Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Das Weihnachtsfest rückt näher. Mensch und Weihnachtsmann haben alle Hände voll zu tun. Da kann doch selbst der Weihnachtsmann nicht immer aufmerksam sein. Und wenn dann etwas passiert? Wie ist das eigentlich mit dem Versicherungsschutz im Hause Santa Claus?
Gesetzlich oder privat krankenversichert?
Als Selbständiger dürfte der Weihnachtsmann privat krankenversichert sein. Ob er aufgrund der steigenden Beiträge in der PKV einen Tarifwechsel erwägt, wissen wir nicht. Vermutlich ist er auch zu beschäftigt, um sich damit auseinanderzusetzen.
Aber zum Glück wurde der gute Mann bisher noch nicht krank, denn dann hätte er sein großes Pensum unmöglich bewältigen können. Es zeigt sich mal wieder, dass regelmäßige Bewegung offenbar die Gesundheit fördert. In diesem Sinne weiter so!
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ihm übrigens ziemlich egal. Zum Glück!
Und die Altersvorsorge? Dafür braucht er weder Kapitallebensversicherung noch Riester-Rente. Hier sind die Kinder sein Kapital.
Wie steht es mit einer Hausratversicherung?
Der Hausrat des Weihnachtsmannes ist unbezahlbar. Allein das ganze Kinderspielzeug, das sich bei ihm das Jahr über sammelt – da kommt schnell eine große Summe zusammen. Natürlich sind alle Geschenke, die der Weihnachtsmann bringt, unbezahlbar. Trotzdem sollte er darauf achten, dass materiell höherwertige Geschenke wie Schmuck oder Wertsachen auch in der Hausratversicherung optimal versichert sind.
Nachweisprobleme sollte Santa Claus im Falle eines Versicherungsfalles nicht haben – da braucht der Versicherer nur unter den eigenen Weihnachtsbaum zu schauen. Oder er muss sich die Mühe machen und die Stehlgutliste prüfen. Aber die ist lang. Sehr lang…
Gut auch, dass es die Außenversicherung in der Hausratversicherung gibt. Die schützt das Hab und Gut, wenn es sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet. Einfacher Diebstahl ist allerdings ausgeschlossen. Aber wer bestiehlt denn auch den Weihnachtsmann!?
Und was, wenn trotzdem Geschenke verloren gehen? Für die Fahrt auf dem Schlitten sollte der Weihnachtsmann daher eine Warentransportversicherung haben. Denn die leistet bei Verlust oder Beschädigung der Geschenke während der gesamten Beförderungsdauer – sei es bei Naturereignissen wie Blitzschlag und Erdbeben oder wenn die Päckchen wetterbedingt über Bord gehen, bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub oder bei Unfällen beim Beladen und Entladen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eigentlich ist es ja mehr Berufung als Beruf – wie auch immer, wenn der Weihnachtsmann seiner Tätigkeit – krankheitsbedingt oder nach einem Unfall - nicht mehr nachgehen kann, wäre der Schaden nicht nur für ihn persönlich katastrophal. Hier würde sich natürlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten.
Und wenn die Rentiere krank werden? Dann hilft vielleicht eine Tierkrankenversicherung. Sie mindert zumindest das finanzielle Risiko bei hohen Tierarztkosten. Wobei Santa hier erst einmal mit dem Versicherer klären müsste, ob er auch Nutztiere versichert und ob Rentiere als Nutztier anerkannt werden.
Zum Glück ist dem BdV bisher kein Fall bekannt, bei dem es zu einem der oben genannten Probleme kam. Weihnachten kann also kommen! Wir wünschen allen Blog-Lesern frohe und besinnliche Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
P.S. Auch wenn nach dem Fest vor dem Fest ist: Sollte der Weihnachtsmann einmal verschnaufen wollen und für die Mußestunden am Kamin noch eine Lektüre suchen - Wir haben da was für ihn: Den Wenderatgeber des BdV: „Leitfaden/Leidfaden Versicherungen“. Damit ist er auf jeden Fall gewappnet für alle versicherungsrelevanten Fragen.
Hallo Herr Michaelis,
da haben Sie Recht. Mit diesem Versicherungsschutz dürfte uns der Weihnachtsmann noch viele jahre erhalten bleiben. Auch Ihnen einen guten start ins neue Jahr!
Claudia Frenz