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Versicherungen verstehen

Ein Wasserschaden in der Wohnung - was und wann zahlt die Versicherung?

Ein Wasserschaden in der Wohnung - was und wann zahlt die Versicherung?

 13.10.2016  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Den BdV erreichen oft Anfragen von Mitgliedern, die einen Wasserschaden im Haus oder in der Wohnung haben. Damit Sie im Schadensfall nicht untergehen, soll der folgende Überblick helfen:

© Till Naujock / Pixabay

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung leistet Entschädigung, wenn der Hausrat, also alles bewegliche Inventar wie Möbel, Kleidungsstücke oder Vorräte, unter anderem durch Leitungswasser beschädigt oder zerstört wurde oder abhandengekommen ist.

Beim Leitungswasserschaden ist folgendes versichert:

  • Bruchschäden
    Hier leistet die Hausratversicherung für Schäden an versicherten Sachen, die innerhalb des Gebäudes eingetreten sind – wie frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren oder Installationen wie zum Beispiel Badarmaturen, Absperrhähne und Ventile.
  • Nässeschäden
    Der Versicherer kommt für Schäden auf, die durch ausgetretenes Leitungswasser bei defekten Zu- oder Ableitungen, Klima-Wärmepumpen, Solarheizungsanlagen, aber auch durch undichte Wasserbetten oder Aquarien verursacht werden.

Wer allerdings einen Eimer mit Putzwasser oder eine Gießkanne mit Blumenwasser umstößt und so sein Mobiliar schädigt, muss diesen Schaden selbst tragen, denn solche Schäden sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung bezahlt Schäden, die unter anderem auch durch Leitungswasser entstanden sind. Versichert ist Ihr Zuhause, wenn z. B. nach einem Rohrbruch Wasser durch die Flure schießt. Ersetzt wird nötigenfalls das komplette Gebäude und alles, was drinnen und draußen fest angebracht ist – und zwar vom Keller bis zum Dach. Dazu gehören unter anderem Heizungsanlagen, Rohrleitungen und Regenrinnen. Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser müssen in die Police extra eintragen werden.

Beim Leitungswasserschaden ist Folgendes versichert:

  • Bruchschäden innerhalb des Gebäudes: Der Versicherer leistet für eintretende, frostbedingte oder sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung oder Warmwasseranlagen oder an Installationen wie Badeinrichtungen, Armaturen und Toiletten.
  • Bruchschäden außerhalb des Gebäudes: Er leistet ebenso bei Bruchschäden an Zuleitungsrohren für die Wasserversorgung oder Warmwasserheizungsanlagen, die sich außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
  • Nässeschäden:
    Die Wohngebäudeversicherung deckt auch Schäden, die durch austretendes Leitungswasser verursacht werden.

Nicht versichert sind in der Wohngebäudeversicherung u. a. Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren oder durch Grundwasser oder Witterungsniederschläge.

Elementarschadenversicherung

Handelt es sich bei dem Wasserschaden um eine Naturkatastrophe wie Überschwemmung oder Starkregen, greift die Elementarschadenversicherung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Zu solchen zählen neben den oben genannten auch Rückstau und Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung oder Vulkanausbruch. Die Elementarschadenversicherung kann nur als zusätzlicher Bestandteil zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden.

In den Versicherungsbedingungen sind die versicherten und nicht versicherten Schäden detailliert aufgeführt. Ein sorgfältiger Blick hinein lohnt sich immer. Vieles kann dadurch vorab geklärt werden und vermeidet im Schadensfall ein unbefriedigendes Hin und Her zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherung.
BdV-Mitglieder können sich natürlich jederzeit an uns wenden, wenn sie Fragen zu ihrer persönlichen Wohnsituation haben.

Wichtig: Im Schadensfall sind Versicherte verpflichtet, sich unverzüglich mit ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen und dafür zu sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird. Das bedeutet z. B. bei einem Leitungswasserschaden, dass man sofort den Wasserhahn abdreht und dann den Boden trocknet.

 


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