Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Dass man sich für eine Urlaubsreise versichern sollte, wissen die meisten. Aber wie verhält es sich, wenn man seinen Hund, seine Katze oder sein Pferd mit auf Reisen nimmt? Und was sollten Tierhalter beachten, wenn sie ihren Hund in eine Tierpension geben oder von den Nachbarn betreuen lassen?
Grundsätzlich sollte jeder, der privat Hunde oder Pferde hält, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung haben, denn diese Haustiere sind, anders als Katzen, nicht in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Für Hunde ist sie in einigen Bundesländern sogar Pflicht. Wenn beispielsweise der Hund jemanden beißt oder das Pferd tritt und dabei wird jemand verletzt, muss der Halter für den entstandenen Schaden aufkommen – wie etwa für Arztkosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Für die Haftung kommt es übrigens nicht darauf an, dass den Tierhalter ein Verschulden trifft. Der Halter hat für jede tiertypische Gefahr einzustehen.
Wer mit dem Tier auch in den Urlaub fahren oder eine Zeit lang im Ausland leben möchte, der sollte darauf achten, dass die Tierhalterhaftpflicht einen weltweiten Auslandsaufenthalt einschließt. Dies ist oftmals jedoch nur mit zeitlicher Begrenzung möglich.
Wichtig ist darüber hinaus der Einschluss des privaten Tierhüter-Risikos: Lassen Sie Ihr Tier während Ihres Urlaubes doch zu Hause und ein Bekannter übernimmt für eine gewisse Zeit die Aufsicht des Hundes oder Pferdes, so ist auch der Tierhüter über die eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert.
Auch Schäden, die der Hund während des Verbleibs in einer Hundepension anrichtet, sollten abgedeckt sein.
Wer sich zusätzlich noch gegen hohe Kosten von Tierarztbehandlungen versichern möchte, kann eine Tierkrankenversicherung abschließen. Diese gibt auch Zuschüsse bei Impfungen. Wenn eine OP-Versicherung mit abgeschlossen wird, erstattet die Versicherung auch die Kosten für notwendige Operationen. Aufgrund der vielen Fallstricke im Kleingedruckten und einem Risiko, dem man durch Geldansparen entgegen wirken kann, raten wir beim BdV von dem Abschluss dieser Versicherungen eher ab. Für Pferde kann sie aufgrund hoher OP-Kosten gegebenenfalls sinnvoll sein.
Wer darauf nicht verzichten möchte und sein Tier auch im Urlaub entsprechend absichern will, der sollte auch bei der Tierkrankenversicherung darauf achten, dass ein Auslandsschutz in den Leistungen enthalten ist.
Finanztest hat in der Februarausgabe 2016 Tierkrankenversicherungen für Hund und Katze sowie Pferde verglichen:
Tierkrankenversicherung: Tarife für Hunde und Katzen im Test
Weitere Informationen gibt es in unserem Merkblatt und in der Broschüre „Gut versichert auch im Alter“
Tipps & Links:
Einreisebestimmungen für Tiere
http://www.tieraerzte-hamburg.de/reisebestimmungen.html
http://www.petsontour.de/de/eu-einzellaender.aspx
Mit dem Rudel in den Urlaub:
http://www.rudelurlaub.de/
Mit dem Pferd in den Urlaub:
http://www.reiten-weltweit.de/
Weitere Infos:
http://www.tierschutzbund.de/urlaubs-hilfe.html