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Versicherungen verstehen

Einbruchdiebstahl – und was dann?

Einbruchdiebstahl – und was dann?

 12.05.2015  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Bianca Boss

Der Schreck ist groß – Einbrecher waren in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus und haben sich an Ihrem Eigentum zu schaffen gemacht. Rund 150. 000 Wohnungseinbrüche - meist am Tag – gab es 2014 in Deutschland. Jeder Einbruch ist auch ein emotionaler Eingriff in die Privatsphäre und zieht oft noch lange psychische Folgen mit sich. Ein kleiner Trost ist es dann, wenn wenigstens die Hausratversicherung den finanziellen Schaden übernimmt. Damit das reibungslos klappt, sollten Sie Folgendes beachten:

© Susanne Schmich / pixelio.de

Informieren Sie die Polizei, damit Einbruchsspuren entsprechend dokumentiert werden. Das ist besonders wichtig, da Sie als Versicherungsnehmer nachweisen müssen, dass der Schaden durch eine versicherte Gefahr - hier der Einbruchdiebstahl – entstanden ist.

Das sollten Sie unbedingt tun:

  1. Informieren Sie die Polizei und Ihren Versicherer am besten schriftlich darüber, dass die Stehlgutliste nur eine Momentaufnahme ist und das Fehlen bestimmter Sachen eventuell bei genauer Durchsicht noch festgestellt wird und dann hinzukommt.
  2. Machen Sie selbst auch nach dem Einbruch Fotos oder ein Video mit Ihrem Handy.
  3. Informieren Sie unverzüglich („schnellst möglich“) Ihren Versicherer – telefonisch oder schriftlich. Notieren Sie die Schadennummer und den Namen des Sachbearbeiters. Wichtig: Räumen Sie bitte nicht auf! Der Versicherer muss die Möglichkeit haben, den Schaden durch einen Gutachter besichtigen zu lassen.
  4. Fertigen Sie gut überlegt und nicht vorschnell eine so genannte „Stehlgutliste“ an. Schreiben Sie darin alles auf, was Ihnen entwendet wurde.

Damit der Nachweis von gestohlenen Sachen – gerade Schmuck und andere Wertgegenstände – reibungslos klappt und einer Auszahlung von Versicherungsleistungen nichts im Wege steht, sollten Sie immer nachweisen können, was Sie alles besessen haben. Nehmen Sie also Ihre Kamera und fotografieren oder filmen in jeden Raum hinein. Öffnen Sie die Schränke und fotografieren oder filmen kurz den Inhalt. Sie müssen nicht von jeder Gabel, Hose oder Gardine die Rechnungen aufbewahren. Von höherwertigen Gegenständen sollten Sie separate Fotos machen. Bei Münzen, Briefmarken, Bildern oder auch Schmuck lohnt es sich auf jeden Fall, Rechnungen aufzubewahren oder auch Expertisen anfertigen zu lassen. Wichtig: Bewahren Sie alle Dokumente bitte außerhalb des Haues auf, z. B. bei Freunden oder im Bankschließfach.

Gibt es dennoch Probleme im Schadensfall, können Sie sich an die kostenlose Schlichtungsstelle, den „Ombudsmann für Versicherungen“, wenden.


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