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Versicherungen verstehen

Carsharing - geteiltes Auto, geteilte Versicherung?

Carsharing - geteiltes Auto, geteilte Versicherung?

 03.08.2020  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Immer weniger Parkplätze, immer mehr Verkehr. Insbesondere in den Städten verzichten daher immer mehr Menschen auf ein eigenes Auto und setzen auf flexible Mobilität. Zum Beispiel durch Carsharing. Die Grundidee beim Carsharing: Mehrere Personen teilen sich ein Auto.

© Thomas Breher / Pixabay

Carsharing – geteiltes Auto, geteilte Versicherung?

226 Carsharing-Organisationen und 2,29 Millionen registrierte Kund*innen verzeichnet der Bundesverband Carsharing aktuell. Von gewerblichen Angeboten bis zu Initiativen durch Vereine, ob stationsbasiert oder flexibles „Free-Floating“ sind solche Nutzungen in derzeit 840 Orten möglich.
Doch wie sieht es da mit dem Versicherungsschutz aus? Benötige ich als Carsharer auch besondere Versicherungen? Muss ich meine bestehenden Verträge eventuell anpassen? Mit welchen Kostenrisiken muss ich rechnen?

Carsharing-Konzepte und Angebote

Kommerzielle Anbieter

Ein Auto, das über einen kommerziellen Carsharing-Anbieter gemietet wird, ist über den Anbieter natürlich haftpflichtversichert. Darüber hinaus ist mit der Miete auch eine Haftungsbegrenzung für Schäden am gemieteten Fahrzeug vereinbart, die einem Vollkaskoschutz inklusive Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung entspricht (z. B. ShareNow, Flinkster, Stadtmobil). Das heißt: Wird das Auto während der Nutzungszeit der/des Kund*in beschädigt oder verursacht die/der Kund*in einen Schaden am gemieteten Fahrzeug, ist die Haftung auf die vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt – sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Einige Anbieter bieten auch Zusatzpakete, die gebucht werden können und durch die sich die Selbstbeteiligung reduziert.

Übersicht über Zusatzpakete bei der Selbstbeteiligung (Auswahl):


Privates Carsharing

Wer sein Auto privat mit anderen teilen möchte, sollte prüfen, was sein aktueller Kfz-Versicherungsvertrag beinhaltet und ob bzw. inwieweit dieser ein Verleihen des Autos zulässt. Denn mit dem Verleihen erweitert sich zum Beispiel ja auch der Nutzerkreis und damit ändert sich auch das Risiko für ein Schadensereignis mit diesem Auto. Auch andere Faktoren wirken sich auf das versicherte Risiko und damit die Prämie aus:
Wird sich die jährliche Fahrleistung erhöhen? Ändern sich gegebenenfalls nächtliche Abstellorte?

Kaskoversicherung
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die man mit dem Auto bei Dritten verursacht, leistet die Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung versichert bei fachgerechter Reparatur den Wiederbeschaffungswert ansonsten den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) des Wagens. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs bzw. der mitversicherten Fahrzeugteile etwa bei Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, aber auch durch Diebstahl oder Raub, Zusammenstößen mit Haarwild, Kurzschlussschäden an der Verkabelung oder Glasbruch.
Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle oder durch unbekannte Dritte, die sich unerlaubt vom Unfallort entfernen oder Vandalismusschäden verursachen.

Dabei wird man in der Vollkaskoversicherung in der Regel nach einem Schaden in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.
Außerdem kann der Versicherer den Vertrag nach einer festgelegten Anzahl von Schäden kündigen. Das sollte man beachten, insbesondere, wenn man sein Auto mit anderen teilt.

Privates Carsharing über ein Portal

Wird das Auto anderen Personen zur Nutzung privat über ein Portal, wie z. B. getaround oder Snappcar, angeboten, besteht in der Regel über einen Versicherungspartner des Portals für die Dauer der Vermietung Versicherungsschutz gegen Schäden, die die/der Mietende des Autos am Auto oder bei Dritten verursacht. Die eigene Versicherung der vermietenden Privatperson bleibt davon grundsätzlich unberührt. Dennoch sollten Autobesitzer*innen sich vorab bei ihrem Versicherer informieren, ob ihre Versicherungsgesellschaft ein privates Vermieten zulässt und wie die Bedingungen hierfür aussehen.

Die Selbstbeteiligung wird beim privaten Carsharing über ein Portal im Schadenfall vom Mietenden getragen. Über die Miete sind in der Regel auch Pannendienst und Transport in eine Werkstatt und mitunter damit einhergehende mögliche Fahrt- und Übernachtungskosten versichert (Mobilitätsschutz) sowie in manchen Optionen auch ein Ersatzwagen.

Übersicht Selbstbeteiligung bei privatem Carsharing

 

Wichtig zu wissen: Die Person, die das Auto verleiht, ist dafür verantwortlich, dass die mietende Person die Versicherungsbedingungen erfüllt. Also z. B. zu prüfen, dass sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, oder dass sie das Auto nicht für gewerbliche Zwecke nutzt. Eine Nicht-Überprüfung kann den Versicherungsschutz kosten.
So verliert man bei getaround beispielsweise den Versicherungsschutz für das Auto, wenn man die Verifizierung der Dokumente der/des Mieter*in nicht wie im Mietvertrag aufgeführt, durchführt, einen Vorfall nicht innerhalb der angegebenen Frist von 5 Werktagen bei getaround meldet, das Auto nicht den vorgeschriebenen Anforderungen der Hauptuntersuchung des Landes entspricht, in dem es gemeldet ist, oder wenn kein Mietvertrag mit der/dem Mieter*in unterzeichnet wird.
Obliegenheiten und Leistungsausschlüsse sind in den Versicherungsbedingungen des Carsharing-Portals angeführt.

Verkehrs-Rechtsschutz in Form des Fahrer-Rechtsschutzes

Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung können sich Verkehrsteilnehmer*innen auch als Fahrer*innen von fremden Fahrzeugen absichern. Ob es ein Mietfahrzeug, Firmenwagen oder das Auto von Bekannten ist. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung wahrt rechtliche Interessen als Kraftfahrzeug-Eigentümer*in, - Halter*in, -Erwerber*in, -Leasingnehmer*in/Mieter*in und Fahrer*in. Außerdem bietet sie Versicherungsschutz auch als Fußgänger*in, Radfahrer*in oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Diese Versicherung kann für bestimmte Personen, etwa Vielfahrer*innen sinnvoll sein. Doch grundsätzlich sollten vorrangig existenzielle Risiken abgesichert sein, bevor man über eine Rechtsschutzversicherung nachdenkt.

Wichtig zu wissen
Der Markt der Carsharing-Anbieter und Konzepte ist sehr dynamisch, nicht jeder Anbieter hält sich. Entsprechend können sich auch die Vertrags- und Versicherungskonditionen ändern. Das sollten Nutzer*innen und Anbieter wissen und sich daher vorab gut über ihre Rechte und Pflichten informieren. Augen auf! Das gilt daher nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch beim Kleingedruckten.

Weitere Informationen zum Kfz-Versicherungsschutz gibt es im BdV-Infoblatt "Kraftfahrzeugversicherung".


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