Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
Sie haben eine Frage oder Anregungen zum BdV-Blog? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
„Heute gibt es von allem etwas. Nach Nebel ist auch Sonne möglich, doch ganz im Südosten kann es nass werden. In Norddeutschland muss mit Niesel gerechnet werden…“, heißt es heute im Wetterbericht. Jetzt ist er da, der Herbst. Auch, wenn manch einer die kalte Jahreszeit gern noch weit von sich schieben möchte – vor einigen Pflichten sollte er nicht die Augen verschließen. Das Herbstlaub auf Straßen und Wegen zum Beispiel kann jetzt zu gefährlichen Rutschpartien führen. Daher ist das Laubfegen ebenso wichtig wie das Schneeräumen im Winter. Wenn ein Passant auf dem Gehweg durch nicht geräumtes Laub zu Fall kommt, können hohe Schadensersatzforderungen große finanzielle Belastungen darstellen. Hausbesitzer bzw. Mieter sollten daher auf wichtige Versicherungen nicht verzichten.
Sehr wichtig ist die Privathaftpflichtversicherung – sowohl für Eigentümer als auch für Mieter. Sie tritt ein, wenn jemand ausrutscht, weil nicht geräumt wurde. Der Geschädigte kann Schadensersatz verlangen, beispielsweise für beschädigte Kleidung oder er erhält Schmerzensgeld und schlimmstenfalls sogar eine lebenslange Rente.
Für das Laubfegen ist der Hauseigentümer verantwortlich. Hat er sein Eigentum vermietet, überträgt er die Pflichten meist auf seine Mieter. In diesem Fall sind die Mieter haftbar, wenn jemand auf nicht geräumten Wegen stürzt. Mietern ist daher eine Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.
Hauseigentümer, die vermieten, sollten zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Wer sein Eigenheim selbst bewohnt, für den ist meist eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend.
Die Haftpflichtversicherung hat einen weiteren Vorteil: Lehnt die Versicherung die Zahlung von Schadensersatz ab, dann kann der Versicherte davon ausgehen, dass ein Anspruch gegen ihn grundsätzlich nicht besteht. Er muss also auch nichts aus eigener Tasche zahlen. Will der Geschädigte trotzdem Geld sehen, wehrt der Versicherer diese unberechtigte Forderung notfalls sogar vor Gericht ab.
Aber soweit muss es ja nicht kommen. Jetzt erstmal den Herbst in vollen Zügen genießen. Denn der hat auch seine wunderschönen Seiten.
„…Die Blätter fallen, fallen, wie von weit, als welkten in den Himmeln ferne Gärten….“
Rainer Maria Rilke
Hier noch ein paar Tipps zur Freizeitgestaltung:
Kinderspiele:
http://www.kinderspiele-welt.de/herbst/herbstspiele.html
Herbst-Checkup:
http://www.gesundheit.de/selbsttests/ernaehrung/herbst-check-up
Übungen für die Outdoor-Fitness:
Herbst-Rezepte: