Wir geben Einblicke in die Versicherungswelt - von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinszusatzreserve.
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Schiff ahoi – der Bundesverband Wassersportwirtschaft e. V. schätzt die Zahl der Sportboote in Deutschland auf 370.000, davon rund 250.000 Boote bis 7,50 m Länge. Außerdem tummeln sich gut 1 Millionen Segler und 1,2 Millionen Motorbootfahrer auf den Gewässern. Wie man sieht: Wassersport ist in Deutschland sehr beliebt.
Damit aus dem Spaß jedoch kein teures Vergnügen wird, sollten Eigentümer von motorbetriebenen Booten, Segelbooten oder Yachten an den Versicherungsschutz denken. Denn Schäden, die bei Dritten verursacht werden, sind nicht über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Und für Schäden an der eigenen Yacht oder dem eigenem Boot muss eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Doch nicht für jedes Boot muss eine Bootshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Schäden, die Sie mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursachen, sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Nur für Boote oder Yachten, die mit einem Segel oder einem Motor angetrieben werden, reicht der Schutz einer Privathaftpflichtversicherung nicht aus. Hierfür benötigen Sie eine Bootshaftpflichtversicherung.
Die Deckungssummen der Bootshaftpflichtversicherung sollten möglichst hoch gewählt werden und somit mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Achtung: Für einige Gewässer - gerade im Ausland - sind höhere Summen vorgeschrieben!
Um im Schadensfall möglichst gut da zustehen, sollten die Versicherungsbedingungen folgende Punkte umfassen:
Für kleine Segelboote (abhängig von der Segelfläche) und bei Motorbooten (abhängig von der Kilowatt-Leistung) liegt der Beitrag für die Haftpflichtversicherung bei gut 60 Euro im Jahr. Tipp: Spezielle Maklerversicherer sind meist günstiger und bieten einen größeren Deckungsumfang als Versicherer.
Letztendlich hängt die tatsächlich zu zahlende Versicherungsprämie von der gewählten Deckungssumme und der Motorstärke/Segelfläche ab.
Verursachen Sie selber einen Schaden an Ihrem Boot oder wird Ihr Boot beschädigt und der Schädiger ist nicht mehr Dingfest zu machen, dann kommt eine Kaskoversicherung für den entstandenen Schaden auf.
Hierzu ein paar Tipps:
Damit es im Schadensfall möglichst wenige Probleme bei der Abwicklung gibt, sollte man schon beim Blick ins Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen darauf achten, dass folgende Punkte erfasst sind:
Der Versicherer sollte auf einen Abzug „neu für alt“ verzichten, wenn z. B. nach einem versicherten Schaden bei der Reparatur ein altes Bauteil gegen ein neues getauscht wird.
Haben Sie an alles gedacht?! Dann wünschen wir Ihnen immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!