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Versicherungen verstehen

Eine Seefahrt, die ist lustig – wenn der Versicherungsschutz stimmt!

Eine Seefahrt, die ist lustig – wenn der Versicherungsschutz stimmt!

 26.06.2015  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Bianca Boss

Schiff ahoi – der Bundesverband Wassersportwirtschaft e. V. schätzt die Zahl der Sportboote in Deutschland auf 370.000, davon rund 250.000 Boote bis 7,50 m Länge. Außerdem tummeln sich gut 1 Millionen Segler und 1,2 Millionen Motorbootfahrer auf den Gewässern. Wie man sieht: Wassersport ist in Deutschland sehr beliebt.

© Osman Rana / Unsplash

Damit aus dem Spaß jedoch kein teures Vergnügen wird, sollten Eigentümer von motorbetriebenen Booten, Segelbooten oder Yachten an den Versicherungsschutz denken. Denn Schäden, die bei Dritten verursacht werden, sind nicht über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Und für Schäden an der eigenen Yacht oder dem eigenem Boot muss eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden.

Bootshaftpflichtversicherung – existenzielles Risiko absichern

Doch nicht für jedes Boot muss eine Bootshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Schäden, die Sie mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursachen, sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Nur für Boote oder Yachten, die mit einem Segel oder einem Motor angetrieben werden, reicht der Schutz einer Privathaftpflichtversicherung nicht aus. Hierfür benötigen Sie eine Bootshaftpflichtversicherung.

Die Deckungssummen der Bootshaftpflichtversicherung sollten möglichst hoch gewählt werden und somit mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Achtung: Für einige Gewässer - gerade im Ausland - sind höhere Summen vorgeschrieben!

Was ins Versicherungspaket gehört

Um im Schadensfall möglichst gut da zustehen, sollten die Versicherungsbedingungen folgende Punkte umfassen:

  • Skipperhaftpflichtversicherung
    Deckt Schäden ab, die Sie durch eine gemietete/gecharterte Yacht verursachen.
  • Forderungsausfalldeckung
    Der eigene Bootshaftpflichtversicherer kommt für Schäden auf, die Ihnen von einem Dritten zugefügt wurden, aber nicht von diesem oder nur teilweise von ihm ersetzt werden.
  • Teilnahme an einer Segelregatta.
  • Schäden, die beim Transport des Bootes mit einem Trailer passieren.
  • Deckungserweiterung für Schäden, die sich Crewmitglieder gegenseitig zufügen.

Was das kostet

Für kleine Segelboote (abhängig von der Segelfläche) und bei Motorbooten (abhängig von der Kilowatt-Leistung) liegt der Beitrag für die Haftpflichtversicherung bei gut 60 Euro im Jahr. Tipp: Spezielle Maklerversicherer sind meist günstiger und bieten einen größeren Deckungsumfang als Versicherer.

Letztendlich hängt die tatsächlich zu zahlende Versicherungsprämie von der gewählten Deckungssumme und der Motorstärke/Segelfläche ab.

Schäden am eigenen Boot

Verursachen Sie selber einen Schaden an Ihrem Boot oder wird Ihr Boot beschädigt und der Schädiger ist nicht mehr Dingfest zu machen, dann kommt eine Kaskoversicherung für den entstandenen Schaden auf.

Hierzu ein paar Tipps:

  • Wählen Sie eine Versicherungssumme, die dem Wert Ihres Bootes/Ihrer Yacht entspricht.
  • Überprüfen Sie die Werte regelmäßig und nehmen Sie ggf. Anpassungen vor. Einige Versicherer sind bereit, das Boot dauerhaft zum Neuwert zu versichern.
  • Es kann sinnvoll sein, Bootskasko- mit der Bootshaftpflichtversicherung zu verbinden. Hierdurch lässt sich Prämie sparen.

Was ins Versicherungspaket gehört

Damit es im Schadensfall möglichst wenige Probleme bei der Abwicklung gibt, sollte man schon beim Blick ins Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen darauf achten, dass folgende Punkte erfasst sind: 

  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
    Viele Versicherer nehmen Abzüge vor, wenn der Bootseigner den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Darauf sollten die Versicherer verzichten – zumindest bis zu bestimmten Summen.
  • Bergung und Wrackbeseitigung
    Versichert sein sollten auch Kosten, die durch die Bergung und ggf. Beseitigung des Wracks entstehen.
  • Allgefahrendeckung
    Es sind alle Schäden versichert, die nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Vorteil: Der Versicherer muss darlegen und ggf. beweisen, dass der Schaden vom Schutz ausgenommen ist.
  • Verzicht auf den Abzug „neu für alt“.

Der Versicherer sollte auf einen Abzug „neu für alt“ verzichten, wenn z. B. nach einem versicherten Schaden bei der Reparatur ein altes Bauteil gegen ein neues getauscht wird.

Haben Sie an alles gedacht?! Dann wünschen wir Ihnen immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!


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