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Versicherungen verstehen

Die Versicherungsdetektive...

Die Versicherungsdetektive...

 10.05.2016  Versicherungen verstehen  2 Kommentare  Timo Voß

Die neue Staffel ist letzte Woche auf RTL angelaufen. In dieser können wir uns auf drei überaus ambitionierte Schadenaußenregulierer freuen, die nahezu täglich Versicherungsbetrügereien aufdecken und somit der Versichertengemeinschaft bares Geld sparen.

© RTL / Screenshot durch BdV

Ob es sinnvoll ist, die „Betrüger“ zur besten Sendezeit „bloß“ zu stellen, ist eine Frage, die jeder für sich selbst beantworten sollte.

Vorab: Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt! Das möchte ich gleich zu Anfang festhalten. Ich bin der Meinung, dass Versicherungsunternehmen jeden Schaden dahingehend prüfen sollten, ob ein berechtigter Anspruch besteht. Wenn nicht, ist eine Ablehnung folgerichtig.

Die Kehrseite der Medaille

Jedoch gibt es andere Seiten in der täglichen Schadenbearbeitung und Schadenabwicklung, die in der Sendung zwar nicht behandelt werden, jedoch nicht unerwähnt bleiben dürfen. Denn diese würden ja das schlechte Licht weg von dem bösen Verbraucher und hin zur lieben Versicherungswirtschaft werfen. Denn wir wissen ja, dass Versicherer nicht besonders glücklich darüber sind, wenn sie im schlechten Licht stehen. Genau das machen wir aber jetzt mal und ich zeige Ihnen die Kehrseite der Medaille. Also Sachverhalte, in denen die Schadenbearbeitung alles andere als gut gelaufen ist.

Anfangen möchte ich mit sogenannten Kulanzentscheidungen. Also dem Umstand, dass Versicherer Leistungen auskehren, die sie nach den vereinbarten Regeln hätten gar nicht auskehren dürfen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass Versicherungsbüros Budgets für solche Kulanzleistungen bereit gestellt bekommen. Hier werden Versichertengelder dafür verwendet, um meist gut zahlenden Kunden auch bei einem nicht versicherten Schaden eine Leistung zu ermöglichen. Denn ansonsten könnte man ja den Kunden verlieren. Dieses belastet das Kollektiv genauso über Gebühr wie ein Versicherungsbetrug.

Kommen wir jetzt zu einer wirklich unschönen Seite der Schadenregulierung. Und zwar zu der unberechtigten Leistungskürzung und Ablehnung eines Versicherers. Von kleinen Schäden, wie sie oftmals in der Sendung dargestellt werden, sind die nachfolgenden weit entfernt. Denn ein Brandfleck auf dem Laminat oder auch ein gestohlenes Fahrrad bringt niemanden an den Rand des Ruins. Sie sind aber einfach und plakativ darzustellen - mehr gibt das Format ja auch nicht her.

Versichert - dennoch runiniert

Es geht um Schäden, bei denen es wirklich um die Existenz geht. Ein Hausbrand beispielsweise, bei dem die Familie sprichwörtlich auf der Straße sitzt. Oder eine Berufsunfähigkeit, nach der wirklich existenzielle Sorgen zum Tragen kommen. Ich könnte dutzende Schadenbeispiele nieder schreiben, möchte jetzt allerdings die Probleme darstellen, die bei solch gravierenden Geschehnissen auftreten.

Und zwar beginnt alles mit der Anzeige des Versicherungsfalles. Hiernach beginnt für viele Versicherte die Leidenszeit. Denn Versicherer lassen gerade bei Großschäden nichts unversucht, um sich vor der Schadenzahlung zu drücken. Eigens beauftragte Gutachter erstellen teils Gutachten, die es dem Versicherer ermöglichen, den Schaden zu kürzen oder gar abzulehnen. Ist ja auch klar, ein Gutachter der das Tatsächliche feststellt, wird vermutlich nicht mehr von der Versicherung beauftragt. Folglich bricht für den Gutachter eine Einnahmequelle weg. Wir sprechen hier von sogenannten Gefälligkeitsgutachten. Bereits 2013 machten wir in einer Stellungnahme für das Bundesjustizministerium auf diese massiven Probleme aufmerksam. Passiert ist bisher nichts!

Weiter werden Schadenregulierung bzw. die Leistungsprüfung so dermaßen in die Länge gezogen, dass die Familie ohne Haus auf der Straße sitzen bleiben muss oder der Berufsunfähige seine monatlichen Kosten nicht mehr stemmen kann.

Klagt der Verbraucher, kann es zu jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, die die wenigsten Verbraucher durchstehen. Denn ihnen gehen einfach die Kraft und das Geld aus, um sich gegen die Schwergewichte aus der Versicherungswirtschaft zu wehren.

Hier ist die Politik gefragt endlich Regelungen vorzugeben, die solches Vorgehen von Versicherungsunternehmen verhindert!
Vielleicht findet sich ja ein Sender, der das Gegengewicht zu den RTL-Versicherungsdetektiven bildet und die Kehrseite der Medaille darstellt…


Kommentare
Kommentar von Jens  am  15.06.2016 12:12
Leider musste ich diese Erfahrungen mehrfach mit de PKV machen, erst mit der Allianz, die Abrechnungen meines Zahnarztes ablehnte, weil angeblich bestimmte Ziffern so nicht abgerechnet werden können, die Abrechnungsstelle dies jedoch dementierte. Ich saß eigentlich nur dazwischen und leitete den Schriftwechsel an die jeweils andere Stelle weiter. Am Ende war die Allianz der Ansicht, dass man nicht von der eigenen Meinung abweiche und dies nur gerichtlich zu regeln sei. Nun ging es damals "nur" um einen 4-stelligen Betrag, den ich verkraften konnte und ich entschied mich die Versicherung zu wechseln, da die Allianz sowieso jedes Jahr unverschämte Erhöhungen des Tarifs forderte. Dabei nahm ich den Verlust der Rückstellungen bewußt in Kauf. Leider kostete mich diese Entscheidung dann doch noch viel Geld, da mein Sohn eine Zahnstange benötigte, was natürlich bei Neuabschlüssen immer erst einmal nur anteilig bezahlt wird.
Letztes Jahr kommt nun der Münchner Verein, zu dem ich wechselte, mit der Information, dass mein praktischer Arzt eine zu teure Untersuchung angeordnet hätte und die nicht ersetzt würde. Begründung: Ich als Versicherungsnehmer müsse die Notwendigkeit der Behandlung nachweisen! Ich, als med. Leihe, soll meinem Arzt sagen die Behandlung sei nicht notwendig? In dem Zusammenhang wurden dann auch weitere Untersuchungen des Arztes nicht bezahlt. Der Tarif verpflichtet mich sogar noch einen praktischen Arzt aufzusuchen. Es gab wieder einen langen Schriftwechsel mit Stellungnahmen (die ich selber bezahlen muss obwohl der Münchner verein diese anfordert) des Arztes und "Gefälligkeitsgutachten" für die Versicherung. Immerhin musste der Münchner Verein einsehen, dass selbst Ihr Gutachter meinte die Untersuchung sei teilweise angemessen und beglich die Rechnungen entsprechend teilweise. Den offenen Betrag habe ich inzwischen über einen Anwalt eingefordert, der Münchner Verein ist weiter stur. Jetzt warten wir auf eine Entscheidung des Ombudsmanns.

Ich würde heute weder Allianz noch Münchner Verein wählen. Ursprünglich war ich bei der Vereinten versichert, bei der alles sehr gut lief bis die Allianz die Versicherung übernahm. Auch die Unterstützung des Versicherungsmaklers Pohl ist hier keinesfalls gegeben, im Gegenteil musste ich mir noch recht unverschämte Mails gefallen lassen. Passend zum Thema Versicherungsmakler muss ich daher leider sagen, dass die Branche durchaus häufig eine "Hit and Run Mentalität" an den Tag legt. Sicher gibt es auch hier durchaus seriöse Ausnahmen, verlassen sollte man sich allerdings keinesfalls auf die Beratung eines Maklers, sondern diese nur als eine Meinung hinnehmen.
Kommentar von Werner  am  11.05.2016 10:43
Bei meiner Frau hat die Berufsunfähigkeitsversicherung, zu unrecht, nicht gezahlt. Der Vermittler - unser damaliger Bankberater, hat die Versicherung abgeschlossen. Bankberaterwechsel, danach Bankwechsel war danach selbstvertändlich. Dies trifft allerdings nicht für alle Versicherungen und alle Berater zu, meine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt problemlos. Für meine Frau und für mich steht fest, sollten wir eine weitere Versicherung benötigen oder eine Versicherung wechseln wollen, fragen wir vorher beim Bund der Versicherten nach und lassen uns dort beraten. Ich kann nur jedem der eine Versicherung abschließen will den Bund der Versicherten empfehlen oder einen Honorarberater. Beratung auf Honorarbasis bei Versicherungen und bei Geldanlagen ist unseres Erachtens sehr zu empfehlen. Wir sind bei Banken und Versicherungen sehr vorsichtig geworden.

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