Menu
Versicherungen verstehen

Einbruch ins traute Heim – was jetzt zu tun ist!

Einbruch ins traute Heim – was jetzt zu tun ist!

 14.01.2020  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Anja Hardekopf

Dunkel wars, der Mond schien helle...Mit der dunklen Jahreszeit steigt auch die Zahl der Wohnungseinbrüche an.  Der Schreck sitzt tief, wenn man nach Hause kommt und sieht, dass alle Habseligkeiten aus den Schränken gerissen wurden und vieles fehlt. Gut, wenn man zumindest für den materiellen Schaden mit einer Hausratversicherung abgesichert ist.

© donterase / Pixabay

Der erste Griff sollte zum Telefon gehen. Die Polizei muss den Tatort begutachten und Spuren sichern. Schnellstmöglich muss dann auch Ihr Versicherer informiert werden. Er wird Ihnen sagen, was jetzt zu tun ist. In der Regel müssen Fotos oder Videos angefertigt und eine sogenannte Stehlgutliste erstellt werden. Auf dieser werden alle Dinge aufgeführt, die abhandengekommen sind. Der Versicherer wird Ihnen auch sagen, wann Sie Ihre Wohnung aufräumen dürfen und ob der Schaden durch einen Gutachter besichtigt werden muss.

Haben Sie noch Rechnungen für die gestohlenen Gegenstände? Die sind hilfreich, wenn es um die Bestimmung der Erstattungsleistung geht. Auch Fotos, die belegen können, dass Sie die angegebenen Dinge besessen haben, können die Schadenabwicklung beschleunigen. Am besten bewahren Sie sämtliche Unterlagen, die als Nachweis dienen können, außerhalb Ihres Wohnortes auf. Dies kann z. B. eine Cloud sein oder auch Ihr Arbeitsplatz.

Haben die Diebe aus reiner Zerstörungswut noch Ihre Schränke zerschlagen, kommt die Hausratversicherung auch dafür auf.

Gut zu wissen: die Hausratversicherung zahlt nicht nur beim Einbruchdiebstahl in Ihr Zuhause, sondern auch, wenn beispielsweise Ihr Hotelzimmer im Urlaub aufgebrochen wird.


Eigenen Kommentar abgeben
Name (Sie dürfen auch ein Pseudonym angeben)
E-Mail* (wird nicht veröffentlicht)
Ihr Kommentar*
 

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Mit Absenden eines Kommentars erklären Sie sich mit den rechtlichen Hinweisen und den Kommentarrichtlinien einverstanden.