Menu
Versicherungen verstehen

DU? BU? Und Nu?

DU? BU? Und Nu?

 20.04.2021  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Philip Wenzel

Ich wurde im Jahre 1980 am Tag des Zwischenzeugnisses geboren. Damit war an sich schon klar, dass ich Lehrer werde. Aber nicht immer ist die Vorhersehung so eindeutig und selbst bei mir kam ja am Ende alles anders.

© Adrian / Pixabay

Deshalb ist es oft so, dass sinnvollerweise schon als Schüler eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) abgeschlossen wird. Aber spätestens im Lehramtstudium stellt sich die Frage, ob eine sogenannte Dienstunfähigkeits-Klausel notwendig wäre. Oder steckt da nur gutes Marketing dahinter?

DU - ein Must-Have?

Um gleich mal die Spannung raus zu nehmen: Die Dienstunfähigkeits-Klausel (DU) tut niemandem weh, aber sie ist auch kein Must-Have für Beamte. Es gibt Fälle, da ist sie sinnvoll und es gibt Fälle, da ist sie es nicht.

Aber zunächst erkläre ich mal die Unterschiede zwischen der normalen Berufsunfähigkeits-Versicherung und der DU-Klausel.

Berufsunfähigkeit

Eine BU leistet, wenn ich meinem Beruf, so wie ich ihn ausgeübt habe, als ich noch gesund war, aus gesundheitlichen Gründen nur noch zur Hälfte nachkommen kann. Die Hälfte ist sowohl zeitlich zu sehen als auch im Arbeitsergebnis. Wenn ich 8 Stunden Bäcker war und nur noch 4 Stunden arbeiten kann, bin ich berufsunfähig.

Ich bin es aber auch, wenn ich vorher 100 Brötchen am Tag geschafft habe und jetzt nur noch 50 Brötchen schaffe. Diese Betrachtung des Arbeitsergebnisses ist immer dann sinnvoll, wenn eine gesundheitliche Einschränkung mir eine Tätigkeit unmöglich macht, die für meine Arbeit so wichtig ist, dass ich die anderen Tätigkeiten nicht mehr sinnvoll ausüben kann.

Ein gutes Beispiel im Zusammenhang mit Beamten wäre der Streifenpolizist, der nicht mehr arbeiten kann, weil er aus psychischen oder motorischen Gründen nicht mehr die Waffe einsetzen kann. Im Arbeitsalltag dürfte ein Polizist selbst in wilden Stadtvierteln keine 50% der Zeit mit gezogener Waffe herumlaufen. Aber er müsste es tun, wenn es notwendig wäre. Ohne diese Fertigkeit ist kein sinnvolles Arbeitsergebnis möglich. Der Polizist ist also zu 100% berufsunfähig, obwohl er im Berufsalltag beinahe überhaupt nicht eingeschränkt ist.

Nur wenn er in den Innendienst versetzt wird und die Bezüge sich um weniger als 20% verringern, kann er konkret auf die neue Stelle verwiesen werden und der Versicherer muss nicht mehr zahlen. Dafür gibt es dann eine spezielle DU-Klausel, die bei z.B. Polizisten und Feuerwehrleuten greift.

In meinen Augen sind diese speziellen DU-Klauseln zu teuer. Es ist sinnvoller, dieses Risiko selbst zu tragen und im schlimmsten Fall den Lebensstandard dann an die 20% niedrigeren Bezüge anzupassen. Wer aber schon weiß, dass ihm das nicht möglich ist, muss die Mehrkosten für eine solche Klausel tragen.

Aber zurück zum Thema.

Die BU greift dann, wenn ich die kommenden 6 Monate nur zur Hälfte arbeiten kann oder bereits seit 6 Monaten nicht arbeiten konnte. Vor allem der zweite Teil des Satzes ist im Leistungsfall wichtig. Denn ein Arzt wird mir nur in seltenen Fällen bestätigen, dass sich die Erkrankung in den nächsten 6 Monaten nicht verbessert.

Dienstunfähigkeit

Soweit zur Berufsunfähigkeit. Dienstunfähigkeit liegt dann vor, wenn ich tatsächlich in den letzten 6 Monaten 3 Monate dienstunfähig war und zusätzlich innerhalb der nächsten 6 Monate nicht wieder voll dienstfähig werde. Hier erkennen wir schon das erste Problem. Selbst wenn ich 3 Jahre DU bin, aber der Arzt mir nie bestätigt, dass in den nächsten 6 Monaten keine Möglichkeit bestünde, voll dienstfähig zu werden, würde ich hier keine Leistung erhalten.

Außerdem bezieht sich die allgemeine Dienstunfähigkeit nicht auf meinen Dienst, sondern auf mein Amt. Ich kann sogar auf andere Laufbahnen verwiesen werden. Und wenn ich nicht befähigt bin, muss ich an Umschulungsmaßnahmen teilnehmen. Steht alles so im § 26 Beamtenstatusgesetz bzw. für Bundesbeamte im § 44 Bundesbeamtengesetz.

Es ist also theoretisch schwieriger, dienstunfähig zu werden als berufsunfähig. Das ist aber zur Zeit egal, da der Dienstherr dem Beamten ja die volle Besoldung zahlt, bis er in den Ruhestand versetzt wird. Sollte sich das ändern, wird eine DU-Klausel deutlich weniger sinnvoll, als sie es heute ist.

DU-Klausel

Der größte Nutzen der DU-Klausel, liegt im vereinfachten Nachweis. Denn eine echte DU-Klausel stellt juristisch eine unwiderlegliche Vermutung dar. Wenn der Dienstherr den Beamten wegen DU in den Ruhestand versetzt, muss der Versicherer leisten.

Bei einer fast echten DU-Klausel darf der Versicherer prüfen, ob der Beamte ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wurde. Sollte es zusätzlich wirtschaftliche oder disziplinarische Gründe gegeben haben, muss der Versicherer nicht leisten.

Bei einer unechten DU-Klausel ist der Auslöser in den Versicherungsbedingungen zweigeteilt. Ich muss dienstunfähig sein und deswegen in den Ruhestand versetzt werden. Dadurch ist die Ruhestandsversetzung nicht Nachweis genug. Der Versicherer darf selbst prüfen, ob DU vorliegt.

Und damit wäre dann ja der größte Vorteil dahin.

Nachweis der BU

Denn die BU-Versicherung hat ja gerade das Problem, dass der Leistungsfall sehr, sehr kompliziert ist. Ich muss eine gesundheitliche Einschränkung medizinisch nachweisen, dann muss ich nachweisen, was meine durchschnittlichen Tätigkeiten im beruflichen Alltag so waren, um am Ende zu beweisen, dass ich durch die gesundheitliche Einschränkung zu mindestens 50% meiner Arbeit nicht mehr nachkommen kann. Über die Hälfte der Leistungsanträge scheitern am Verständnis und dem Nachweis der 50%.

Je kompetenter hier die Unterstützung im Leistungsfall durch einen Vermittler oder einen spezialisierten Berater ist, desto weniger wichtig ist der vereinfachte Nachweis durch die DU-Klausel.

Wann ich von einer DU-Klausel abrate

Darüber hinaus gibt es noch zwei Fälle, in denen ich von einer DU-Klausel abrate:

Kehren wir mal zu dem einleitenden Beispiel zurück. Ich habe als Schüler eine normale BU-Versicherung abgeschlossen und jetzt steht eine Verbeamtung ins Haus. In der Zwischenzeit gab es aber eine verspannte Schulter, die massiert wurde und eine Trauerbewältigung nach einer Trennung. Das würde im schlimmsten Fall dann einen Ausschluss für die Schulter und psychische Erkrankungen bedeuten. Im Einzelfall kann ein Vermittler so einen Ausschluss auch mal beim Versicherer wegargumentieren, aber es kommt halt auf den Einzelfall an. Und darüber, ob diese Ausschlüsse gerecht sind oder nicht, muss hier auch nicht diskutiert werden. Versicherer arbeiten hier mit Daten und Statistiken und die sind halt im Allgemeinen immer gültig, aber haben kein Gefühl für den Einzelfall.

In diesem Fall würde ich davon abraten, eine neue Versicherung mit DU-Klausel abzuschließen. Denn der Mehrwert der Klausel übersteigt auf keinen Fall den verlorenen Versicherungsschutz der ausgeschlossenen Vorerkrankungen. Das ist immer noch im Einzelfall abzustimmen, aber grundsätzlich würde ich auch bei einem Ausschluss für Heuschnupfen lieber nicht neu abschließen, sondern einfach die alte Versicherung bestehen lassen.

Der zweite Fall, in dem ich von einer DU-Klausel abrate, hat mit den Versorgungsansprüchen des Beamten zu tun. Der Beamte auf Lebenszeit, der die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt hat, hat schon mal Anspruch auf 35% seiner Bezüge oder amtsunabhängig derzeit ca. 1.800 Euro. Das ist schon mal nicht schlecht. In 40 Jahren, wobei hier das Studium mit 3 Jahren reinspielt, kann sich ein Beamter 71,75% seiner aktuellen Bezüge erdienen. Wer mit 20 das Studium beginnt und nach 4 Jahren mit dem Referendariat beginnt, hat schon mit 30 Jahren einen Anspruch in Höhe von 52% erreicht.

Wer auf dem Land lebt und relativ bescheiden ist, könnte damit vielleicht sogar schon ganz gut leben. Wenn das der Fall ist, kann man sich eine private Absicherung sparen.

Hierbei ist dann nur noch der Worst-Case zu beachten, dass der Dienstherr vielleicht irgendwann überhaupt kein Ruhegehalt mehr zahlt. Das ist aber derzeit nicht sehr wahrscheinlich und würde sicherlich auch mit einer Übergangsfrist eingeführt werden.

Unterm Strich ist die DU-Klausel ein vereinfachter Zugang zur Leistung. Aber wer dienstunfähig ist, ist auch berufsunfähig. Wenn ich weiß, wie hier der Antrag zu stellen ist, kann ich mir die Klausel sparen. Und eine bestehende BU-Versicherung sollte ich nur wechseln, wenn ich eine neue BU mit DU-Klausel zu gleichen Konditionen bekomme.

Außerdem sollten Beamte immer wieder prüfen, wie ihre Ansprüche gerade stehen. Vielleicht ist die Absicherung schon ausreichend und ich kann auf eine private Absicherung verzichten.


Eigenen Kommentar abgeben
Name (Sie dürfen auch ein Pseudonym angeben)
E-Mail* (wird nicht veröffentlicht)
Ihr Kommentar*
 

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Mit Absenden eines Kommentars erklären Sie sich mit den rechtlichen Hinweisen und den Kommentarrichtlinien einverstanden.