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Versicherungen verstehen

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ausbildungssuchende – früher Abschluss spart bares Geld

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Ausbildungssuchende – früher Abschluss spart bares Geld

 01.07.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

Neulich mit meiner besten Freundin auf der Couch:

© Alexandra Koch und BdV / Pixabay

Da war sie wieder, die Freundin, die immer die notwendigen Versicherungsverträge im Hinterkopf hat. Ja, das bin ich wohl, aber das liegt nicht nur daran, dass ich beim BdV arbeite, sondern auch daran, dass mein Bruder – auch gelernter Parkettleger – von diesem Hintergrund noch nicht profitieren konnte, als er damals die Ausbildung begonnen hat. Heute hat er kaputte Knie und kann diesen Beruf nie wieder ausüben.

Was ist eigentlich die BU und wann leistet sie?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren – wie in gesunden Tagen(!) – zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr zu einem bestimmten Grad (häufig mindestens 50 Prozent) ausüben können. Dann sind Sie berufsunfähig im Sinne des VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Die BU zahlt Ihnen dann eine monatliche Rente, die Sie bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer vereinbart haben – solange Ihre Berufsunfähigkeit andauert (längstens bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer).

Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit sind unter anderem Erkrankungen des Bewegungsapparates.

Die Einstufung in Berufsgruppen

Bei Abschluss einer BU werden Sie in eine Berufsgruppe eingestuft, die sich auf den Beitrag auswirkt. So werden körperlich tätige Personen oftmals so hoch eingestuft, dass die Beiträge kaum noch bezahlbar sind. Die Prämienspanne bei den verschiedenen Versicherern kann außerdem bei bis zu 500 Prozent liegen.

Strebt ein junger Mensch in absehbarer Zeit einen handwerklich geprägten Ausbildungsberuf an, ist es ratsam, die BU noch während der Schulzeit bzw. vor Beginn der Ausbildung abzuschließen. Das jüngere Eintrittsalter ist für einen Vertragsabschluss von Vorteil, weil Sie dann in der Regel noch weniger Vorerkrankungen haben und deshalb leichter einen Vertrag bekommen. Außerdem werden Schüler*innen pauschal in eine „mittlere“ Berufsgruppe eingestuft, während handwerkliche Berufe meist höher eingestuft werden. Eine Beratung durch spezialisierte Vermittler, die vorab eine anonymisierte Risikovoranfrage durchführen können, ist daher dringend anzuraten.

Was brauche ich nicht?

Grundsätzlich gilt: Versicherungsschutz und Geldanlage trennen! Sie sollten sich daher auf keinen Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung aufschwatzen lassen. Falls ein solcher Vertrag nämlich gekündigt werden soll, kann eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht eigenständig fortgeführt werden.

Auch eine Koppelung mit einem Riester-Vertrag oder als Zusatz zur betrieblichen Altersvorsorge ist nicht empfehlenswert. Lediglich das Argument der vereinfachten Gesundheitsprüfung kann für eine eigenständige BU als betriebliche Altersvorsorgevertrag sprechen.

Das sollten junge Leute bei Vertragsabschluss beachten

Die Höhe der BU-Rente vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer. Allerdings wird beispielsweise bei Schüler*innen kein individuelles Einkommen angegeben. Hier ist eine pauschale BU-Rente versicherbar, die oberhalb des tatsächlichen Einkommens zum Zeitpunkt der Antragstellung liegen kann.
Sie sollten außerdem darauf achten, dass eine möglichst umfangreiche Nachversicherung ohne eine erneute Beantwortung von Gesundheitsfragen möglich ist.

BdV-Tipp: Für Schüler*innen kann es sinnvoll sein bei Aufnahme einer Ausbildung oder Studiums beim Versicherer eine günstigere Berufseinstufung zu erfragen. Dies kann langfristig nochmal eine Ersparnis bringen.

Die Leistungsdauer sollte grundsätzlich bis zum gesetzlichen Renteneintritt gewählt werden. Viele junge Menschen überlegen, die Laufzeit kürzer zu wählen. Davon raten wir ab. Denn die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, ist kurz vor dem Renteneintritt am höchsten.

Die Gesundheitsfragen, die im Antrag gestellt werden, sollten mit der Ärztin bzw. dem Arzt ausgefüllt oder die Patientenakte angefordert werden, damit nichts vergessen wird. Im Anschluss sollte diese Gesundheitshistorie dann nochmal mit dem Vermittler für die anonymisierte Voranfrage für den Antrag besprochen und aufbereitet werden.

Und das allerwichtigste: Die BdV-K.-o.-Kriterien sollten erfüllt werden. Wo Sie die und viele andere wichtige Informationen finden? In den BdV-Infoblättern „Berufsunfähigkeit“ und „Absicherung der Arbeitskraft“.

Alles gecheckt? Dann kann es losgehen mit der Ausbildung – wir wünschen viel Spaß und viel Erfolg!


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