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Versicherungen verstehen

Elementarschadenversicherung – was ist das überhaupt?

Elementarschadenversicherung – was ist das überhaupt?

 15.06.2022  Versicherungen verstehen  0 Kommentare  Claudia Frenz

Die dramatischen Bilder von der Flutkatastrophe im Ahrtal und den anderen betroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen dürften die meisten Menschen auch ein Jahr danach noch vor Augen haben. Mehr als 180 Menschen verloren im Juli letzten Jahres in Deutschland ihr Leben. Dazu kommen Sachschäden in Milliardenhöhe.

© Hans Braxmeier / Pixabay 

Das Bundesinnenministerium beziffert die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder „in Höhe von 28 Mrd. Euro“. Die Anteilnahme in Deutschland war groß. Denn wie viel Schaden ein Unwetter auch in Deutschland anrichten kann, hätten sich viele Menschen in diesem Ausmaß sicher nicht vorstellen können. Bisher waren solche Wetterkatastrophen hierzulande selten. Doch der Klimawandel und die Bebauung von Risikozonen macht sich auch in unseren Breitengraden immer stärker bemerkbar und solche Ereignisse wahrscheinlicher. Hinzu kommen die Wertsteigerungen im Immobilienbereich, die die Schäden hochtreiben.

Nicht nur Betroffene fragen sich, ob und wie sie sich gegen solche Naturkatastrophen (besser) absichern können. Auch bei den Berater*innen des BdV klingeln nach solchen Ereignissen regelmäßig die Telefone heiß, weil Verbraucher*innen wissen wollen, ob ihr Versicherungsschutz ausreicht oder wie sie in einem Schadenfall am besten vorgehen sollen.

In der Wohngebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung sind Schäden am Wohngebäude bzw. am Hausrat versichert, die durch

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion 
  • Naturgefahren Sturm und Hagel oder
  • Leitungswasser
    verursacht wurden.

Weitere Infos gibt’s im BdV Infoblatt Wohngebäudeversicherung und im
BdV Infoblatt Hausratversicherung.

Zusätzlich abzuschließen: Elementarschadenversicherung

Eine einfache Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung deckt jedoch nicht alle Naturgefahren ab. Sie kommt zum Beispiel für Schäden nach Überschwemmungen durch Ausuferung von stehenden oder fließenden Gewässern oder auch durch Witterungsniederschläge wie Starkregen sowie für dadurch hervorgerufenen Rückstau nicht auf. Dafür muss der Versicherungsschutz der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung auf weitere Naturgefahren, sogenannte Elementargefahren, erweitert werden.

Der Versicherungsschutz der Elementarschadenversicherung umfasst dann üblicherweise Schäden durch

  • Überschwemmungen, die durch Witterungsniederschläge oder durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern verursacht wurden,
  • Rückstau,
  • Erdbeben,
  • Erdsenkung,
  • Erdrutsch,
  • Schneedruck,
  • Lawinen oder
  • Vulkanausbruch.

Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser, das von unten in das Mauerwerk dringt, oder – bis auf wenige Ausnahmen – Sturmflut.

Mehr zum Thema gibt’s im BdV Infoblatt Unwetterschäden.

Doch nicht alle, die eine Elementarschadenversicherung benötigen, sind motiviert eine solche abzuschließen. Hinzu kommen diejenigen, die eine abschließen möchten, aber sie u. U. nicht ohne Weiteres bekommen. Wer in Gebieten wohnt, die regelmäßig von Überschwemmungen oder anderen Elementarschäden heimgesucht werden, muss entweder vergleichsweise hohe Prämien zahlen, hohe Selbstbeteiligungen in Kauf nehmen oder bekommt den gewünschten Versicherungsschutz aufgrund des erhöhten Risikos evtl. sogar gar nicht.

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt vorrangig vom Wohngebäude, der Bauart und der Lage ab. War das Gebäude bereits einmal von einem Elementarschaden betroffen, ist ein neuer Versicherungsvertrag unter Umständen gar nicht zu bekommen.

Bisher fehlt bei jedem zweiten Gebäude ein Versicherungsschutz gegen Elementarschäden. Daher entfacht regelmäßig nach Flutkatastrophen die Debatte darüber, ob eine Elementarschadenversicherung für alle Hauseigentümer*innen gesetzlich vorgeschrieben werden soll (s. a. unser Online-Special Elementarschadenversicherung für alle – reicht ein Stups oder kommt die Pflicht?), damit die Menschen tragfähig und flächendeckend für solche (Schaden-)Fälle abgesichert sind. Der BdV hat in einem Positionspapier ein kollektives Pflichtsystem vorgeschlagen, das die Bundesländer, die eine verpflichtende Absicherung wünschen, zusammen mit der Versicherungswirtschaft als Poollösung bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren. Danach sollen alle Gebäudeeigentümer*innen mit einem zweckgebundenen Zuschlag zur Grundsteuer belastet werden, mit denen ein von den Ländern organisierter Risikopool finanziert werden kann. Diejenigen, die eine private Versicherung für Elementarschäden nachweisen, werden von diesem Steuerzuschlag befreit.

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Juni ist nun Bewegung in die Sache gekommen, siehe die BdV-Pressemitteilung vom 7.6.22.

Alles Wissenswerte zur Elementarschadenversicherung hat der BdV darüber hinaus in einem Online-Special zusammengestellt. Wie sich Verbraucher*innen gegen Naturgefahren absichern können, wie sie sich im Schadenfall verhalten und wo sich beraten lassen können, erfahren sie hier.


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