor einem möglichen Vertragsabschluss stellen, lesen Sie im o. g. Blogbeitrag unter „Diese Fragen sollten Sie sich stellen.“

Finanzielle Lücke?

Ergibt sich anhand einer individuellen Bedarfsermittlung eine finanzielle Lücke für den Ruhestand, sollten möglichst die Sparbeträge für die Altersvorsorge erhöht werden, so dass diese Lücke bis zum Renteneintritt geschlossen wird. Das Ansparen auskömmlicher Altersvorsorge hat hier Priorität vor einer Pflegezusatzversicherung. Das heißt konkret:

  • Wer über genügend eigene Mittel zuzüglich der Leistung aus der SPV oder PPV verfügt und auch bereit ist, es für Pflegeaufwendungen zu verwenden, benötigt keine Pflegezusatzversicherung.
  • Wer über keine eigenen Mittel und Vermögen verfügt, für denjenigen ist eine Pflegezusatzversicherung (eher) nicht sinnvoll.
  • Wer jedoch sein Vermögen schützen und es nicht für die Pflege nutzen will, für den kann eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein.

Ergibt die individuelle Bedarfsermittlung eine Pflegelücke, kann eine Pflegezusatzversicherung bei der Finanzierung späterer möglicher Pflegekosten helfen. Wobei sich natürlich schwer abschätzen lässt, wie (hoch) der Pflegebedarf später einmal sein wird und wie hoch die individuellen Bedürfnisse dann sind.

Pflegezusatzversicherungen

Maßgeblich für die Prämie einer Pflegezusatzversicherung sind das Alter und in der Regel der Gesundheitszustand bei Antragstellung sowie der Leistungsumfang im jeweiligen Tarif. (Dies gilt nicht für Pflege-Bahr-Tarife, die nur als Pflegetagegeldtarife angeboten werden dürfen). Bei steigenden (v. a. politisch vorgegebenen) Pflegekosten können die vertraglichen Leistungen nicht gekürzt werden. Allerdings können Krankenversicherer Kostensteigerungen in der Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung durch Prämienerhöhung an ihre versicherten Personen weitergeben.

So erhöhten sich durch die Pflegereform die Prämien einiger Pflegetagegeldanbieter im Schnitt um 30 – 40 Prozent, ermittelte Stiftung Warentest durch eine Befragung der Anbieter und Rückmeldungen von Verbraucher*innen. .

Nur bei der Pflegerentenversicherung ist die Prämie grundsätzlich konstant. Das Prämienniveau der Pflegerententarife liegt allerdings deutlich über dem der Pflegetagegeldangebote. Die Pflegerententarife der Lebensversicherungsunternehmen sind in der Regel nicht geeignet, da sie deutlich teurer als die Pflegetagegeld- oder Pflegekostentarife der privaten Krankenversicherungsunternehmen sind.

Gründe für Beitragssteigerungen

Die Gründe für Beitragssteigerungen sind weitgehend politisch verursacht: Der Gesetzgeber hat die Pflegeleistungen in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet – dieses politische Vorgehen dürfte sich auch in der näheren Zukunft fortsetzen. Prämiensteigernd ist u. a. die Ausdifferenzierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes und die damit verbundene Ausweitung der Leistungen (Pflegestärkungsgesetz II), der Ausbau im Bereich der Pflegeeinrichtungen (Pflegepersonalstärkungsgesetz). Neben den anhaltenden Niedrigzinsen können auch ansteigende Schadens-/Leistungsquoten in einem Tarif zu einer Erhöhung der Prämie führen – dies ist in einer Summenversicherung wie der Pflegetagegeldversicherung aber von eher untergeordneter Bedeutung.

Also, was tun?

Es lässt sich kaum abschätzen, wie sich die Prämien der PKV-Vollversicherung aber auch der privaten Pflegezusatzversicherungen von Krankenversicherungsunternehmen entwickeln werden. Die Entscheidung, ob eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, müssen Verbraucher*innen individuell klären. Sie sollten sich dazu sowie bei der Auswahl geeigneter Tarife unbedingt neutral und unabhängig beraten lassen.

Einen Überblick über die verschiedenen Formen privater Pflegezusatzversicherungen gibt das BdV-Infoblatt.


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